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PC & Internet Mögliche Abhörgefahr von Amazon Echo & Co.: Müssen Nutzer Gäste warnen?

Digitale Assistenten wie Amazon Echo können eventuell mithören. Müssen Nutzer Besucher darauf hinweisen? Die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Thomas Hollweck gaben unserer Redaktion unterschiedliche Einschätzungen.

Linden – Seit Mitte Februar ist der vernetzte Lautsprecher Amazon Echo mit integrierter digitaler Assistentin Alexa für jedermann bestellbar. Die Nachfrage nach den per Sprache steuerbaren Geräten ist groß, auch Konkurrent Google will bald mit Google Home eine eigene smarte Lautsprecher-Lösung auf den Markt bringen. Die Geräte haben eins gemeinsam: Die integrierten Mikrofone sind standardmäßig aktiviert und lauschen jederzeit auf Sprachbefehle des Nutzers.

Die Anfragen werden an die Cloud verschickt. Bei Datenschützern stehen sie deswegen in der Kritik. Doch wie steht es um die Info-Pflichten der Nutzer digitaler Assistenten gegenüber Gästen und Familienmitgliedern? Die Redaktion onlinekosten.de hat den Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sowie den Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck um eine rechtliche Einschätzung gebeten.

Müssen Besucher darüber informiert werden, dass in der Wohnung ein digitaler Assistent wie Amazon Echo genutzt wird? Bei dieser Frage gehen die Ansichten der beiden Rechtsexperten auseinander.

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Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. © WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR

Solmecke: Gäste über Einsatz digitaler Assistenten informieren


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Quelle; onlinekosten
 
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