Nachdem es zuletzt bereits zu Kollateralschäden gekommen war, sind Sperranordnungen gegen bestimmte IP-Adressen in Österreich neuerdings unzulässig.
IP-Sperren haben oft Kollateralschäden zur Folge. (Bild: pexels.com / Jan van der Wolf)
Die österreichische Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) hat Netzsperren auf Basis von IP-Adressen für unzulässig erklärt. Wie etwa Der Standard berichtet, seien DNS-Sperren grundsätzlich ausreichend, um die Rechte Dritter zu wahren. Beim Einsatz von IP-Sperren hingegen seien die möglichen Kollateralschäden zu groß, da hinter einer IP-Adresse mehrere Webseiten erreichbar sein können, so dass sich eine solche Sperre im schlimmsten Fall auch auf die Erreichbarkeit von Webdiensten unbeteiligter Dritter auswirke.
IP-Sperren gegen Pirateriedienste führten zu Overblocking
Einem Bericht von Torrentfreak zufolge dürfte eine richterliche Anordnung aus dem Sommer 2022 Auslöser für die Entscheidung gewesen sein. Im Kampf gegen Pirateriedienste sollten damals nicht nur deren Domains, sondern auch eine Reihe von IP-Adressen gesperrt werden. Einige davon gehörten jedoch zu dem US-amerikanischen Hosting-Anbieter Cloudflare, so dass unzählige unschuldige Webseiten plötzlich nicht mehr erreichbar waren – ein typischer Fall von Overblocking. Internetanbieter waren demnach verpflichtet, die Sperranordnung umzusetzen, und hatten keine Möglichkeit, diese anzufechten.
Die TKK habe daraufhin festgestellt, dass die durchgesetzten IP-Sperren eine Verletzung der Netzneutralität nach EU-Recht darstellen. Konkret werden diesbezüglich Verstöße gegen Art. 3 Abs. 3 VO (EU) 2015/2120 genannt. Später habe die TKK erklärt, dass DNS-basierte Sperren in der Regel ohnehin ausreichen, um Rechteinhaber zu schützen.
Sperrung von IP-Adressen ist "unverhältnismäßig"
Die österreichische Ispa (Internet Service Providers Austria) begrüßt die Entscheidung der TKK. Laut Ispa-Generalsekretär Stefan Ebenberger sei die Sperrung von IP-Adressen "völlig unverhältnismäßig, denn dabei besteht immer die Gefahr, auch legale Websites zu blockieren". Zwar sei der Schutz von geistigem Eigentum "grundsätzlich richtig und wichtig", jedoch dürfe dabei auch das "Eigentum an den zu Unrecht gesperrten Websites" nicht außer Acht gelassen werden. "Es müssen die Rechte aller geschützt werden, nicht nur die einer einzelnen Gruppe", so Ebenberger.
Auch der Ispa-Präsident Harald Kapper betonte, dass IP-Sperren immer das Risiko bergen, auch legale Inhalte oder Dienste zu treffen und damit die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger zu bedrohen. "Hier reden wir über zentrale Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft, die im Einzelfall abgewogen werden müssen", so Kapper. Dies dürfe "der Staat nicht länger auf die Internetanbieter, also private Unternehmen, abwälzen".
Quelle; golem
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IP-Sperren haben oft Kollateralschäden zur Folge. (Bild: pexels.com / Jan van der Wolf)
Die österreichische Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) hat Netzsperren auf Basis von IP-Adressen für unzulässig erklärt. Wie etwa Der Standard berichtet, seien DNS-Sperren grundsätzlich ausreichend, um die Rechte Dritter zu wahren. Beim Einsatz von IP-Sperren hingegen seien die möglichen Kollateralschäden zu groß, da hinter einer IP-Adresse mehrere Webseiten erreichbar sein können, so dass sich eine solche Sperre im schlimmsten Fall auch auf die Erreichbarkeit von Webdiensten unbeteiligter Dritter auswirke.
IP-Sperren gegen Pirateriedienste führten zu Overblocking
Einem Bericht von Torrentfreak zufolge dürfte eine richterliche Anordnung aus dem Sommer 2022 Auslöser für die Entscheidung gewesen sein. Im Kampf gegen Pirateriedienste sollten damals nicht nur deren Domains, sondern auch eine Reihe von IP-Adressen gesperrt werden. Einige davon gehörten jedoch zu dem US-amerikanischen Hosting-Anbieter Cloudflare, so dass unzählige unschuldige Webseiten plötzlich nicht mehr erreichbar waren – ein typischer Fall von Overblocking. Internetanbieter waren demnach verpflichtet, die Sperranordnung umzusetzen, und hatten keine Möglichkeit, diese anzufechten.
Die TKK habe daraufhin festgestellt, dass die durchgesetzten IP-Sperren eine Verletzung der Netzneutralität nach EU-Recht darstellen. Konkret werden diesbezüglich Verstöße gegen Art. 3 Abs. 3 VO (EU) 2015/2120 genannt. Später habe die TKK erklärt, dass DNS-basierte Sperren in der Regel ohnehin ausreichen, um Rechteinhaber zu schützen.
Sperrung von IP-Adressen ist "unverhältnismäßig"
Die österreichische Ispa (Internet Service Providers Austria) begrüßt die Entscheidung der TKK. Laut Ispa-Generalsekretär Stefan Ebenberger sei die Sperrung von IP-Adressen "völlig unverhältnismäßig, denn dabei besteht immer die Gefahr, auch legale Websites zu blockieren". Zwar sei der Schutz von geistigem Eigentum "grundsätzlich richtig und wichtig", jedoch dürfe dabei auch das "Eigentum an den zu Unrecht gesperrten Websites" nicht außer Acht gelassen werden. "Es müssen die Rechte aller geschützt werden, nicht nur die einer einzelnen Gruppe", so Ebenberger.
Auch der Ispa-Präsident Harald Kapper betonte, dass IP-Sperren immer das Risiko bergen, auch legale Inhalte oder Dienste zu treffen und damit die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger zu bedrohen. "Hier reden wir über zentrale Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft, die im Einzelfall abgewogen werden müssen", so Kapper. Dies dürfe "der Staat nicht länger auf die Internetanbieter, also private Unternehmen, abwälzen".
Quelle; golem