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Musterklage VW

noppler

Hacker
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24. September 2010
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Hallo , ich habe heute von (no-reply@mein-vw-vergleich.de) eine Zusage per Mail bekommen. Der Wortlaut der Email lautet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns erneut, dass Sie sich mit Volkswagen vergleichen möchten.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Vergleichs hiermit annehmen. Der Vergleichsschluss ist damit wirksam.

Wie geht es weiter?

Die Auszahlung des mit Ihnen vereinbarten Einmalzahlungsbetrages in Höhe von EUR ....... durch Volkswagen erfolgt binnen zwölf Wochen ab dem heutigen Tag.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der geschlossenen Vergleiche einige Wochen dauern kann, bis die Zahlung auf dem von Ihnen angegebenen Konto eingeht. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist von Nachfragen ab.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügte Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars.


Mit freundlichen Grüßen


Ihre Volkswagen AG


Anlagen

  • Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular


kann jemand so eine Mail bestätigen.
 
Hi,
das kommische ist halt Damen und Herren...WArum keine persönliche Anschrift.

Naja nunlassen wir uns überraschen.
 
Hi,

bis jetzt ist noch nichts gekommen.Skydiver wie sieht es bei Dir aus.
 
BGH: Volkswagen muss betrogene Diesel-Kunden entschädigen

Volkswagen muss Kunden Schadenersatz zahlen, die ein Auto mit illegaler Abgasnachbehandlung gekauft haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Abgasbetrug von Volkswagen ein weitreichendes Urteil gefällt. Der Konzern muss das Auto zurücknehmen und Käufern den Kaufpreis erstatten. Nur eine Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer darf abgezogen werden. (Az. VI ZR 252/19) „Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen“, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag (25. Mai 2020) in der Begründung der Entscheidung.

Volkswagen habe „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung“ des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt. Und das Unternehmen habe „systematisch und langwierig Fahrzeuge in Verkehr gebracht“, deren Motorsteuerungs-Software für die Täuschung programmiert worden war. Der BGH gehe von einer „strategischen Unternehmensentscheidung durch arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörde“ aus. „Ein solches Verhalten ist mit den grundlegenden Werten der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“, betonte Seiters.

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte Volkswagen wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein „sauberes Auto“ gekauft zu haben.

Der Skandal um die illegale Abgasnachbehandlung in Millionen Volkswagen-Modellen mit Dieselmotor war am Vorabend der IAA 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Des Dieselmotors EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Volkswagen hatte die – nicht illegale – Prüfstandserkennung zur Manipulation von Abgaswerten genutzt. Aufgefallen war der Betrug, weil sich die Prüfstandswerte auf der Straße unter keinen Umständen nachvollziehen ließen.

VW: "Dem Kunden ist kein Schaden entstanden"

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Hersteller hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden. Angesichts des Wertverlustes, den Käufer nach der Aufdeckung des Betrugs hinnehmen mussten, hatte diese Äußerung für viel Kritik gesorgt.

Das Urteil dürfte vor allem für jene Kunden interessant sein, die vergleichsweise wenig gefahren sind, da bei ihnen die Abzüge durch die Nutzungspauschale gering sind. Grundsätzlich kann allerdings nur derjenige profitieren, der selbst geklagt hat – sofern über seine Einzel-Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde. Laut Volkswagen sind aktuell noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet.

Ohne Auswirkung auf Musterfeststellungsverfahren

Das BGH-Urteil ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli 2020 bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen. Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 235.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.

Quelle; heise
 
Eine Frage am Rande. Habe ich denn noch eine Chance da etwas zu holen, wenn ich genau so einen Auto habe und bis heute noch gar nichts unternommen habe?
 
Abgas-Skandal: Was das BGH-Urteil in Sachen Volkswagen bedeutet

Der BGH hat ein wegweisendes Urteil gegen Volkswagen gesprochen. Was bedeutet das für Autokäufer und andere potenziell sittenwidrige Autos?

Seit Volkswagen eine illegale Abschalteinrichtung für die Abgasnachbehandlung in Fahrzeugen mit dem Motor Typ EA189 verwendet hatte, kam eine exorbitant hohe Klagewelle gegen den Konzern ins Rollen. Zehntausende Klagen sind derzeit immer noch gegen Volkswagen anhängig. Streitig im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Rückabwicklung waren insbesondere die Fragen:
  • War der Mangel erheblich, sodass er einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigte?
  • Steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu?
  • Müssen sich gezogene Nutzungen (gefahrene Kilometer) im Rahmen der Rückabwicklung anrechnen lassen?
  • Wer ist der Anspruchsgegner? Der jeweilige Händler oder Volkswagen?
Bewegung kam zusätzlich mit der Musterfeststellungsklage ins Spiel. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen haben einen Vergleich geschlossen, bei dem Volkswagen in etwa 830 Millionen Euro an seine betroffenen Kunden zahlen musste. Die Entschädigungen betragen zwischen 1350 bis 6257 Euro pro Fall. Der Vergleich war vor allem für jene Kunden interessant, die einen aufwendigen und kostspieligen Prozess vermeiden wollten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Mai 2020 festgestellt, dass Käufern eines vom Abgasbetrug betroffenen Fahrzeuges ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) zusteht. Dies ist in der Regel der Brutto-Kaufpreis. Der Käufer muss sich jedoch die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Der Schaden besteht nach Ansicht des BGHs bereits in der abstrakten Gefahr der Stilllegung des Fahrzeuges oder dass dieses im Betrieb beeinträchtigt sein könnte.

Verfahrensgang


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Quelle; heise
 
Kein Schadensersatz bei VW-Kauf nach 2015

BGH-Urteil zu Diesel-Skandal

VW hat nachweislich Millionen Diesel-Käufer getäuscht und schuldet Klägern Schadensersatz. Die müssen ihren Diesel allerdings vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, sonst gehen sie leer aus.

Käufer eines manipulierten VW-Diesel haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Damit wurde die Klage eines Kunden abgewiesen, der erst im August 2016 einen gebrauchten VW-Touran zum Kaufpreis von 13.600 Euro erwarb. Nachdem der VW-Konzern die Unregelmäßigkeiten bei der Abgastechnik im September 2015 selbst eingeräumt habe, könne man nicht mehr von arglistiger Täuschung unwissender Kunden sprechen, so die Begründung.

Quelle; tagesschau.de
 
BGH: Volkswagen muss Diesel-Klägern auch Finanzierungskosten erstatten

Eine Geschädigte im Diesel-Skandal muss auch die Kosten für die Finanzierung des Fahrzeugs erstattet bekommen, entschied der Bundesgerichtshof.

Volkswagen muss einer im Abgas-Skandal Geschädigten auch die Finanzierungskosten erstatten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klägerin sei nach den Paragrafen 826, 249 Absatz 1 BGB so zu stellen, als sei es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen. Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen-Bank teilweise finanziert, daher müsse Volkswagen neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe erstatten.

Die Klägerin hatte im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf gekauft. Dessen Dieselmotor des Typs EA189 hatte eine Steuerungssoftware, die erkannte, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befand. Den Kaufpreis bezahlte die Klägerin zum Teil in bar, die Restraten finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen-Bank. Es ergaben sich Kosten in Höhe von 3275,55 Euro für Zinsen und Kreditausfallversicherung, die Volkswagen nicht erstatten wollte.

Vorsätzlich sittenwidrig

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Entscheidungen der Kölner Vorinstanzen. Diese hätten nach der bisherigen Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass Volkswagen die Klägerin durch das Fahrzeug mit Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Die Klägerin hatte keinen "Liquiditätsvorteil" im Vergleich dazu, wenn sie das Auto nicht gekauft hätte. Die Finanzierungskosten hätten auch nicht den objektiven Wert des Fahrzeugs erhöht und auch nicht den Gebrauchsvorteil vergrößert, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat.

Der BGH hatte vor knapp einem Jahr entschieden, dass Volkswagen seine Kunden mit dem Motor Typ EA189 systematisch getäuscht hatte. Hätten sie gewusst, dass die Diesel-Autos viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. In den meisten Fällen haben Kläger deshalb das Recht, ihr Auto zurückzugeben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern müssen sich die Nutzung anrechnen lassen. VW hat sich seither mit Zehntausenden Kunden auf einen Vergleich geeinigt.


Quelle; heise
 
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