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PC & Internet movie2k.to erklärt: Wir sind legal

Die Macher vom movie2k.to reagieren anlässlich des heutigen Welttags des "geistigen Eigentums" auf die anhaltenden Ermittlungen gegen jegliche Streaming-Portale. Sie bezeichnen ihr Angebot als legal. Es vernichte keine Arbeitsplätze und diene sogar dem Gemeinwohl. Bei den kino.to-Ermittlungen seien unrechtmäßige Methoden, so etwa das Abhören von Telefonanschlüssen Unbeteiligter, angewendet worden.

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Offenbar als Reaktion auf das hohe Strafmaß der letzten Urteile gegen die kino.to-Organisatoren veröffentlichten die Macher von movie2.to (m2k) kürzlich ein eigenes
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. Nach ihrer Meinung arbeiten sie auf legaler Basis. Auf ihrer Webseite seien lediglich die Links zu den illegalen Kinomitschnitten zu finden, nicht aber die Filme selbst. Sie sehen ihre Aufgabe lediglich darin, den Filminteressierten die Suche nach den gewünschten Inhalten zu erleichtern.

Nach Ansicht der Seitenbetreiber wird primär auf Druck der Filmindustrie und ihrer Interessenverbände und Lobbyisten gegen derartige Portale vorgegangen. Die Filmwirtschaft habe die entsprechenden finanziellen Mittel, um Politik und Justiz entsprechend zur Mitarbeit zu bewegen. "An kino.to soll ein Exempel statuiert werden; leider auf Kosten der Beschuldigten und, weiter noch, der einkommensschwachen Menschen des Landes." Offenbar aufgrund eigener Erkenntnisse wird auch massiv Kritik an der Justiz geübt. Wichtige Ermittlungserfolge seien lediglich aufgrund von unzulässigen Methoden zustande gekommen.

"Zu den erlaubten Ermittlungsmethoden gehören Observationen, Telefonüberwachung sowie Postkontrolle. Im konkreten Fall erfolgte unter anderem über Monate die Telefonüberwachung der Eltern und Freunde der Beschuldigten sowie ihrer sämtlicher Werbepartner. Die Festnahme erfolgte in unseren Augen mithilfe fadenscheiniger, strafrechtlicher Anschuldigungen. Keiner der bisher Verurteilten konnte der Bildung einer kriminellen Vereinigung überführt werden. Stattdessen erfolgten Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wobei die Strafmaße an das Gemeinwohl schädigende Taten erinnert."
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sieht sich selbst nicht als Konkurrenz, sondern lediglich als Ergänzung zu den Angeboten der Filmwirtschaft an. "Wer einen aktuellen Kinofilm sehen will, guckt möglicherweise bei uns rein, doch geht er anschließend ins Kino, da der Film dort in bestmöglicher Qualität gezeigt wird und ein Kinobesuch zudem ein gesellschaftliches Erlebnis ist, welches wir nicht zu bieten imstande sind." Filmfreunde, so die Argumentation, wollten ihre Lieblingswerke in optimaler Sound- und Bildqualität besitzen, weswegen sie sich diese oftmals als Blu-Ray oder DVD kaufen. Einige der bei m2k gezeigten Fernsehfilme würden hingegen durch die Zahlung der GEZ-Gebühren abgedeckt. Von daher halte sich der Schaden nach Ansicht der Portalbetreiber in jeder Hinsicht in Grenzen.

Im abschließenden Appell werden die derzeit gültigen Urheberrechte als völlig veraltet bezeichnet. Es gehe lediglich darum, dass die Filmwirtschaft ihre bisherigen Gewinne in den kommenden Jahrzehnten erhalten wollen. "Diese Praxis hat die Kriminalisierung von Millionen von Menschen und drakonische Strafen für alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen zufolge. Während den Besuchern von Streaming-Plattformen mit der Androhung von Geld- und Freiheitsstrafen Angst gemacht wird, werden die Betreiber dieser Plattformen wie Schwerverbrecher gejagt und wie Schwerverbrecher verurteilt; kürzlich wurden sogar Werbetreibende verhaftet, die Werbung auf kino.to schalteten - ein beispielloser Vorgang!" Die Besucher von m2k werden gebeten, ihren Unmut öffentlich kund zu tun.

Die Parteien sollten lieber die Rechte der Nutzer und Wähler vertreten, nicht nur die der Industrie. Eine Reform des Urheberrechts sei überfällig, weswegen sich der Appell auch an die bundesdeutschen Parteien richtet: "Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, so wird von verschiedenen Gruppierungen in der deutschen Parteienlandschaft versucht, den Rechtsstaat umzukehren, indem man jeden Internetnutzer pauschal verdächtigt.

Um den Widerstand zu brechen, wird die Gesetzesvorschlag - in altbewährter Weise - über die EU eingebracht, damit die Umsetzung alternativ-los wird; das schäbige Kalkül, die EU-Kommission als Spielball zu benutzen, um Sachzwänge zu konstruieren, bleibt in der Regel unbemerkt und ungesühnt. W
ir fordern straffreie Vervielfältigung von Kulturgut, zum Beispiel nach US-amerikanischem Vorbild ("Fair Use"), sofern sie nicht gewerbsmäßig erfolgt. Die Rechtevermarkter hätten immer noch die Möglichkeit, über eine Kulturflatrate oder eigenen, qualitativ hochwertigen Streaming-Diensten Geld zu verdienen."

Quelle: gulli
 
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