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Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

rooperde

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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der 27-Jährigen wird vorgeworfen, mit drei verschiedenen Menschen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, ohne die Männer vorher über ihre HIV-Infektion aufgeklärt zu haben.

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Einen der drei Männer soll Nadja Benaissa mit dem HIV-Virus angesteckt haben. Die beiden anderen Männer, mit denen die Musikerin zwischen 2000 und 2004 ungeschützten Sex gehabt haben soll, blieben Medienberichten zufolge von der Ansteckung verschont. Diese Fälle wertet die Anklagebehörde jedoch als versuchte gefährliche Körperverletzung, da die 27-Jährige zu diesem Zeitpunkt von ihrer Infektion wusste.

Ger Neuber, Sprecher der Staatsanwalt Darmstadt, erklärte, Benaissa habe bewusst sein müssen, dass jeder ungeschützte Geschlechtsverkehr zu einer Ansteckung führen könne. Trotzdem habe sie ihren Partnern nicht offenbart, dass sie mit der schweren Immunschwäche-Krankheit infiziert sei.

Wenn die Anklage zugelassen wird, muss sich die Sängerin und Mutter einer kleinen Tochter wahrscheinlich vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht verantworten, da sie zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche war.

Benaissa war bereits im vergangenen Jahr vor einem Auftritt in der Frankfurter Disco „Nachtleben“ festgenommen worden und saß zehn Tage lang in Untersuchungshaft.

Quelle: Freenet
 
AW: Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

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ist ja erwiesen, dass es so war !
wer so mit anderen menschenleben spielt, gehört weggeschlossen,
für immer.
egal ob sie noch unter jugendstrafrecht fällt oder nicht.
blöde kuh....:emoticon-0173-middl
 
AW: Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

Kondome schützen!
Auch bei solchen Zaubermäuschen. Oder gerade erst recht bei solch Häschen, wo man von ausgehen kann, dass sie ein ereignisreiches Sexualleben haben.
 
AW: Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

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Das ist schon richtig. Aber mit dem Wissen, eine tödliche Krankheit weiterzugeben, wenn man kein Kondom benutzt, ist man in der Pflicht. Da kann man nicht sagen, der andere hätte ja vorsichtig sein können. Da hätte sie auf ein Kondom bestehen müssen!
 
AW: Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

Also ich finde wenn jemand H.I.V. hat sollte er dem Sexualpartner trotzdem darauf hinweisen das man selbst Aids hat. Kondom hin oder her. Immerhin nicht heilbar, heutzutage gibts zwar gute Medikamente die ein fast normales Leben garantieren.

Aber gerade Leute mit schwachem Immunsystem oder anderen Krankheiten nützen viele der Medikamente nicht.

Ich wollte keine Maus mit H.I.V. poppen, da scheiss ich doch aufs Kondom und verzicht lieber.
 
AW: Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

Klar, jeder HIV-Infizierte der die Krankheit wissentlich weitergibt macht sich strafbar,gar keine Frage!
Aber kein HIV-Infizierter hat geschrien: “Au ja, will ich haben!“
und wurde einfach angesteckt weil er selbst grob fahrlässig auf Schutz verzichtet hat!
Grobe Fährlässigkeit ist für mich nichts anderes als eine Form des Mitverschuldens.
Schließlich ist die Krankheit nicht neu und seit Jahrzehnten ein Thema,
selbst im Schulunterricht wird seit Jahren Aufklärung darüber geleistet.

Gruß Mr.Snoot
 
AW: Nadja Benaissa - Angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung

wenn se jetzt schon "nur" wegen gefährlicher körperverletzung anklagen bekommt se eh keine strafe... wenn man sie hätte verknacken wollen, hätte die sta wohl mit versuchtem mord anklagen müssen um sich dann auf ne gefährliche kv oder ne fahrlässige kv runterhandeln zu lassen... so isse quasi schon draußen... sehr schade, scheiß promibonus
 
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