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PC & Internet Österreich: Besucher von illegalen Streaming-Webseiten sicher vor Verfolgung

Österreich. Justizminister Wolfgang Brandstetter stellte klar, dass das bloße Ansehen von Filmen ohne Download keine Urheberrechte verletzt. Nutzer von Streaming-Portalen müssen keine Strafverfolgung befürchten. Derweil erwirkte der VAP eine einstweilige Verfügung, um KinoX, Movie4k und andere Piraten-Seiten sperren zu lassen.

Der parteilose österreichische Justizminister Wolfgang Brandstetter antwortete auf eine parlamentarische Anfrage und stellte darin fest, „dass das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt“. Dies sei „hinreichend klar“ und bedürfe „keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung“. Somit sind auch in Österreich die Nutzer von KinoX, bs.to, Serienstream.to etc. aus der strafrechtlichen Haftung raus. In Deutschland steht diesbezüglich das Urteil in letzter Instanz noch aus.

Einstweilige Verfügung zwingt Internet-Provider zur Sperre von KinoX & Co.

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Noch im Dezember hat das Handelsgericht Wien auf Antrag des GVU-Pendants VAP „zum Schutz der Filmwirtschaft“ eine einstweilige Verfügung gegen die größten österreichischen Internet-Anbieter erlassen. Diese hatten sich geweigert, ihren Kunden den Zugang zu diversen Streaming-Webseiten zu sperren. Bei den Domains handelt es sich um Webseiten, die österreichische Produktionen und hunderte andere Titel systematisch unrechtmäßig zur Verfügung stellen.

Unabhängig davon, ob die Filme direkt oder indirekt (über einen Streaming-Hoster) angeboten werden, sei dies laut dem Interessenverband VAP rechtswidrig. Daher steht den Klägern nach Ansicht des Gerichts gemäß § 81 UrhG ein Unterlassungsanspruch zu, obwohl die Internet-Provider an den Urheberrechtsverletzungen selbst gar nicht beteiligt sind. Die Argumente der Gegenseite wurden beiseite geschoben.

Es handele sich nicht bei der Sperre angeblich nicht um eine Beschneidung des Rechts auf freien Zugang zu Informationen, weil dort zumeist illegale Inhalte angeboten werden und die Seiten-Betreiber Profit (Online-Werbung) auf Basis von rechtswidrigen Handlungen ziehen. Auch sei damit laut Urteil nicht die österreichische Netzneutralitäts-Verordnung 2015/2120 verletzt worden. Laut EU-Richtlinie 2001/29/EG seien die Vermittler (in diesem Fall: Internet-Anbieter) sowieso am besten dazu in der Lage, Urheberrechtsverstöße, die über das Internet begangen werden, ein rasches Ende zu setzen.

Nutzen der Netzsperren umstritten: unzählige alternative Domains verfügbar
Während die größten Internet-Provider des Landes zwischenzeitlich eine Gemeinschaft zur Begrenzung der Anwaltskosten gegründet haben, herrscht bei den ISPs viel Frust darüber, dass sie einen Konflikt ausbaden müssen, an deren Entstehung sie nie beteiligt waren.

Die erste erfolgreiche Klage wurde vom VAP zur Sperre der Domain Kino.to übrigens schon im Mai 2011 erwirkt. Zuvor habe man nach eigener Auskunft „stets den Dialog mit der Telekomindustrie gesucht, um gemeinsam weitere Mittel und Wege zu finden, der Illegalität einen Riegel vorzuschieben und den legalen Angeboten mehr Raum zu schaffen.“ Bei Dialogversuchen ist es offenbar letztlich geblieben, die ISPs wollten sich wohl nicht vor den Karren der Rechteinhaber spannen lassen.

Dazu kommt: Die Netzsperren werden nur für eine kurze Zeit etwas bewirken, weil es längst unzählige alternative Domains gibt. KinoX hat schon vor Monaten die Domains kinox.TV, Kinox.AG, Kinox.ME, Kinox.AM, Kinox.NU, Kinox.PE und Kinox.SG eingerichtet. Wettbewerber Movie4K stellt als Domain auch Movie4k.TV, Movie.TO, Movie4k.ME, Movie4k.ORG, Movie4k.PE, Movie4k.AM etc. zur Verfügung.

Deren Betreiber haben schon vor längerer Zeit angedroht, sie hätten noch dreißig weitere Domains in der Hinterhand, die sie bei Bedarf jederzeit aktivieren könnten, um neue Sperren zu umgehen. Jede weitere Sperre dürfte die Besuchermassen sowieso nur für kurze Zeit davon abhalten, ihren Weg zu den Piratenportalen zu finden. Nach einmaliger Benutzung einer Suchmaschine hat man mindestens 10 weitere illegale Alternativen für den Stream seiner Wahl gefunden. Von daher stellt sich vielen Beobachtern die Frage, ob die österreichische Filmwirtschaft mit ihrem Vorgehen nicht eine regelrechte Sackgasse (siehe Beitragsbild oben) gewählt hat.

Doch welche Alternativen stehen den Rechteinhabern eigentlich zur Verfügung? Die Nutzer können mangels Zugriff auf die Server nicht ermittelt werden. Zudem dürfen sie in Österreich und Deutschland auch nicht strafrechtlich belangt werden. Die Betreiber der Portale sind auch nicht auszumachen. Von daher gibt es nicht viele Alternativen im Kampf gegen die Online-Piraten.

Quelle; tarnkappe
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer wieder spannend wie ein einziger Verein soviel Macht verliehen bekommt.... Genau genommen ist ein Verein nicht mehr als eine Interessensvertretung...
 
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