Seit Donnerstag prüft der BGH gleich sechs Fälle von illegalen Uploads in Internet-Tauschbörsen. Es geht wieder mal um die Frage der Haftung. In den aktuellen Fällen hatten auch Kinder und Gäste Zugriff auf den jeweiligen PC.
Karlsruhe – Wer haftet für das unerlaubte Hochladen von Filmen, Spielen oder Musik in Internet-Tauschbörsen? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) seit Donnerstag anhand von sechs Fällen, in denen die Inhaber der Anschlüsse darauf verwiesen, dass auch Familienmitglieder wie Kinder sowie Gäste aus Australien Zugriff auf den PC hatten. Film- und Musikfirmen wollen wegen Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz und fordern hohe Abmahnkosten (AZ: I ZR 272/14, 1/15, 43/15, 44/15, 48/15 und 86/15) ein. Ob noch am Donnerstag ein Urteil fällt, war zunächst unklar.
Rechtsprechung in Bezug auf Tauschbörsen nicht einheitlich
Der BGH hat sich schon wiederholt mit der Frage der Haftung bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen befasst. Die Rechtsprechung der Gerichte ist sehr unterschiedlich. Rechtsexperten schauen auch deshalb interessiert nach Karlsruhe, weil die schwarz-rote Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung teils abschaffen will, mit der Rechteinhaber gegen Raubkopierer vorgehen.
Quelle: onlinekosten
Karlsruhe – Wer haftet für das unerlaubte Hochladen von Filmen, Spielen oder Musik in Internet-Tauschbörsen? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) seit Donnerstag anhand von sechs Fällen, in denen die Inhaber der Anschlüsse darauf verwiesen, dass auch Familienmitglieder wie Kinder sowie Gäste aus Australien Zugriff auf den PC hatten. Film- und Musikfirmen wollen wegen Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz und fordern hohe Abmahnkosten (AZ: I ZR 272/14, 1/15, 43/15, 44/15, 48/15 und 86/15) ein. Ob noch am Donnerstag ein Urteil fällt, war zunächst unklar.
Rechtsprechung in Bezug auf Tauschbörsen nicht einheitlich
Der BGH hat sich schon wiederholt mit der Frage der Haftung bei der Nutzung von Internet-Tauschbörsen befasst. Die Rechtsprechung der Gerichte ist sehr unterschiedlich. Rechtsexperten schauen auch deshalb interessiert nach Karlsruhe, weil die schwarz-rote Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung teils abschaffen will, mit der Rechteinhaber gegen Raubkopierer vorgehen.
Quelle: onlinekosten