Die EU-Gremien haben sich auf eine neue Verordnung über Maschinenprodukte geeinigt. Leichtelektrofahrzeuge werden aufgrund ihres Gefahrenpotenzials erfasst.
Die Sicherheit digitaler Geräte wie Roboter, autonome Rasenmäher, 3D-Drucker und Baumaschinen sowie von industriellen Produktionsstraßen soll erhöht werden. Verhandlungsführer des Ministerrates, des Parlaments und der Kommission der EU haben sich auf eine neue Verordnung über Maschinenprodukte vorläufig geeinigt. Damit verknüpft sind grundlegende Anforderungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, die für Maschinen auf EU-Ebene gelten. Hersteller sind in der Pflicht. Die neuen Regeln gelten auch für E-Scooter und Pedelecs.
Den Anstoß für die Initiative, mit der die bestehende Maschinenrichtlinie in eine direkt anwendbare Verordnung umgewandelt werden soll, gab die Kommission mit ihrem Gesetzespaket für Regeln für Künstliche Intelligenz (KI). So geht es mit dem Vorhaben auch um die sichere Integration von KI-Systemen in gesamte Maschinenparks.
E-Scooter können Gefahr darstellen
Dazu gehört die Vereinbarung, kleine Privatfahrzeuge und leichte Elektrofahrzeuge wie E-Scooter, größere Roller sowie E-Bikes und Pedelecs einzuschließen. Diese seien weitverbreitet und könnten für Nutzer "eine Gefahr darstellen", begründet die tschechische Ratspräsidentschaft diesen Schritt. Zudem werde die Verordnung künftig auch Risiken im Zusammenhang mit neu entstehenden Technologien abdecken.
Im Mai hatte der TÜV-Verband strengere Vorgaben für die Prüfung bestimmter Maschinenprodukte gefordert. Dies sei dringend notwendig, da viele Maschinen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen würden. Stichprobenartige Untersuchungen der Marktaufsichtsbehörden hätten EU-weit gezeigt, dass viele Maschinen trotz CE-Kennzeichnung nicht die jeweiligen Normen einhalten.
Sechs Kategorien von "Hochrisiko-Maschinen" werden laut dem Kompromiss einer obligatorischen Zertifizierung durch Dritte unterliegen. Bei den meisten Produktkategorien haben die Hersteller weiterhin die Wahl, die Konformität selbst zu bewerten oder einschlägige Prüfstellen einzubeziehen. Die Liste der wegen ihrer Komplexität und potenziellen Gefahren besonders streng regulierten Produkte, kann – nach Konsultationen mit Interessengruppen – von der Kommission aktualisiert werden.
Mit den Vorschriften sind administrative Vereinfachungen verknüpft. So sollen etwa digitale Betriebsanleitungen die Standardoption sein. Kunden können aber ein ausgedrucktes Exemplar verlangen, wenn sie keinen Zugang zu der Digitalversion haben. Zu jedem Produkt müssen prinzipiell grundlegende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Neue Herausforderungen
Die EU-Gremien reagieren mit dem Gesetz darauf, dass neue digitale Technologien wie KI weitere Herausforderungen für die Sicherheit damit ausgerüsteter Produkte mit sich bringen. Diese bezögen sich etwa auf die Autonomie, die Datenverarbeitung und die Transparenz. Die Kommission hofft, mit den Vorgaben das Vertrauen in digitale Technologien wie KI, in die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter sowie in vernetzte und selbstlernende Maschinen zu stärken.
Das Parlament und der Rat müssen die Verordnung noch offiziell annehmen, was als Formsache gilt. Die Vorschriften treten dann zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. 42 Monate später greifen sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Quelle; heise
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Die Sicherheit digitaler Geräte wie Roboter, autonome Rasenmäher, 3D-Drucker und Baumaschinen sowie von industriellen Produktionsstraßen soll erhöht werden. Verhandlungsführer des Ministerrates, des Parlaments und der Kommission der EU haben sich auf eine neue Verordnung über Maschinenprodukte vorläufig geeinigt. Damit verknüpft sind grundlegende Anforderungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, die für Maschinen auf EU-Ebene gelten. Hersteller sind in der Pflicht. Die neuen Regeln gelten auch für E-Scooter und Pedelecs.
Den Anstoß für die Initiative, mit der die bestehende Maschinenrichtlinie in eine direkt anwendbare Verordnung umgewandelt werden soll, gab die Kommission mit ihrem Gesetzespaket für Regeln für Künstliche Intelligenz (KI). So geht es mit dem Vorhaben auch um die sichere Integration von KI-Systemen in gesamte Maschinenparks.
E-Scooter können Gefahr darstellen
Dazu gehört die Vereinbarung, kleine Privatfahrzeuge und leichte Elektrofahrzeuge wie E-Scooter, größere Roller sowie E-Bikes und Pedelecs einzuschließen. Diese seien weitverbreitet und könnten für Nutzer "eine Gefahr darstellen", begründet die tschechische Ratspräsidentschaft diesen Schritt. Zudem werde die Verordnung künftig auch Risiken im Zusammenhang mit neu entstehenden Technologien abdecken.
Im Mai hatte der TÜV-Verband strengere Vorgaben für die Prüfung bestimmter Maschinenprodukte gefordert. Dies sei dringend notwendig, da viele Maschinen, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen würden. Stichprobenartige Untersuchungen der Marktaufsichtsbehörden hätten EU-weit gezeigt, dass viele Maschinen trotz CE-Kennzeichnung nicht die jeweiligen Normen einhalten.
Sechs Kategorien von "Hochrisiko-Maschinen" werden laut dem Kompromiss einer obligatorischen Zertifizierung durch Dritte unterliegen. Bei den meisten Produktkategorien haben die Hersteller weiterhin die Wahl, die Konformität selbst zu bewerten oder einschlägige Prüfstellen einzubeziehen. Die Liste der wegen ihrer Komplexität und potenziellen Gefahren besonders streng regulierten Produkte, kann – nach Konsultationen mit Interessengruppen – von der Kommission aktualisiert werden.
Mit den Vorschriften sind administrative Vereinfachungen verknüpft. So sollen etwa digitale Betriebsanleitungen die Standardoption sein. Kunden können aber ein ausgedrucktes Exemplar verlangen, wenn sie keinen Zugang zu der Digitalversion haben. Zu jedem Produkt müssen prinzipiell grundlegende Sicherheitsinformationen bereitgestellt werden.
Neue Herausforderungen
Die EU-Gremien reagieren mit dem Gesetz darauf, dass neue digitale Technologien wie KI weitere Herausforderungen für die Sicherheit damit ausgerüsteter Produkte mit sich bringen. Diese bezögen sich etwa auf die Autonomie, die Datenverarbeitung und die Transparenz. Die Kommission hofft, mit den Vorgaben das Vertrauen in digitale Technologien wie KI, in die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter sowie in vernetzte und selbstlernende Maschinen zu stärken.
Das Parlament und der Rat müssen die Verordnung noch offiziell annehmen, was als Formsache gilt. Die Vorschriften treten dann zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. 42 Monate später greifen sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Quelle; heise