Smartphones und ihre Updates, dieses Thema beschäftigt uns Nutzer schon seitdem es die Dinger überhaupt gibt. Leider werden viele Geräte von ihren Herstellern diesbezüglich oftmals sehr schnell fallengelassen, wenn ihr offizieller Supportzeitraum abgelaufen ist. Das Problem kennen sicherlich viele von euch. Und wie nun das Oberlandesgericht Köln entschieden hat, müssen Händler den Kunden noch nicht einmal darauf hinweisen, wenn ein Smartphone eventuell schon gar nicht mehr mit Updates versorgt wird.
Der Käufer steht demnach noch mehr in der Pflicht, sich vor dem Kauf eines Smartphones ausreichend über solche wichtigen Dinge zu informieren. Meiner Meinung nach sollte man das als Kunde so oder so immer tun, weil der vermeintliche Fachmann im Geschäft viel zu oft selbst keine Ahnung hat – so zumindest mein persönlicher Eindruck der letzten Jahre.
Dennoch gilt das Urteil (Az. 6 U 100/19) des OLG Köln auch für ältere Menschen, denen vielleicht gar nicht so bewusst ist, warum ein heutiges Smartphone auf möglichst aktuellem Stand gehalten werden sollte. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt, wonach einem Kunden 2016 ein Smartphone verkauft worden war, das noch mit Android 4.4.4 Kitkat unterwegs war und keine Updates mehr zu erwarten hatte.
Laut Verbraucherzentrale bleibt für uns Kunden noch ein Funken Hoffnung:
Was haltet ihr von dem Urteil? Ich kann die Seite der Händler durchaus nachvollziehen, sich nicht bei jedem Gerät bis ins letzte Detail auskennen zu können, gerade was die aktuelle und zukünftige Sicherheit des Geräts betrifft. Die eine oder andere Koryphäe gibt es dann aber sicherlich doch da draußen – Verkäufer, die sich auch gerne für ältere Menschen und andere, die sich gewisser Risiken von veralteten Systemen nicht bewusst sind, an den Rechner schwingen und selbst schnell für jene recherchieren.
Quelle; caschy
Der Käufer steht demnach noch mehr in der Pflicht, sich vor dem Kauf eines Smartphones ausreichend über solche wichtigen Dinge zu informieren. Meiner Meinung nach sollte man das als Kunde so oder so immer tun, weil der vermeintliche Fachmann im Geschäft viel zu oft selbst keine Ahnung hat – so zumindest mein persönlicher Eindruck der letzten Jahre.
Dennoch gilt das Urteil (Az. 6 U 100/19) des OLG Köln auch für ältere Menschen, denen vielleicht gar nicht so bewusst ist, warum ein heutiges Smartphone auf möglichst aktuellem Stand gehalten werden sollte. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt, wonach einem Kunden 2016 ein Smartphone verkauft worden war, das noch mit Android 4.4.4 Kitkat unterwegs war und keine Updates mehr zu erwarten hatte.
Zwar sei zu berücksichtigen, dass die Information über das Vorliegen von Sicherheitslücken für den Verbraucher von großer Bedeutung sei. Auf der anderen Seite sei es jedoch für Händler unzumutbar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihnen angebotene Smartphone-Modell etwa durch Tests zu verschaffen. – Verbraucherzentrale NRW
Laut Verbraucherzentrale bleibt für uns Kunden noch ein Funken Hoffnung:
Die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771) wird Händler ab 2022 dazu verpflichten, Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können.
Was haltet ihr von dem Urteil? Ich kann die Seite der Händler durchaus nachvollziehen, sich nicht bei jedem Gerät bis ins letzte Detail auskennen zu können, gerade was die aktuelle und zukünftige Sicherheit des Geräts betrifft. Die eine oder andere Koryphäe gibt es dann aber sicherlich doch da draußen – Verkäufer, die sich auch gerne für ältere Menschen und andere, die sich gewisser Risiken von veralteten Systemen nicht bewusst sind, an den Rechner schwingen und selbst schnell für jene recherchieren.
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Quelle; caschy