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Handy - Navigation Neue Regeln für Telefon- und Internetkunden ab 10. Mai

Am 10. Mai tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. „Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben“, sagte BITKOM-Präsident Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden. Hier die wichtigsten Änderungen für Telefon- und Internetkunden:

Anbieterwechsel
Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im
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kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Vertragslaufzeit

Telefon- und Internetanbieter werden künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten.

Umzug des Kunden

Telefon- und Internetanbieter werden die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit

Internetanbieter werden bei Festnetz-Anschlüssen wie DSL und Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Call-by-Call-Dienste

Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste wird der Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in Kraft.

Bezahlung von Services über Handyrechnung

Handynutzer können verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Warteschleifen

Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Um Anbietern die nötige Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen zu geben, tritt die Regel aber nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit. Die ITK-Branche bereitet die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vor.

Quelle: INFOSAT
 
Neues Telekommunikationsgesetz - Was sich ändert

[FONT=Verdana, Arial, Tahoma, Calibri, Geneva, sans-serif]Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung werden Verbraucherrechte gestärkt und der Ausbau schneller Internetzugänge vorangetrieben. Ein Überblick über die Neuerungen.[/FONT]
Link ist nicht mehr aktiv.
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[FONT=Verdana, Arial, Tahoma, Calibri, Geneva, sans-serif]Vertragslaufzeit

Viele Mobilfunk-, Festnetz- und DSL-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das wird sich künftig ändern, da die Anbieter mindestens eine Tarifvariante mit einer Laufzeit von zwölf Monaten anbieten werden. Daneben gibt es aber bisher auch schon viele Verträge ohne Mindestlaufzeit.

Anbieterwechsel

Wer künftig zu einem neuen Telefon- oder Internetanbieter wechseln will, muss nicht mehr tagelange Funkstille durch Nichterreichbarkeit befürchten. Der Anschluss darf bei einem Wechsel künftig maximal einen Tag lang unterbrochen sein. Auch die Rufnummermitnahme soll nur noch einen Tag dauern. Neu im Mobilfunk: Man kann seine Handy-Nummer sogar dann zum neuen Anbieter mitnehmen, wenn der alte Vertrag weiterläuft. In diesem Fall bekommt man für den Rest der Vertragslaufzeit eine neue Handy-Nummer. Wichtig: Selbst wenn man die Nummer portiert hat, darf man nicht vergessen, den alten Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Call-by-Call

Die praktischen Vorwahlnummern helfen beim Sparen – zumindest wenn man die richtige Sparnummer für das Zielland wählt. Ärgerlich, wenn wirklich alle Anrufe mit dieser Nummer superbillig werden, nur nicht das Gespräch das man führen will. Um solche Kostenfallen künftig zu vermeiden, müssen bei allen Call-By-Call-Gesprächen künftig die Preise vor Beginn des Gespräches angesagt werden. Die Regelung wird voraussichtlich ab August 2012 umgesetzt.

Umzug

Das unschöne an Laufzeitverträgen war bisher, dass man oft die Grundgebühr für seinen Telefon- oder Internetanschluss auch dann noch zahlen musste, wenn man schon umgezogen war und den Dienst gar nicht mehr nutzen konnte. Künftig können die Services am neuen Wohnort fortgeführt werden, ohne dass sich aber der Vertrag dadurch automatisch verlängert. Ist der Dienst am neuen Wohnort nicht erhältlich, so kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit

Viele Internet-Anbieter werben mit einer Wahnsinns-Geschwindigkeiten für ihren Anschluss. Ob die Kunden diese Geschwindigkeit tatsächlich erreichen können, ist allerdings eine ganz andere Frage. Künftig müssen Internet-Anbieter bei Festnetz-Anschlüssen wie Kabel oder DSL die Geschwindigkeit angeben, die Kunden mindestens erreichen können.

Abrechnung über Handyrechnung

Viele Handy-Kunden kennen das Problem. Plötzlich taucht auf der Mobilfunkrechnung ein Posten auf, den man sich einfach nicht erklären kann. Dafür kann es viele Gründe geben. Das Klingelton-Abo, das versehentlich abgeschlossen wurde, oder der Nachrichten-SMS-Service. Künftig können
Handynutzer verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Es reicht eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Außerdem können Kunden nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass der Anschluss deswegen gesperrt werden kann.

Warteschleifen

Für schlechten Service auch noch bezahlen. Das schien das Motto der Warteschleifen zu sein. Denn Kunden mit einem Anliegen mussten oft nicht nur für das Beratungsgespräch zahlen, sondern auch für die Zeit, die sie gewartet haben. Damit ist jetzt Schluss. Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Da die Umstellung Zeit braucht, tritt die Regelung nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Ab Mai 2013 gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit.

Schnelle Internetzugänge

Gas- und Stromversorger werden künftig verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden.
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[FONT=Verdana, Arial, Tahoma, Calibri, Geneva, sans-serif]Quelle: Donaukurier[/FONT]


 
Handy- Vertragswechsel:
Habe beim neuen Anbieter gefragt, wie ein reibungsloser Wechsel mit Rufnummermitnahme geht, ebenso im Handy- Laden, Antwort: "Erst die Kündigungsbestätigung in der Hand haben, dann neuen Vertrag machen".
Alter Anbieter braucht allerdings 10 Wochen, um endlich Bestätigung zu schicken.

Am 7. wurde die Kündigung verfasst, am 10. habe ich ihn im Briefkasten.
Darin heißt es :" Wir bedauern sehr, dass Sie.... rufen Sie uns an .... Ihre Nummer wird am 11. deaktiviert."
Aha, also morgen.
Portierung dauert 2 Wochen.
Somit stehe ich als Selbstständiger ohne Erreichbarkeit da. Toll.
 
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