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PC & Internet Neues Gesetz: bis zu 2 Jahre Haft für Revenge Porn in Großbritannien

Seit heute wird das Veröffentlichen von "Rache-Pornos" in England und Wales mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Das neue Gesetz will explizit gegen Internet-Trolle vorgehen, bestraft aber auch das Verbreiten offline.

Denn auch in Großbritannien gibt es dutzende Seiten, die die so genannten Rache-Pornos verbreiten, und zwar bislang ohne rechtliche Handhabe. Nun hat die Regierung im UK endlich eine Regelung getroffen, die dem Treiben von Revenge Porn-Webseiten und deren Nutzern Einhalt gebieten soll. In den USA sind solche länderspezifischen Gesetze schon seit Monaten in Kraft, nachdem es immer mehr Seiten gibt, auf denen Nutzer zur Bloßstellung ihrer Ex-Partner Sex-Videos und -Fotos veröffentlichen.

Weitverbreitet
Der Revenge Porn ist mittlerweile aus dem Stadium eines Internet-Phänomens mit Nischendasein herausgekommen. Fast täglich berichten die Medien über neue spektakuläre Fälle, in denen mittlerweile auch Jugendliche sich mit dem Verbreiten von pikanten Nacktbildern an ihren Ex-Partnern rächen wollen. Nicht selten kommt es dann zu Gewalt- oder Verzweiflungstaten.

Wie der Telegraph schreibt, sieht das neue Gesetz nun eine Einwilligung des Abgebildeten vor. Wenn diese nicht vorliegt, kann derjenige, der die Aufnahmen dennoch verbreitet, angeklagt und abgeurteilt werden. Der Verbreitungsweg ist laut Gesetz egal. Auch, ob die Videos oder Fotos nur einem begrenzten Publikum zugänglich gemacht wird, ist demnach egal. Selbst das weiterleiten in sozialen Netzwerken per persönlicher Nachricht wird nach dem neuen Gesetz geahndet. Für die Rechtssprechung ist es damit nun einfacher, gegen die Veröffentlichung intimer Aufnahmen jeder Art vorzugehen.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
In Deutschland gibt es noch kein Gesetz, das sich im Einzelnen mit dem Phänomen Rache-Porno befasst. Es gibt aber Gesetze, auf die das Phänomen Revenge Porn angewendet werden kann: § 201a des Strafgesetzbuch ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") sieht beispielsweise Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor.

Quelle: wihfuture
 
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