Dass Streaminganbieter einfach einseitig die Preise erhöhen können, ist unzulässig, sagen Verbraucherschützer. Ein Gericht gab ihnen nun recht.
Bittere Pille für Netflix und Spotify:
In ihren Nutzungsbedingungen räumten sich die Streamingdienste in der Vergangenheit über spezielle Klauseln das Recht ein, von Zeit zu Zeit die Preise anzupassen. Bei den Anpassungen handelte es sich um Preiserhöhungen, die einseitig, also ohne Kundenzustimmung vorgenommen wurden.
Damit ist nun Schluss.
In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix erklärte das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln am Freitag für unwirksam. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin.
Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, freut sich über das Urteil: "Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten."
Nach Einschätzung des Berliner Gerichts dürfen die beiden verklagten Streamingdienste ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. Im Urteil heißt es, dass einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt seien, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen.
Für Netflix geht es dabei um viel Geld. Alle Kunden, die bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet haben, zahlten seitdem bis zu 426 Euro nur für Preiserhöhungen, errechnete die Stiftung Warentest.
Quelle: t-online
Bittere Pille für Netflix und Spotify:
In ihren Nutzungsbedingungen räumten sich die Streamingdienste in der Vergangenheit über spezielle Klauseln das Recht ein, von Zeit zu Zeit die Preise anzupassen. Bei den Anpassungen handelte es sich um Preiserhöhungen, die einseitig, also ohne Kundenzustimmung vorgenommen wurden.
Damit ist nun Schluss.
In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix erklärte das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln am Freitag für unwirksam. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin.
Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, freut sich über das Urteil: "Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten."
Für Netflix geht es um viel Geld
Nach Einschätzung des Berliner Gerichts dürfen die beiden verklagten Streamingdienste ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. Im Urteil heißt es, dass einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt seien, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen.
Für Netflix geht es dabei um viel Geld. Alle Kunden, die bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet haben, zahlten seitdem bis zu 426 Euro nur für Preiserhöhungen, errechnete die Stiftung Warentest.
Quelle: t-online