Kostenfrei eine neue PIN für den Online-Ausweis digital beantragen und den Online-Ausweis selbst aktivieren: Beides kann jetzt mit der Beta-Version des neuen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes getestet werden, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH.
Ihr findet die entsprechende Website, welche das ganze Verfahren beschreibt, nun hier. Voraussetzungen sind eben ein Personalausweis oder eine eID-Karte, eine aktuelle deutsche Meldeadresse, ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät sowie die installierte AusweisApp2 – hier zu finden für Android-Geräte im Play Store und wiederum hier für Apple-Geräte im App Store. Hier ist aber auch die Version für Windows und macOS im Web bereit bzw. hier steht die App auch in der Huawei AppGallery.
Der PIN-Rücksetzbrief wird als „Einschreiben eigenhändig“ zugestellt. Er kann also nur vom tatsächlichen Adressaten entgegengenommen werden. Die Zustellung erfolgt an die deutsche Meldeadresse und dauert in der Regel bis zu sieben Werktage. Solltet ihr den initialen PIN-Brief noch haben, bewahrt ihn dennoch auf. Darin stehen nämlich auch PUK und Sperrkennwort. Die künftig gültige PIN und der Aktivierungscode stehen dann aber in dem bestellten PIN-Rücksetzbrief.
Der neue Service ist sinnig, falls ihr eure PIN vergessen habt, weil ihr etwa den Brief verlegt habt oder eine eigene gesetzt hattet und sie ebenfalls nicht mehr zu erraten ist. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion zwar ansonsten einsatzbereit, online ging das bislang aber nicht. Da setzt dann eben nun der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als Beta-Version an. Der eintrudelnde Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung. Die Entwicklung des neuen Dienstes ist noch nicht ganz abgeschlossen. Die Beta ist aber ab sofort nutzbar.
Sollte mal etwas nicht funktionieren, freue man sich bei den zuständigen Anbietern über Hinweise. Denn da es eben noch eine Beta sei, könnten Fehler auftreten. Nutzer sollten sich aber sicher sein, dass die sensiblen Daten immer abgesichert seien, gibt man an.
Quelle; Caschy
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Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH.
Ihr findet die entsprechende Website, welche das ganze Verfahren beschreibt, nun hier. Voraussetzungen sind eben ein Personalausweis oder eine eID-Karte, eine aktuelle deutsche Meldeadresse, ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät sowie die installierte AusweisApp2 – hier zu finden für Android-Geräte im Play Store und wiederum hier für Apple-Geräte im App Store. Hier ist aber auch die Version für Windows und macOS im Web bereit bzw. hier steht die App auch in der Huawei AppGallery.
Der PIN-Rücksetzbrief wird als „Einschreiben eigenhändig“ zugestellt. Er kann also nur vom tatsächlichen Adressaten entgegengenommen werden. Die Zustellung erfolgt an die deutsche Meldeadresse und dauert in der Regel bis zu sieben Werktage. Solltet ihr den initialen PIN-Brief noch haben, bewahrt ihn dennoch auf. Darin stehen nämlich auch PUK und Sperrkennwort. Die künftig gültige PIN und der Aktivierungscode stehen dann aber in dem bestellten PIN-Rücksetzbrief.
Der neue Service ist sinnig, falls ihr eure PIN vergessen habt, weil ihr etwa den Brief verlegt habt oder eine eigene gesetzt hattet und sie ebenfalls nicht mehr zu erraten ist. Bürgerämter machen die Online-Ausweisfunktion zwar ansonsten einsatzbereit, online ging das bislang aber nicht. Da setzt dann eben nun der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst als Beta-Version an. Der eintrudelnde Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung. Die Entwicklung des neuen Dienstes ist noch nicht ganz abgeschlossen. Die Beta ist aber ab sofort nutzbar.
Sollte mal etwas nicht funktionieren, freue man sich bei den zuständigen Anbietern über Hinweise. Denn da es eben noch eine Beta sei, könnten Fehler auftreten. Nutzer sollten sich aber sicher sein, dass die sensiblen Daten immer abgesichert seien, gibt man an.
Quelle; Caschy