Im Januar reichte es einem Münsteraner Studenten, er war kaum noch für Freunde und Familie erreichbar und kündigte deshalb seinen Mobilfunkvertrag mit
Beweislast liegt beim Studenten
Am Montag wurde nun vor dem
Über die
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fristlos. Wenn seine Freundin anrief, vernahm sie oft nur ein Knacken und Knarzen in der Leitung. Trotz der Netzprobleme bestand
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aber auf Einhaltung der gesamten Vertragslaufzeit von 24 Monaten und forderte vor Gericht die noch ausstehenden Gebühren ein. Dies berichtet die
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in ihrer Onlineausgabe.Beweislast liegt beim Studenten
Am Montag wurde nun vor dem
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verhandelt. Im konkreten Fall wird um eine Summe von 229,50 Euro gestritten, letztlich geht es aber um die Frage, ob ein Kunde fristlos kündigen darf, wenn es häufig zu Netzproblemen kommt. Die Beweislast liegt jedoch beim Studenten. Er muss belegen, dass ein ausreichender Grund für die fristlose Kündigung vorgelegen hat. Bis zum nächsten Verhandlungstag hat er nun Zeit, Zeugen zu benennen, die von den Problemen berichten.Über die
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hatte erst kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden. Hier war der Kunde jedoch aus dem Telefonnetz der
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gar nicht mehr zu erreichen gewesen. Das Gericht entschied, dass die außerordentliche Kündigung des Zweijahresvertrages rechtens sei, da die Nichterfüllung der zugesagten Leistungen in Form einer Nichterreichbarkeit des Anschlusses über mehrere Wochen hinweg ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages gewesen sei.Quelle: onlinekosten