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Handy - Navigation OLG München bestätigt Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones

Der Handyhersteller
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hat in einer seiner Patentstreitigkeiten mit
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am Donnerstag eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht München wies die Berufungsanträge Motorolas gegen zwei Urteile des Landgerichts München I zurück, das die Google-Tochter im vergangenen Mai für schuldig befunden hatte, ein SMS-Patent von Microsoft zu verletzten (Az. 6 U 2420/12, 6 U 2421/12).

In dem Rechtsstreit geht es um das Patent
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, das ein Verfahren zur Verarbeitung von mehrteiligen Kurznachrichten in Mobilfunknetzen beschreibt (Multi-Part-SMS). Microsoft wirft Motorola vor, dieses Patent mit seinen Android-Smartphones zu verletzen und auf Unterlassung geklagt.

Der Klage hatte das Landgericht München im Mai 2012
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und festgestellt, dass Motorola das strittige Patent verletzt. Mit dem Urteil und der Bestätigung durch das Oberlandesgericht hat Microsoft nun die Möglichkeit, gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung ein Verkaufsverbot für Android-Smartphones von Motorola zu erwirken.

Das OLG hat in seiner Entscheidung vom Dienstag die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen,
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Prozessbeobachter Florian Müller. Dagegen kann Motorola noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen. Die Google-Tochter versucht zudem, das Patent vom Bundespatentgericht für nichtig erklären zu lassen, eine Entscheidung steht in dieser Sache aber noch aus.

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...und wenn die SMS länger als 160 Zeichen ist, kommt Microsoft ins Spiel.
Bild: dpa

Die Unternehmen streiten vor verschiedenen Gerichten um Patentrechte. Bisher ist für Google dabei
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Zählbares
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. Die erneute Schlappe erhöht den Druck auf Motorola und Google, sich vielleicht doch noch auf ein Lizenzabkommen mit Microsoft zu verständigen. Zuletzt hatte sich der chinesische Hersteller ZTE mit dem US-Softwareriesen
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.

Quelle: heise
 
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