Am dem 1. Juli 2021 fällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus Nicht-EU-Ländern weg. Die Deutsche Post DHL muss kassieren. Doch was kostet das wirklich?
Die bisher geltende 22-Euro-Freigrenze für Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gibt es ab Juli 2021 nicht mehr. Daran erinnerte die Deutsche Post DHL Group am 2. Juni 2021. Auch auf "geringwertige Kleinsendungen" werden dann Abgaben erhoben.
Wer online Waren aus China im Wert von 21 Euro bei einem Händler bestelle, der nicht in der EU registriert sei, zahle bei einem Steuersatz von 19 Prozent die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 3,99 Euro und 6 Euro Auslagenpauschale, rechnete ein Deutsche-Post-DHL-Sprecher Golem.de auf Anfrage vor.
Die Neuregelung gehe auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte, erklärte der Logistikkonzern. Betroffen seien besonders Onlinebestellungen aus China, den USA oder Großbritannien.
Smartphones mit falschen Wertangaben
Besonders über die Plattform Aliexpress werden Waren aus China zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wie die Europäische Kommission im Jahr 2016 mitteilte, werden jährlich 150 Millionen Pakete mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt. Demnach werden in Einfuhrunterlagen beispielsweise für Smartphones oft zu niedrige Wertangaben oder falsche Warenbeschreibungen genutzt, um die Mehrwertsteuerbefreiung zu erreichen.
Bisher sind alle Sendungen von Waren unter 22 Euro frei von Einfuhrabgaben, dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung. Ausgenommen sind nur Waren, deren Wert bis zu 5,23 Euro so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro betragen würde.
Wenn der Versender nicht bereits die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL diese beim Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür oder Übergabe in einer Filiale vom Kunden kassieren. Dabei fällt zusätzlich eine Auslagepauschale von 6 Euro an.
"Hintergrund ist das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket. Die Regelungen für Zölle sind von den Rechtsänderungen zum 1. Juli 2021 nicht betroffen. Bei einem Wert bis 150 Euro ist die Einfuhr weiterhin zollfrei," sagte Andre Lenz von der Generalzolldirektion Golem.de auf Anfrage. Darüber hinaus gelten den Angaben zufolge weiterhin für Waren aus vielen Ländern wie etwa Mexiko Zollbegünstigungen, sogenannte Präferenzen. Bestehe die Zollbegünstigung in einer Befreiung durch einen Zollsatz von 0 Prozent, sei für die eingeführten Waren nur die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Quelle; golem
Die bisher geltende 22-Euro-Freigrenze für Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gibt es ab Juli 2021 nicht mehr. Daran erinnerte die Deutsche Post DHL Group am 2. Juni 2021. Auch auf "geringwertige Kleinsendungen" werden dann Abgaben erhoben.
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Wer online Waren aus China im Wert von 21 Euro bei einem Händler bestelle, der nicht in der EU registriert sei, zahle bei einem Steuersatz von 19 Prozent die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 3,99 Euro und 6 Euro Auslagenpauschale, rechnete ein Deutsche-Post-DHL-Sprecher Golem.de auf Anfrage vor.
Die Neuregelung gehe auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte, erklärte der Logistikkonzern. Betroffen seien besonders Onlinebestellungen aus China, den USA oder Großbritannien.
Smartphones mit falschen Wertangaben
Besonders über die Plattform Aliexpress werden Waren aus China zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wie die Europäische Kommission im Jahr 2016 mitteilte, werden jährlich 150 Millionen Pakete mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt. Demnach werden in Einfuhrunterlagen beispielsweise für Smartphones oft zu niedrige Wertangaben oder falsche Warenbeschreibungen genutzt, um die Mehrwertsteuerbefreiung zu erreichen.
Bisher sind alle Sendungen von Waren unter 22 Euro frei von Einfuhrabgaben, dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung. Ausgenommen sind nur Waren, deren Wert bis zu 5,23 Euro so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro betragen würde.
Wenn der Versender nicht bereits die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL diese beim Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür oder Übergabe in einer Filiale vom Kunden kassieren. Dabei fällt zusätzlich eine Auslagepauschale von 6 Euro an.
"Hintergrund ist das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket. Die Regelungen für Zölle sind von den Rechtsänderungen zum 1. Juli 2021 nicht betroffen. Bei einem Wert bis 150 Euro ist die Einfuhr weiterhin zollfrei," sagte Andre Lenz von der Generalzolldirektion Golem.de auf Anfrage. Darüber hinaus gelten den Angaben zufolge weiterhin für Waren aus vielen Ländern wie etwa Mexiko Zollbegünstigungen, sogenannte Präferenzen. Bestehe die Zollbegünstigung in einer Befreiung durch einen Zollsatz von 0 Prozent, sei für die eingeführten Waren nur die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Quelle; golem