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PC & Internet P2P-Abmahnungen - Licence Keepers AG unterliegt Justitia


Bei einer negativen Feststellungsklage gegen die Piratenjäger der Licence Keepers AG hat ein Abgemahnter einen juristischen Sieg davongetragen.

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Die Vorgeschichte des Abgemahnten beginnt dabei ganz normal. Er hatte eine Abmahnung erhalten. In dieser wurde ihm die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes vorgeworfen. Er sollte eine Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz leisten. Insbesondere der Schadensersatz war außergewöhnlich hoch kalkuliert. Der Abgemahnte verweigerte in der Folge die Forderungen der Licence Keepers AG.

Mit seinem Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Sven Hezel, entschied er sich für eine negative Feststellungsklage. Dies resultierte insbesondere aus der ablehnenden Haltung der Licence Keepers AG. Diese weigerten sich nämlich, die geforderten Lizenzverträge und sonstige Beweise vorzulegen. Es folgten lediglich ungewohnt bissige Antwortschreiben. Rechtsanwalt Hezel schlussfolgerte daraus ein Problem bei der Lizenzierung. Die negative Feststellungsklage schien also ein probates Mittel zu sein.

Damit soll vor Gericht die Ungültigkeit der Abmahnung festgestellt werden. Im ersten Schriftverkehr zeigten sich bereits interessante Abläufe. Die Licence Keepers AG schien sich vor Gericht selbst vertreten zu wollen. Daraufhin folgten weitere Erklärungen. Der Schadensersatz sei beispielsweise nur als Angebot zu verstehen gewesen. Praktisch hätte der Abgemahnte also auch gerne einen alternativen Vorschlag unterbreiten dürfen. Die in der Abmahnung genannte Summe scheint also nicht fix zu sein.

Besonders interessant wurde es jedoch am Prozesstag. Der Abgemahnte und sein Rechtsbeistand waren zum Prozesstermin erschienen - die Licence Keepers AG jedoch nicht. Man gab kurz zuvor nur noch eines zu verstehen: Die in der Abmahnung ausgesprochenen Drohungen wolle man nicht mehr als verbindlich sehen. In Folge des Fernbleibens entschied der Vorsitzende Richter zugunsten des Klägers. Es handelte sich hier also um ein sogenanntes "Versäumnisurteil". Dies ist gleichbedeutend mit einem normalen Urteil; lediglich die nicht stattgefundene Verteidigung der Gegenseite bleibt im Raum. Das gewünschte Ziel des Abgemahnten wurde jedoch erreicht.

Die Abmahnung wurde vom Gericht als ungültig anerkannt. Der Betroffene muss keinerlei Zahlungen leisten. Die Licence Keeper AG hat damit aber letzten Endes auch ihr Ziel erreicht. Die Lizenzverträge sind nach wie vor im Dunkeln. Hier bleibt bloß eines zu hoffen: Mehr Abgemahnte, die sich gegen deren Methoden stemmen. Die Licence Keepers AG hat erklärt, kein Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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Quelle: Gulli
 
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