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PC & Internet Nach Kündigungsbutton kommt nun der Widerrufs-Button

Den Kündigungsbutton für eine einfache rechtswirksame Kündigung gibt es bereits. Doch der gesetzlich verbriefte Vertrags-Widerruf muss weiterhin umständlich versandt werden. Jetzt soll ein Widerrufs-Button kommen.

Der gesetzlich verbriefte Kündigungsbutton war ein großer Fortschritt für Verbraucher: Seit der Einführung müssen alle Anbieter von Online-Verträgen auch online eine Kündigungsschaltfläche anbieten, die zu einem Formular führt, mit dem der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam gekündigt werden kann. Die Kündigung muss umgehend bestätigt werden. Zu beachten ist, dass sich der Kündigungsbutton außerhalb des Online-Kundencenters befinden muss.

Was bislang allerdings vergessen wurde, war der für den Kunden einfache Widerruf eines Vertrags innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit auf der Homepage und bei Vertragsabschluss ist zwar schon seit längerer Zeit Pflicht. Bislang mussten Verbraucher dafür aber mühsam manuell eine E-Mail schreiben oder ein Widerrufsformular ausfüllen.

Das soll sich nun ändern - auch für den Widerruf soll ein einfacher Button eingeführt werden.

Neue Regel für alle Fernabsatzverträge

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EU: Neuer Widerrufs-Button kommt
Bild: picture alliance/dpa

Der Rat der Europäischen Union teilte mit, der Rat und das Parlament hätten eine vorläufige politische Einigung über eine neue Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Dienstleistungsverträge erzielt. Der vereinbarte Text vereinfacht die bestehende Gesetzgebung, erhöht den Verbraucherschutz und soll gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen für Dienstleistungen, die online, per Telefon oder über andere Formen des Fernmarketings abgeschlossen werden.

Die EU erwähnt zwar primär Dienstleistungsverträge aus dem Finanz-Sektor, erklärt aber ergänzend: Da dies für alle Arten des Fernabsatzes wichtig sei, gelte die Widerrufsfunktion für alle im Fernabsatz geschlossenen Verträge, nicht nur für Finanzdienstleistungsverträge.

Die wachsende Zahl von Fernfinanzdienstleistungen, insbesondere während der COVID-Pandemie, würde eine Aktualisierung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich erfordern, d. h. die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher aus dem Jahr 2002 müsse ersetzt werden. Der am 11. Mai 2022 vorgelegte Kommissionsvorschlag hebt die Richtlinie von 2002 auf und führt als zusätzliches Kapitel der Verbraucherrechterichtlinie neue Bestimmungen für im Fernabsatz geschlossene Dienstleistungsverträge ein, die Verbraucher bei allen Arten von Geschäftspraktiken schützen sollen.

Hauptbestandteile der Vereinbarung

Das Abkommen soll die Regeln zur Offenlegung von Informationen verbessern und zielt darauf ab, vorvertragliche Informationspflichten zu modernisieren. Es gibt natürlich den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, strengere nationale Regeln in diesem Bereich vorzuschreiben und so jegliche Gefahr einer Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher zu vermeiden.

Wenn der Händler Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatbots nutzt, soll der Verbraucher das Recht erhalten, menschliches Eingreifen zu verlangen, um die Auswirkungen des Vertrags auf seine finanzielle Situation besser zu verstehen.

Die Vereinbarung erleichtert für Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen durch die Aufnahme einer leicht auffindbaren "Widerrufsfunktion" in die Benutzeroberfläche des Dienstleisters oder Providers. Ziel dieser Widerrufsfunktion ist es, Verbraucher für ihr Widerrufsrecht zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass der Rücktritt vom Vertrag nicht schwieriger ist als der Vertragsabschluss.

Die neue Regelung führt einen zusätzlichen Schutz für Verbraucher vor Dark Patterns ein. Sobald der vereinbarte Text in Kraft tritt, müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz von Dark-Pattern-Marketingtechniken zur Beeinflussung der Verbraucherentscheidungen einzuschränken.

Die neue Richtlinie fügt außerdem weitere Bestimmungen zu im Fernabsatz abgeschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen hinzu. Dazu gehören Bestimmungen zum Inertia-Selling (das Versenden unaufgeforderter Waren oder Dienstleistungen an potenzielle Kunden, um einen Verkauf zu tätigen). Die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen (Rat und Parlament) gebilligt und offiziell angenommen werden. Das ist in der Regel nur eine Formsache.

Der richtige Kündigungs-Zeitpunkt, die vorzeitige Kündigung oder der gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsbutton: teltarif.de beantwortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Handy und Internet.

Quelle; teltarif
 
Selbst der Kündigungsbutton ist nicht überall vorhanden, oder Versteckt, wie bei SKY, und Vodafone hat ihn nicht! Nur eine Telefonnummer.

Ich bin gespannt ob er kommt der Widerrufsbutton.
 
Kann man gespant sein, ob sich das alles mit der Deutschen Bürokratie vereinbaren lässt. :unsure: :)
 
Hatte bei sk* online gekündigt und eine Mail mit Bestätigung erhalten. Im Portal war die Kündigung nicht hinterlegt. Habe mich dann nach ein paar Wochen durch die Hotline gequält und die Dame von der Hotline meinte ich soll die Mail an sky hochladen, damit die Kündigung eingetragen wird. Nach einer halben Stunde Nerven verloren und aufgegeben. Hab keine Möglichkeit gefunden irgendwo eine Datei an den Laden zu schicken. Angerufen und telefonisch gekündigt. Jetzt bezahle ich einen Monat länger. Hätte den Vertrag vielleicht bei einem guten Angebot verlängert, aber soooo nicht. Das war’s für mich! Endgültig!!!!
 
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