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IPTV Netflix: Zusatzkosten für Passwort-Sharing in Deutschland bekannt

Netflix wird auch hier in Deutschland zeitnah gegen das Passwort-Sharing vorgehen. Haushaltsfremde werden dann extra bezahlen müssen. So kostet ein zusätzliches, haushaltsfremdes Mitglied zum Standardplan 4,99 Euro pro Monat zusätzlich. Das Netflix-Premium-4K-Abo kann bis zu zwei weitere Mitglieder unterbringen, jedes davon kostet ebenfalls 4,99 Euro extra.

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Netflix-Abonnenten der beiden günstigsten Tarife (Basic oder Standard mit Werbung) haben überhaupt nicht die Möglichkeit, ihrem Konto zusätzliche Mitglieder hinzuzufügen. Das Unternehmen erklärt, dass Netflix-Konten nur „in einem Haushalt gemeinsam genutzt werden dürfen“, d. h. von Personen, die am selben Ort wie der Kontoinhaber leben.

Daher wird für jedes Netflix-Konto ein neuer „Haupt-Standort“ festgelegt. Mit 4,99 Euro ist die Erweiterung bei uns genauso teuer wie das günstigste Netflix-Abo, bei dem der Dienst mit Werbeanzeigen genutzt werden kann.

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Es gab mal Aussagen, wie Netflix erkennen wird, wer haushaltsfremd ist, konkret ging der Streamingdienst darauf aber bislang nicht ein. Netflix wird also in Zukunft hart gegen die Weitergabe von Passwörtern vorgehen. Das Unternehmen erklärt, dass Netflix-Konten nur „innerhalb eines Haushalts“ geteilt werden dürfen, d. h. von Personen, die am selben Ort wie der Kontoinhaber wohnen. Daher wird für jedes Netflix-Konto ein neuer „Hauptstandort“ festgelegt.

Um sicherzustellen, dass Netflix ohne Unterbrechung genutzt werden kann, muss mindestens einmal alle 31 Tage eine Verbindung zum WLAN-Netzwerk am Hauptstandort hergestellt und ein Stream über die Netflix-App oder -Website abgespielt werden. Auf diese Weise wird ein bekanntes Gerät eingerichtet, mit dem Netflix auch außerhalb des Hauptstandorts genutzt werden kann.

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Quelle; caschys
 
Netflix: Zusatzgebühren für Konto-Sharing starten in Deutschland

Wer seinen Netflix-Zugang mit Freunden oder der Familie außerhalb des eigenen Haushalts teilt, wird nun auch in Deutschland zur Kasse gebeten. Damit setzt der Streaming-Dienst seine neuen Richtlinien zum Anti-Konto-Sharing um, die bis zu 100 Millionen Nichtzahler betreffen.

Nachdem sich Netflix sein lang angedrohtes Vorgehen gegen das Teilen von Passwörtern bereits in südeuropäischen Ländern wie Spanien versilbert hat, folgt die Einführung kostenpflichtiger Zusatzmitglieder nun in Deutschland, Österreich und den Vereinigten Staaten (USA). Aktuell werden Abonnenten über die neuen Richtlinien, Möglichkeiten und Preise per E-Mail informiert.

"Ein Netflix-Konto ist für Personen bestimmt, die zusammen in einem Haushalt leben. Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, müssen zum Streamen von Netflix ihr eigenes Konto verwenden", so das Unternehmen auf seiner Support-Webseite. Anstatt eine eigene Standard- oder Premium-Mitgliedschaft einzugehen, können Account-Inhaber (Haushaltskonto) für Personen außerhalb des eigenen Haushalts Zusatzmitgliedskonten einrichten.

5 Euro Aufpreis und teilweise starke Beschränkungen

Der Preis pro Zusatzmitglied beträgt in Deutschland monatlich 4,99 Euro. Allerdings gelten diverse Beschränkungen. Abonnenten mit einem Standard-Tarif (12,99 Euro / Monat) dürfen ihrem Account lediglich ein, Premium-Kunden (17,99 Euro / Monat) maximal zwei Zusatzmitgliedsplätze hinzufügen. Für den günstigeren Basis-Tarif oder das werbefinanzierte Standard-Abo stehen diese Optionen vorerst nicht zur Verfügung.

Die Überprüfung, ob Abonnenten den Zugang mit Personen außerhalb ihres Haushalts teilen, dürfte über stationäre Geräte (z.B. Fernseher, Set-Top-Boxen etc.) erfolgen. Für mobile Geräte scheinen weiterhin Ausnahmeregelungen zu gelten. Entscheidet man sich für die Nutzung eines kostenpflichtigen Zusatzmitgliedskontos, wird für dieses ein separater Login und Passwort erstellt. Außerdem wird der Zugang auf ein Nutzerprofil und nur einen Stream beschränkt, selbst wenn das Hauptkonto über ein Netflix Premium-Abo (4 Streams) verfügt.

Wie reagieren betroffene Netflix-Kunden?

Aktuell geht Netflix davon aus, dass mehr als 100 Millionen Kunden ihren Streaming-Dienst für Filme und Serien nutzen, ohne ein eigenes Haushaltskonto oder Zusatzkonto zu besitzen. Mit der Durchsetzung der Richtlinien zum Anti-Passwort-Sharing soll somit mehr Geld in die Kassen kommen. In Spanien könnte dieser Schritt dem Unternehmen bereits rund eine Million Kunden gekostet haben und entsprechend nach hinten losgegangen sein.

Zusammenfassung
  • Netflix setzt neue Richtlinien zum Anti-Konto-Sharing um.
  • Max. 2 Zusatzmitglieder pro Haushalt zu je 5 Euro pro Monat.
  • Separater Account und Passwort für Zusatzmitglieder
  • Beschränkung auf ein Profil und ein Stream pro Zusatzkonto.
  • Evtl. Ausnahmeregelung für Smartphones und Tablets.
  • Erfolg ungewiss: In Spanien rund 1 Mio. Kunden verloren.

Quelle; winfuture
 
Seitenhieb: Amazon lacht über Netflix' neues Anti-Konto-Sharing

Netflix will das Teilen von Passwörtern verhindern und nichtzahlende Kunden mit Gebühren bestrafen. Über das Anti-Konto-Sharing kann Amazon Prime Video scheinbar nur lachen. Der Netflix-Konkurrent meldet sich mit einem hämischen Tweet zu Wort, der schlecht altern könnte.

In Deutschland werden aktuell 4,99 Euro pro Monat fällig, sollten Netflix-Kunden ihren Account mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen. Ähnlich sieht es in Großbritannien (UK) aus. Die neuen Zwangsgebühren nimmt man auf den britischen Inseln allerdings scheinbar mit Humor, zumindest beim Konkurrenten Amazon Prime Video.


Liebe geht durch den Magen... und das Netflix-Passwort
Auf den schlecht gealterten Netflix-Tweet "Love is sharing a password" (dt. Liebe heißt, ein Passwort zu teilen) aus dem Jahr 2017 reagiert die Streaming-Plattform mit seiner bekannten "Who's watching?"-Profilübersicht und den praktisch angeordneten Nutzern Everyone, Who, Has, Our und Password. Oder anders gesagt: "Alle, die unser Passwort haben." Den Fans scheint der Seitenhieb gegen Netflix zu gefallen. Mittlerweile sammelte der Twitter-Beitrag bereits über 430.000 Likes.

Amazon Prime Video scheint sich allerdings auch darüber bewusst zu sein, wie schlecht Tweets altern können und versucht sich vorsichtig aus der Affäre zu ziehen: "Kichern und Twittern und hoffen, dass wir nicht dasselbe tun" schrieben die Social-Media-Mitarbeiter des Unternehmens als Reaktion auf ein Follower-Kommentar. Sollte Netflix mit seinen Richtlinien gegen das Teilen von Passwörtern bzw. Zugängen nämlich (finanziellen) Erfolg haben, dürfte andere Streaming-Dienste zügig folgen.

Derzeit geht Netflix davon aus, dass mehr als 100 Millionen "Nichtkunden" existieren, die von Zugängen zahlender Nutzer profitieren, ohne zur Kasse gebeten zu werden. Dieses Szenario versucht sich das Unternehmen mit Zusatzkonten zu versilbern, die in geringer Anzahl und mit eingeschränktem Funktionsumfang für 4,99 Euro angeboten werden.

Zusammenfassung

Netflix will das Teilen von Passwörtern verhindern und nichtzahlende Kunden bestrafen.
Amazon Prime Video reagiert mit hämischem Tweet auf Netflix-Vorstoß.
Fans scheinen Seitenhieb gegen Netflix zu mögen.
Amazon Prime Video versucht sich vorsichtig aus Affäre zu ziehen.

Quelle; winfuture
 
Amazon Prime Video: Passwort-Sharing bleibt offiziell untersagt

Netflix geht mittlerweile weltweit gegen das Account-Sharing über einen Haushalt hinaus vor. Untersagt ist das zwar laut Nutzungsbedingungen schon lange, doch man tolerierte es lange stillschweigend, wenn ihr das Streaming-Angebot gemeinsam an verschiedenen Adressen genutzt habt. Damit soll jetzt Schluss sein. Behelfen könnt ihr euch mit Zusatzmitgliedschaften – die kosten hierzulande 4,99 Euro im Monat. Amazon Prime Video stichelte nun via Twitter gegen die Taktik von Netflix – damit schoss sich das Social-Media-Team aber wohl ein Eigentor.

So wurde der entsprechende Tweet rasch wieder gelöscht. Im Tweet verwies man darauf, dass jeder euer Prime-Video-Konto mitbenutzen dürfe, dem ihr euer Passwort gegeben habt. Klar, war das ein augenzwinkernder Seitenhieb in Richtung Netflix. Was nach geschicktem Marketing klingt, sah man aber bei den höheren Abteilungen wohl doch nicht so gerne.

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Wie Heise berichtet, wurde der Tweet nämlich nicht nur rasch gelöscht, auf Anfrage erhielt man auch eine Stellungnahme von Amazon. Der Online-Händler stellte klar, dass sich nichts geändert habe und die Nutzungsbedingungen wie gehabt gelten. Ergo: Auch Prime Video dürft ihr offiziell nur innerhalb eines einzelnen Haushalts gemeinsam nutzen. Der Unterschied zu Netflix liegt somit nur darin, dass Amazon aktuell (noch) keine technischen Maßnahmen gegen das breitere Teilen ergreift.

Das könnte sich in Zukunft jedoch auch bei Prime Video ändern. Zwar ist der Streaming-Dienst für Amazon, anders als für Netflix, eher ein Anhängsel am breiteren Prime-Abonnement, man dürfte sich jedoch sehr genau anschauen, wie sich Netflix Maßnahmen auswirken. In Spanien etwa musste Netflix nach Einführung der Zusatzmitgliedschaften und Schritte gegen das Sharing zunächst Abonnentenverluste verbuchen. Langfristig rechnet Netflix aber mit einem kräftigen Zuwachs von Abos. Man geht davon aus, dass es derzeit rund 100 Mio. Trittbrettfahrer gibt, die das Videostreaming mitbenutzen, ohne selbst dafür zu zahlen.

Ähnlich dürfte es auch bei Prime Video, Disney+, Paramount+ und Co. aussehen. Da beobachtet man also mit Sicherheit mit Argusaugen, was sich bei Netflix so tut.

Quelle; Caschys
 
Da ich selbst kein türkisch spreche und keine Informationen darüber finde, weiß jemand, ob das auch in der Türkei kommt und wenn ja, wann und was es kosten soll in Lira?
 
Zuletzt bearbeitet:
Netflix bestätigt: Konto-Sharing weiterhin ohne Konsequenzen möglich

Wer sich auf Netflix' Maßnahmen gegen das Teilen von Passwörtern nicht einlässt, muss scheinbar mit weniger Konsequenzen rechnen als zuvor angenommen. Konten-Sperrungen oder gar Kündigungen schließt der Streaming-Dienst vorerst aus, wie aus einem Statement hervorgeht.

Nach der Ankündigung des Anti-Konto-Sharings in Deutschland können hierzulande bis zu 28 Euro pro Monat fällig werden, wenn das Netflix Premium-Abo mit zwei weiteren Haushalten geteilt werden soll. Ein Aufpreis, den nicht alle Abonnenten bereit sind zu zahlen. Doch eine Umstellung auf einen Account mit sogenannten Zusatzmitgliedern scheint aufgrund fehlender Konsequenzen gar nicht nötig zu sein.

Wie Netflix in einer Stellungnahme gegenüber Golem.de versichert, droht Kunden, die gegen die neuen Konto-Sharing-Richtlinien verstoßen, "keine Kündigung oder irgendeine sonstig geartete Form von Konsequenz." Allerdings gilt die somit mögliche Narrenfreiheit nur dann, soweit dem Account noch keine Zusatzmitglieder hinzugefügt wurden.

Wer aufrichtig ist, erhält sogar mehr Einschränkungen

Die Umstellung auf ein neues Multi-Haushalt-Konto zu Preisen von monatlich 4,99 Euro pro Zusatzmitglied geht damit einher, dass der Vertragsnehmer ein Haushaltskonto und somit einen Hauptstandort definiert. Erst durch diesen Schritt werden alle Zugänge von fremden Standorten, die weder dem Haushaltskonto noch den Zusatzmitgliedern zugeordnet werden können, verwehrt. Wer beim alten System bleibt und das Netflix-Passwort weiterhin teilt, läuft scheinbar keine Gefahr und kann die Zusatzgebühren ohne Konsequenzen umgehen.

Ausnahmen gelten weiterhin für mobile Geräte (z.B. Smartphones und Tablets), die sich per Mobilfunk oder WLAN-Hotspots mit dem Netflix-Account verbinden. Da diese in den meisten Fällen nicht direkt mit dem Haushaltskonto in Verbindung gebracht werden können, lässt Netflix seine Kunden auch hier an der langen Leine spazieren. Sonderfälle zeigen sich zudem bei längerfristigen Auslandsaufenthalten, im Urlaub oder bei Umzügen. Hierfür stehen diverse Wege zur Verfügung, die auf den Support-Seiten des Streaming-Dienstes erläutert werden.

Es bleibt abzuwarten, ob Netflix an dieser Einstellung festhält oder zu einem späteren Zeitpunkt die Daumenschrauben anzieht. Bisher gilt, dass kein Konto "ohne Ankündigung gesperrt" wird.

Zusammenfassung

Netflix-Sharing ohne Kündigung oder Konsequenzen.
Teilen des Passworts kann ohne Gefahr weiterhin genutzt werden.
Sonderfälle werden auf den Support-Seiten erläutert.
Netflix ändert die Einstellung vorerst nicht.
Konten werden nicht "ohne Ankündigung gesperrt".

Quelle; winfuture
 
Netflix: Wie man trotz Account-Sharing-Sperre einen Zweitwohnsitz einrichtet

Netflix sperrt Personen aus, die ihr Passwort mit anderen teilen. Zweitwohnsitze soll man aber problemlos einrichten können. Dazu braucht es ein Handy.

Seit dem 23. Mai dürfen auch deutsche und österreichische Nutzer ihre Netflix-Accounts nicht mehr mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen, es drohen im Zweifelsfall Sperren. Doch Zweitwohnsitze sind kein Problem, schreibt Netflix in einem Support-Eintrag. Dazu muss lediglich ein Mobiltelefon in beide Wohnsitze mitgeführt werden.

Dreh- und Angelpunkt für die Wohnsitzerkennung ist der sogenannte Hauptstandort, den man auf Aufforderung einmal – etwa am Fernseher – definieren muss. Unter anderem anhand der IP-Adresse registriert Netflix dann, welche Internetverbindung dort genutzt wird. In Zweitwohnsitzen, Ferienwohnungen und Wochenendhäusern muss man sich aber mit einem anderen Netzwerk verbinden – entsprechend groß war die Sorge Betroffener, den Streaming-Dienst dort künftig nicht mehr nutzen zu können.

Schritt für Schritt zum zweiten Schauplatz

Doch ein
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zeigt, dass Netflix solche Szenarien berücksichtigt: Eine zentrale Rolle übernimmt dabei ein Mobilgerät (Smartphone oder Tablet) mit installierter Netflix-App. Dieses muss im ersten Schritt mit dem WLAN des Hauptwohnsitzes verbunden werden. Dabei ist darauf zu achten, dass man sich auf dem Mobilgerät mit demselben Account anmeldet, der auch in der TV-App genutzt wird. Das Spiel wiederholt sich dann am Zweitwohnsitz, wo wiederum Fernseher und Mobilgerät im selben Netz sein und denselben Account nutzen müssen.

Nach dem Login in der Netflix-App auf dem Mobilgerät am Zweitwohnsitz ist der Account an dem Ort laut Netflix für 30 Tage freigeschaltet. In der Praxis bedeutet dies also, dass sich ein zweiter Standort durchgehend nutzen lässt, solange man die oben beschrieben Prozedur einmal pro Monat durchführt.

Far from Home

Befindet sich der Zweitwohnsitz im Ausland, gilt es noch zu beachten, dass sich das Titelangebot (einschließlich der zugehörigen Audio- und Untertitel-Optionen) von Land zu Land unterscheiden. Auch die Altersfreigaben können von den deutschen Vorgaben abweichen, sodass einige Filme oder Serien über die Kinderprofile nicht verfügbar sind.

Wer innerhalb seines aktuellen Landes umzieht, muss wiederum möglicherweise seinen Hauptstandort aktualisieren, um weiterhin auf Netflix zugreifen zu können. Diese Aktualisierung kann man im Hilfebereich des Fernsehers vornehmen, wie es Netflix
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. Wer bislang keine Aufforderung erhalten hat, seinen Hauptstandort festzulegen, wird über diesen Punkt auch feststellen, dass Netflix dies in seinem Fall bereits automatisch selbst gemacht hat.

Quelle; heise
 
Nach Maßnahmen gegen Konten-Sharing:

Unklarheiten zur Netflix-Nutzung im Urlaub

Netflix-Abonnenten bleibt derzeit nur das Versprechen des Anbieters, dass der Abozugriff auf Reisen jederzeit gewährleistet sei.

Seit Netflix die Maßnahmen gegen Konten-Sharing in Deutschland eingeführt hat, gibt es Unklarheiten, wie sich das Abo auf Reisen nutzen lässt. Denn bei den Aktionen gegen unerlaubtes Konten-Sharing erwartet das Unternehmen die Festlegung eines sogenannten Netflix-Haushalts. An diesem Ort soll jederzeit eine unkomplizierte Netflix-Nutzung möglich sein.

Von Netflix gibt es derzeit nur das Versprechen, dass Abonnenten den Streamingdienst auf Reisen problemlos nutzen können. Ob Nutzer bestimmte Vorgaben einhalten müssen, ist nicht bekannt. Anders sieht es aus, wenn Netflix auch an einem Zweitwohnsitz genutzt werden soll oder wenn sich jemand immer wieder an einem anderen Ort aufhält.

Für diesen Fall heißt es im Hilfeartikel mit dem Titel Netflix außerhalb Ihrer Adresse verwenden, dass einmal pro Monat die Netflix-App auf Smartphone oder Tablet am Internetanschluss des eingestellten Netflix-Haushalts geöffnet werden muss.

Netflix hält sich bewusst bedeckt

Der Artikel geht nicht darauf ein, was passiert, wenn man sich vor einer Reise schon einen Monat oder länger nicht mit der Netflix-App im heimischen Netzwerk angemeldet hat. Daher ist unklar, ob der Netflix-Zugriff dennoch möglich ist. Offen ist auch, was passiert, wenn man sich länger als einen Monat an einem Zweitwohnsitz aufhält und es nicht ohne weiteres möglich ist, auf den dortigen Internetanschluss zuzugreifen.

Auf entsprechende Nachfrage von Golem.de antwortete Netflix, dass sich das Unternehmen "nicht im Detail äußern" möchte, "damit diese Neuerungen nicht bewusst technisch umgangen werden". Im Hilfeartikel gibt es keine Informationen dazu, ob am Zweitwohnsitz Netflix ohne Einschränkungen auf einem Smart-TV oder Streaminggerät verwendet werden kann. Auch dazu sagte Netflix nur, dass das Unternehmen "auf eine ganze Reihe von möglichen Konstellationen" vorbereitet sei.

In dem Hilfeartikel Netflix-Haushalt einrichten oder aktualisieren wird erklärt, dass sich ein sogenannter Netflix-Haushalt nur über die Netflix-App auf einem Smart-TV oder einem Streaminggerät ändern lasse. Unklar ist allerdings, ob dies auch auf anderem Wege möglich ist. Auch dazu wollte sich Netflix nicht im Detail äußern.

Immerhin sollen sich Abonnenten darauf verlassen können, dass keine Kündigung des Netfllix-Abos droht, wenn das Abo auf Reisen genutzt wird.

Quelle; golem
 
Langsam könnte man zum Taten greifen,und Tacheles reden,die sind ja schlimmer als EU Parlament:)
 
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