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PC & Internet Online-Betrug: Mit Fake-Shops ergaunerte Münchner rund 440.000 Euro

Der 35-jährige Mark-Thomas E. aus München betrog rund 750 Kunden um ca. 440.000 Euro. In über 21 Onlineshops bot er angesagte, hochpreisige Produkte an, wie Kaffeemaschinen, Handys, Solarmodule oder Spielekonsolen, nahm die Bezahlung auch gerne entgegen, auf die Lieferung jedoch konnten seine Käufer dann lange warten. Bei Prozessbeginn vor dem Landgericht zeigte er sich geständig, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Allein in seinem Online-Webshop „kaffeetraum.at“ verkaufte Mark-Thomas E. an 219 gutgläubige Konsumenten Kaffeemaschinen. Auch hier lieferte er keinen einzigen Artikel. In dem Zeiraum zwischen 2010 und 2015 eröffnete der Münchner insgesamt 21 verschiedene Fake-Webshops und prellte mit bezahlten, nicht gelieferten Waren rund 750 Kunden um ca. 440.000 Euro. Zudem hat er in ganzseitigen Zeitungsannoncen für die eigenen Fake-Seiten geworben – und dabei obendrein die Zeitungsverlage um ihr Geld betrogen.

Nun muss sich der 35-Jährige vor dem Münchner Landgericht verantworten. Die Auflistung seiner 750 Transaktionen umfassten 47 Seiten Anklageschrift. Die Verlesung dauerte rund 4 Stunden. Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Mark-Thomas E. gab an, bereits sein erster Fake-Shop 2010 sei schon so erfolgreich gewesen, dass ein Kunde bei ihm Solarmodule für 63.000 Euro bestellte habe. Doch das sei ihm zu heiß geworden. Er versicherte vor Gericht: „Dann habe ich aber sofort damit aufgehört“.

Später jedoch, als er auf Mallorca in einem Teufelskreis aus Drogen, Alkohol, schiefgelaufenen Geschäften, Geldproblemen und Angst vor Rockerrepressalien geraten sei, habe er 2015 in Marbella seine alte Masche wieder aufgegriffen, um an das schnelle Geld zu kommen. Er agierte dabei unter dem Namen des bekannten Sängers Mark Forster: „Auf diesen Namen lief der Mietvertrag für das Haus in Spanien“, räumte der 35-Jährige ein.

Finanzagenten habe ihm ein Komplize im Darknet besorgt. Das waren Strohmänner, über deren Konten die Zahlungseingänge der Internetbestellungen liefen. Von den über 400.000 verdienten Euro habe er lediglich zwischen 20.000 und 30.000 Euro bekommen, sagte Mark-Thomas E. aus. Den Löwenanteil der Beute habe sein Komplize aus dem Darknet einkassiert. Nicht nur deshalb haben die Gläubiger wahrscheinlich schlechte Karten, ihr Geld jemals zurückzubekommen. Denn der Angeklagte gab weiter an, was er an Geld in die Finger bekam, „versoffen und verkokst“ zu haben.

Am Ende der Verhandlung offenbart der Angeklagte: „Ich bereue das wirklich und entschuldige mich“, und kämpft mit den Tränen. „So will ich mein Leben nicht weiterleben.“ Auf gewerbsmäßigen Betrug steht für jeden einzelnen Betrugsfall ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft forderte hier in einem Vorgespräch eine Haftstrafe von mindestens sieben Jahren. Hinzu kommt noch, dass jedes einzelne Opfer des Betrügers eine Zivilklage einreichen und das veruntreute Geld zurückfordern kann. Kommende Woche wird der Prozess fortgesetzt.

Fazit:
Auch dieser Fall zeigt deutlich, wie gutgläubig doch viele Kunden sind. Oberstaatsanwalt Matthias Huber von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die den Fall Mark-Thomas E. übernommen hat, empfiehlt Verbrauchern, niemals bei Anbietern, die man nicht kennt, in Vorkasse zu gehen. Auch wenn Produkte deutlich unter Marktpreis angeboten werden, sollten beim Online-Shopping die Alarmglocken läuten. Wie man Fake-Shops noch erkennen kann, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer übersichtlichen Broschüre zusammengestellt.
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Quelle; tarnkappe
 
Hinzu kommt noch, dass jedes einzelne Opfer des Betrügers eine Zivilklage einreichen und das veruntreute Geld zurückfordern kann.
Diesem Tip der Staatsanwaltschaft zu folgen wär das Dümmste, was die Geschädigten jetzt noch machen könnten. Hier kommt nur einer zu seinem Geld, und das ist Vater Staat und nicht etwa die Kläger. Die dürfen nämlich für ein Stück wertloses Papier (Schuldtitel) zum Dank dann auch noch die Zivil-Prozesskosten bezahlen bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden RS-Versicherung ihren künftigen Versicherungsschutz riskieren, wenn der Verklagte mittellos ist. Und davon ist bei der Kokserkarriere mit ziemlicher Sicherheit auszugehen.
Solche Strolche und eigentlich jeder, der vorsätzlich anderen Vermögensschaden zufügt, dürfte nicht vor endgültiger Begleichung des Schadens wieder aus dem Heaven kommen. Vielleicht würde sich dann einmal etwas ändern. So wie es jetzt ist, auf keinen Fall. Es gab schon Typen, welche noch im Knast ihren nächsten Online-Shop aufgebaut haben. Unter den Augen der Staatsmacht sozusagen.

MfG Alfred
 
solche Typen gehören bei Wasser und Brot in den Knast, bis alle Schulden inkl. Zinsen zurück gezahlt sind. Eher dürften die keine Sonne mehr sehen. Aber in unseren Erholungszentren und Sternehotels kommen keine Schuldgefühle auf. Die wollen dort gar nicht mehr raus.
 
Klar ist ja die Schuldfrage durch den Betrug.

Allerdings "verdient" es letztlich jeder Betrogene dieses "Lehrgeld" gezahlt zu haben. Diese Geiz ist geil Mentalität, die nun seit Jahren hierzulande zum Volkssport geworden ist, macht scheinbar auch blind.

Diese Fakeseiten werben mit hochwertigen Marken-Artikeln zum halben Preis oder weniger. Wer dann die Kurve nicht bekommt und dann auch noch mit Geldleistungen in Vorkasse geht, ist es letztlich wirklich selbst schuld.
 
Sicher bedarf es für einen erfolgreichen Internetshop-Betrug immer mindestens zweier Akteure. Mindestens 2 desshalb, weil der Dritte im Bunde oft Amazon ect. ist, welcher solchen Typen seine Plattform ungeprüft zur Verfügung stellt und sich anschließend aus der Verantwortung stiehlt. Es gibt aber auch vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, wo das Opfer selbst nichts dazu beigetragen hat. Z.B. Vandalismus oder Brandstiftung, wo die finanziellen Folgen für die Betroffenen oft noch viel schwerwiegender sind.

MfG Alfred
 
Mietnomaden.... :(
Sowas bearbeitet der Staatsanwalt hier gar nicht erst. Also Strafrechtlich passiert denen hier gar nix!
Und zivilrechtlich bekomme ich dann Titel, und die Rechnungen der Landesjustizkasse, und darf das auch alles noch zahlen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, in Sachen Kosten unterscheidet Vater Staat streng nach der Devise: "Liegts in öffentlichem Interesse" und macht sich da im Zivilrecht einen mehr als schlanken Fuß.
Wo Schwerkriminellen im Strafprozess 3 Anwälte und mehr aus Steuerzahlers Säckel bezahlt werden können, gibts für die Geschädigten im Zivilprozess oft nur Hohn und Spott versteckt im anschließend ergehenden Kostenbescheid. Obwohl es auch hier kleine, aber feine Ausnahmen gibt: Einer Krankenkasse kann im Falle erwiesener Mittellosigkeit des Unternehmers als Ergebnis eines durch diese angestrengten Insolvenzverfahren nicht noch zusätzlich zu den ausgefallenen Versicherungsbeiträgen die Kostenübernahme des Verfahrens zugemutet werden. Den um ihren Lohn geprellten Arbeitnehmern aber sehr wohl, auch wenn deren ausgefallenen Beträge oft noch höher liegen als die Beiträge der "armen" Krankenkasse und diese zu diesem Schritt auf Druck vom Arbeitsamt regelrecht gezwungen wurden. Weil ohne amtlich bescheinigte Insolvenz kein Konkursausfallgeld. So entschieden am Amtsgericht Halle/Saale. Müßig natürlich zu erwähnen, dass zuvor innerhalb der Unternehmer-Familie erfolgte Vermögensübergänge (inklusive Reitpferd) rechtlich absolut nicht zu beanstanden waren ;).
 
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