Der 35-jährige Mark-Thomas E. aus München betrog rund 750 Kunden um ca. 440.000 Euro. In über 21 Onlineshops bot er angesagte, hochpreisige Produkte an, wie Kaffeemaschinen, Handys, Solarmodule oder Spielekonsolen, nahm die Bezahlung auch gerne entgegen, auf die Lieferung jedoch konnten seine Käufer dann lange warten. Bei Prozessbeginn vor dem Landgericht zeigte er sich geständig, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Allein in seinem Online-Webshop „kaffeetraum.at“ verkaufte Mark-Thomas E. an 219 gutgläubige Konsumenten Kaffeemaschinen. Auch hier lieferte er keinen einzigen Artikel. In dem Zeiraum zwischen 2010 und 2015 eröffnete der Münchner insgesamt 21 verschiedene Fake-Webshops und prellte mit bezahlten, nicht gelieferten Waren rund 750 Kunden um ca. 440.000 Euro. Zudem hat er in ganzseitigen Zeitungsannoncen für die eigenen Fake-Seiten geworben – und dabei obendrein die Zeitungsverlage um ihr Geld betrogen.
Nun muss sich der 35-Jährige vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Auflistung seiner 750 Transaktionen umfassten 47 Seiten Anklageschrift. Die Verlesung dauerte rund 4 Stunden. Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Mark-Thomas E. gab an, bereits sein erster Fake-Shop 2010 sei schon so erfolgreich gewesen, dass ein Kunde bei ihm Solarmodule für 63.000 Euro bestellte habe. Doch das sei ihm zu heiß geworden. Er versicherte vor Gericht: „Dann habe ich aber sofort damit aufgehört“.
Später jedoch, als er auf Mallorca in einem Teufelskreis aus Drogen, Alkohol, schiefgelaufenen Geschäften, Geldproblemen und Angst vor Rockerrepressalien geraten sei, habe er 2015 in Marbella seine alte Masche wieder aufgegriffen, um an das schnelle Geld zu kommen. Er agierte dabei unter dem Namen des bekannten Sängers Mark Forster: „Auf diesen Namen lief der Mietvertrag für das Haus in Spanien“, räumte der 35-Jährige ein.
Finanzagenten habe ihm ein Komplize im Darknet besorgt. Das waren Strohmänner, über deren Konten die Zahlungseingänge der Internetbestellungen liefen. Von den über 400.000 verdienten Euro habe er lediglich zwischen 20.000 und 30.000 Euro bekommen, sagte Mark-Thomas E. aus. Den Löwenanteil der Beute habe sein Komplize aus dem Darknet einkassiert. Nicht nur deshalb haben die Gläubiger wahrscheinlich schlechte Karten, ihr Geld jemals zurückzubekommen. Denn der Angeklagte gab weiter an, was er an Geld in die Finger bekam, „versoffen und verkokst“ zu haben.
Am Ende der Verhandlung offenbart der Angeklagte: „Ich bereue das wirklich und entschuldige mich“, und kämpft mit den Tränen. „So will ich mein Leben nicht weiterleben.“ Auf gewerbsmäßigen Betrug steht für jeden einzelnen Betrugsfall ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte hier in einem Vorgespräch eine Haftstrafe von mindestens sieben Jahren. Hinzu kommt noch, dass jedes einzelne Opfer des Betrügers eine Zivilklage einreichen und das veruntreute Geld zurückfordern kann. Kommende Woche wird der Prozess fortgesetzt.
Fazit:
Auch dieser Fall zeigt deutlich, wie gutgläubig doch viele Kunden sind. Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die den Fall Mark-Thomas E. übernommen hat, empfiehlt Verbrauchern, niemals bei Anbietern, die man nicht kennt, in Vorkasse zu gehen. Auch wenn Produkte deutlich unter Marktpreis angeboten werden, sollten beim Online-Shopping die Alarmglocken läuten. Wie man Fake-Shops noch erkennen kann, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer übersichtlichen Broschüre zusammengestellt.
Quelle; tarnkappe
Allein in seinem Online-Webshop „kaffeetraum.at“ verkaufte Mark-Thomas E. an 219 gutgläubige Konsumenten Kaffeemaschinen. Auch hier lieferte er keinen einzigen Artikel. In dem Zeiraum zwischen 2010 und 2015 eröffnete der Münchner insgesamt 21 verschiedene Fake-Webshops und prellte mit bezahlten, nicht gelieferten Waren rund 750 Kunden um ca. 440.000 Euro. Zudem hat er in ganzseitigen Zeitungsannoncen für die eigenen Fake-Seiten geworben – und dabei obendrein die Zeitungsverlage um ihr Geld betrogen.
Nun muss sich der 35-Jährige vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Auflistung seiner 750 Transaktionen umfassten 47 Seiten Anklageschrift. Die Verlesung dauerte rund 4 Stunden. Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Mark-Thomas E. gab an, bereits sein erster Fake-Shop 2010 sei schon so erfolgreich gewesen, dass ein Kunde bei ihm Solarmodule für 63.000 Euro bestellte habe. Doch das sei ihm zu heiß geworden. Er versicherte vor Gericht: „Dann habe ich aber sofort damit aufgehört“.
Später jedoch, als er auf Mallorca in einem Teufelskreis aus Drogen, Alkohol, schiefgelaufenen Geschäften, Geldproblemen und Angst vor Rockerrepressalien geraten sei, habe er 2015 in Marbella seine alte Masche wieder aufgegriffen, um an das schnelle Geld zu kommen. Er agierte dabei unter dem Namen des bekannten Sängers Mark Forster: „Auf diesen Namen lief der Mietvertrag für das Haus in Spanien“, räumte der 35-Jährige ein.
Finanzagenten habe ihm ein Komplize im Darknet besorgt. Das waren Strohmänner, über deren Konten die Zahlungseingänge der Internetbestellungen liefen. Von den über 400.000 verdienten Euro habe er lediglich zwischen 20.000 und 30.000 Euro bekommen, sagte Mark-Thomas E. aus. Den Löwenanteil der Beute habe sein Komplize aus dem Darknet einkassiert. Nicht nur deshalb haben die Gläubiger wahrscheinlich schlechte Karten, ihr Geld jemals zurückzubekommen. Denn der Angeklagte gab weiter an, was er an Geld in die Finger bekam, „versoffen und verkokst“ zu haben.
Am Ende der Verhandlung offenbart der Angeklagte: „Ich bereue das wirklich und entschuldige mich“, und kämpft mit den Tränen. „So will ich mein Leben nicht weiterleben.“ Auf gewerbsmäßigen Betrug steht für jeden einzelnen Betrugsfall ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte hier in einem Vorgespräch eine Haftstrafe von mindestens sieben Jahren. Hinzu kommt noch, dass jedes einzelne Opfer des Betrügers eine Zivilklage einreichen und das veruntreute Geld zurückfordern kann. Kommende Woche wird der Prozess fortgesetzt.
Fazit:
Auch dieser Fall zeigt deutlich, wie gutgläubig doch viele Kunden sind. Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die den Fall Mark-Thomas E. übernommen hat, empfiehlt Verbrauchern, niemals bei Anbietern, die man nicht kennt, in Vorkasse zu gehen. Auch wenn Produkte deutlich unter Marktpreis angeboten werden, sollten beim Online-Shopping die Alarmglocken läuten. Wie man Fake-Shops noch erkennen kann, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer übersichtlichen Broschüre zusammengestellt.
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Quelle; tarnkappe