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Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

bebe

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Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

Ein Hartz-IV-Empfänger machte geltend, seinen Führerschein aufgrund eines "Fehlurteils“ der "jungen Amtsrichterin“ verloren zu haben. Den Alkohol habe er nur aufgrund "Unwohlsein“ zu sich genommen. Die MPU und Vorbereitungskurse solle das übernehmen.

Der Sachverhalt


Der Hartz-IV-Empfänger, nennen wir ihn einfach Manfred, verlor nach einer sfahrt mit 1,52 Promille seinen Führerschein. Seinen Antrag, ihm die Kosten für die Wiedererteilung der - incl. für eine MPU und hierzu benötigter Vorbereitungskurse - in Höhe von mehr als 2.400€ zumindest darlehenshalber zu übernehmen, lehnte das Jobcenter Landkreis Heilbronn ab.
Daraufhin beantragte Manfred vor dem Heilbronn einstweiligen Rechtsschutz: Er machte geltend, den Führerschein aufgrund eines „Fehlurteils“ der „jungen Amtsrichterin“ verloren zu haben, weil er den Alkohol nur aufgrund „Unwohlsein“ und „Schmerzen“ zu sich genommen habe.
Wegen seines Rheumas müsse er aber dringend mit eigenem PKW zur ambulanten Kur nach Bad Rappenau fahren (mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauere dies über eine Stunde pro Weg und sei mit längerem, ihm nicht zumutbarem Fußweg verbunden).

Die Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn


Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab: Es handele sich nicht um einen unabweisbaren, vom -Regelsatz umfassten Bedarf. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis und die dadurch entstehenden Unkosten, den Führerschein wieder zu erhalten, seien Folge strafbaren Verhaltens.
Die solle zwar das soziokulturelle gewährleisten. Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten (wie etwa auch n und Verwarngelder) fielen aber nicht hierunter.
Es sei nicht ersichtlich, dass Manfred seinen Führerschein benötige, um wieder einen Job zu finden. Eine konkrete Arbeitsstelle, zu deren Einstellungsvoraussetzungen eine gültige Fahrerlaubnis zähle, habe Manfred jedenfalls nicht nennen können. Ferner sei gar nicht sicher, dass Manfred selbst bei intensivster Vorbereitung die MPU meistere. Es sei ihm zudem nicht unzumutbar, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur ambulanten Kur zu fahren.
Der von ihm vorgelegte tägliche „Reiseplan“ von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr unterscheide sich nicht von den täglichen Zeiten mancher Berufspendler. Im Übrigen sei auch nicht ersichtlich, weshalb Manfred die Kur nicht auch stationär durchführen könne.
Das Jobcenter habe schließlich nicht aus familiären Gründen die Kosten für die Wiederteilung des Führerscheins zu übernehmen: Denn Einkäufe und außerschulische Aktivitäten der Kinder erledige so mancher Haushalt auch ohne Zuhilfenahme eines Kraftfahrzeugs.


Gericht: Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 25.09.2014 - S 10 AS 2226/14 ER

Quelle:
 
AW: Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

...bei einem anderen Ausgang hätte er doch auch gleich noch einen Antrag auf Übernahme der Alkoholkosten stellen können, das sind ja seiner Meinung nach Heil u.- Arzneimittel.
 
AW: Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

Er fährt besoffen Auto und muss den Lappen abgeben.

Mehr gibts doch nicht zu sagen dazu.
 
AW: Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

Sowohl die 1,5 Promille, als auch die Begründungen bezüglich Richterin und Grund des Konsums deuten doch stark auf gewohnheitsmäßiges Trinken bzw. Alkoholismus hin. Zudem steht zu erwarten, dass die Geldstrafe (er ist nämlich ab 1,1 Promille vorbestraft, was sicher höchst förderlich für sein weiteres berufliches Fortkommen sein wird)) ebenfalls der Staat übernehmen wird.

Sorry, wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, handelt absolut verantwortungslos.

Wenn ich an das Ausmaß an Sanktionen für ein einmaliges Verpassen eines Termins beim Jobcenter denke, kann die Konsequenz bei einem solchen Menschen eigentlich nur lauten: Völliger Stop aller von der Allgemeinheit bezahlter Leistungen.

Ob "Manfred" danach noch ein menschenwürdiges Leben führen kann ist irrelevant, er hat schließlich schwerste Schädigungen unbeteiligter Personen bei einem eventuellen Unfall höchst billigend in Kauf genommen.

Gruß

Fisher
 
AW: Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

Wer im Suff Auto fährt und erwischt wird, dürfte nie wieder einen Führerschein bekommen. Da hilft auch kein wenn oder aber!
Wer das Leben von unschuldigen aufs Spiel setzt handelt verantwortungslos.
Und wenn einer Harz IV bezieht und noch Geld für Alkohol hat dem scheint es ja noch gut zu gehen. Dem würde ich auch zwei Monate die Bezüge streichen! ( wenn er im alkoholisiertem Zustand Auto fährt und erwischt wird!! ) Man sollte sich mal ausmalen was alles hätte passieren können.....

Keine Chance den alk Fahrern!!!
 
AW: Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

.. (er ist nämlich ab 1,1 Promille vorbestraft,..

Das stimmt so nicht. Ob man als vorbestraft gilt, hängt von den verhangenen Tagessätzen ab. Ab 90 TS gilt man als vorbestraft, als Ersttäter ist das allerdings nicht zu erwarten.

Grüße
 
AW: Muss Jobcenter die Kosten für eine MPU nach Trunkenheitsfahrt übernehmen?

Es ist zwar im vorliegenden Fall nicht unbedingt relevant, die Behauptung des vorbestraft-seins ist dennoch korrekt.

Wann immer gegen jemanden eine z.B. Geld-Strafe verhängt worden ist (nicht Geld-Buße), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Es entfällt bei einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen lediglich die Aufnahme des Deliktes ins polizeiliche Führungszeugnis, wodurch sich der Verurteilte nach § 53 BZRG als "unbestraft" bezeichnen darf.


§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung

1.
nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.
zu tilgen ist.

(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird.

Die tatsächlich vorhandene Vorstrafe bleibt hiervon unberührt.


Gruß

Fisher
 
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