G
gast12345
Guest
sehr geehrte Boardbetreiber
ich möchte sie hiermit bitten all meine Beiträge,Datenbankeinträge,Disskusionen,gespeicherte Ip Adressen sowie mein Account für immer zu löschen.
leider habe ich wiederholt festgestellt das da nicht alles mit rechten dingen zu geht.
Details mal
von mir werden Private Nachrichten einfach gefälscht,man bezeichnet mich als Payserver,daraufhin wurde ich hier gesperrt,das werde ich nicht auf mich ruhen lassen.
des weiteren bitte ich sie nochmal das alles was ich geschrieben habe zu löschen leider kann ich es nicht tun der Zugriff wird mir verweigert.
§ 13 Telemediengesetz - Pflichten des Dienstanbieters
(1) Der Dienstanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Dienstanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Dienstanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Dienstanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, .....
(7) Der Dienstanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
ich werde von meinen Anwalt überprüfen lassen ob alles gelöscht ist sollte die nicht bis zum 18.06.2013 erfolgen werde ich gerichtliche Schritte einleiten
MfG
ich möchte sie hiermit bitten all meine Beiträge,Datenbankeinträge,Disskusionen,gespeicherte Ip Adressen sowie mein Account für immer zu löschen.
leider habe ich wiederholt festgestellt das da nicht alles mit rechten dingen zu geht.
Details mal
von mir werden Private Nachrichten einfach gefälscht,man bezeichnet mich als Payserver,daraufhin wurde ich hier gesperrt,das werde ich nicht auf mich ruhen lassen.
des weiteren bitte ich sie nochmal das alles was ich geschrieben habe zu löschen leider kann ich es nicht tun der Zugriff wird mir verweigert.
§ 13 Telemediengesetz - Pflichten des Dienstanbieters
(1) Der Dienstanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Dienstanbieter sicherstellt, dass 1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, 2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und 4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
(3) Der Dienstanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf das Recht nach Absatz 2 Nr. 4 hinzuweisen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(4) Der Dienstanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, .....
(7) Der Dienstanbieter hat dem Nutzer nach Maßgabe von § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes auf Verlangen Auskunft über die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten zu erteilen. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
ich werde von meinen Anwalt überprüfen lassen ob alles gelöscht ist sollte die nicht bis zum 18.06.2013 erfolgen werde ich gerichtliche Schritte einleiten
MfG