rooperde
Elite Lord
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Ein Mobilfunknutzer, der eine Rechnung über 11.500 Euro erhielt, muss diese nicht zahlen. Das entschied nun das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall (AK 16 U 140/10) wurde einem Kunden ein Handy mit einer Navigationssoftware verkauft, die sich unbemerkt im Hintergrund aktualisierte. Die daraus resultierenden Kosten liegen aber nicht in der Verantwortung des Nutzers.
Als Kunde könne man erwarten, dass bei einem Neukauf eines Handys das mitgelieferte Kartenmaterial bereits auf dem aktuellsten Stand ist und nicht erst aufwendig aktualisiert werden muss. Der Download der neuen Daten dauerte mehrere Stunden. Besonders teuer wurde es dadurch, dass der Kunde keine Datenflatrate hatte, wie Gerichtssprecherin Christine von Milczewski erklärt. Die Kosten betrugen 0,19 € pro 10 KByte. Der Mann, der Kunde bei einem Mobilfunkbetreiber im Netz von Vodafone ist, muss laut dem aktuellen Gerichtsurteil lediglich 35,93 € für die andersweitige Nutzung des Handys bezahlen.
In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass beim Kunden keine Schuld zu finden sei, sondern der Mobilfunkbetreiber seine vertraglichen Pflichten dadurch verletzt habe, dass er den Kunden nicht genügend aufgeklärt und seine Fürsorgepflicht verletzt habe. Schließlich sei es die Aufgabe beider Vetragspartner, eine möglichst transparente und reibungslose Abwicklung des Vertrags sicher zu stellen. Außerdem habe man Schäden von der Gegenseite abzuhalten.
Das Gericht zeigte zwar Verständnis für Aktualisierungen, allerdings müssten diese entweder auf anderem Wege oder ohne weitere Kosten möglich sein.
Auf die Umstände einer Aktualisierung habe der Betreiber aber nicht hingewiesen. Dies wäre allerdings seine Pflicht gewesen.
Quelle: Gulli