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PC & Internet LG Berlin: Voreinstellungen von Facebook sind unzulässig

Darf Facebook in der Facebook-App oder in den Privatsphäre-Einstellungen Voreinstellungen aktivieren? Darüber musste das Landgericht Berlin entscheiden.

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen nach einem Urteil des Landgerichts Berlin gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in der Entscheidung.

Gericht erklärt fünf Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam
Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Facebook-Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt.

Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos" verbieten zu lassen. Der Bundesverband hatte argumentiert, die Anwender bezahlten die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Das Landgericht Berlin hielt die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen. Das Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O 341/15) ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherschützer hatten sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten.

Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

Auch acht Klauseln in Nutzungsbedingungen nicht zulässig
Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. In dem Kleingedruckten müssen sich die Facebook-Anwender bislang damit einverstanden erklären, dass der Konzern die Namen und das Profilbild der Nutzer "für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalt"» einsetzen und deren Daten in die USA weiterleiten durfte. Mit solchen vorformulierten Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden, heißt es in dem Urteil.

Untersagt wurde auch die Vorschrift, wonach sich Facebook-Anwender bei dem Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen. Nach Auffassung des Landgerichts war die Klarnamenpflicht schon deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.

Die Richter lehnten außerdem mehrere Anträge des vzbv gegen Bestimmungen in der Facebook-Datenrichtlinie ab. Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine vertraglichen Regelungen. Gegen diese Passagen, in denen sich Facebook durchgesetzt hat, wird der Verband Berufung zum Kammergericht einlegen.

Stellungnahme von Facebook
Eine Facebook-Sprecherin erklärte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung sorgfältig. "Wir stellen fest, dass das Gericht uns in einer Reihe von Aspekten zugestimmt hat." Facebook arbeite hart daran, sicherzustellen, dass die Richtlinien eindeutig und einfach zu verstehen seien und dass die von Facebook angebotenen Dienste vollumfänglich in Einklang mit geltenden Gesetzen stünden.

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Quelle; onlinekosten
 
es ist doch völlig wurscht, ob ich mit irgendwelchen praktiken in den agb's oder datenschutzrichtlinien einverstanden bin oder eben nicht. bin ich NICHT einverstanden, kann ich den wie auch immer genannten dienst nicht nutzen. stimme ich zu, verkaufe ich meine seele, oder was auch immer meine digitale/analoge identität ist.
und selbst wenn mich der diensteanbieter einige seiner regeln ablehnen und dann auch mitmachen lässt, wer kann dann kontrollieren ob nicht eben doch genau diese daten gesammelt und weitergegeben werden?
regeln und gesetze hin oder her, die von uns generierten und sammelbaren daten sind soviel mehr wert als ein "dududu" mit erhobenem zeigefinger von irgendeinem gericht dieser welt. selbst empfindliche (wann wirds empfindlich?) geldstrafen schrecken keinen dieser giganten, das zahlen die aus der portokasse....
 
Ich war auch mal bei FB und bin froh da seit Okt.16 nicht mehr zu sein, nachdem mir klar wurde daß das keine gute Idee war. Niemand wird dazu gezwungen, sein Leben bei FB auszubreiten, sich öffendlich zu machen, und auch noch das WhatsFuck zu nutzen. Was da deutsche Gerichte für gut o. falsch erklären interessiert diesen Zuckerhut sowieso nicht.
 
Teilweise läuft heute technischer Support über Twitter/Facebook .. man ist teilweise schon gezwungen, sich dort anzumelden.
Die Hotliner sind oftmals leider weniger kompetent im Vergleich zu den Supportern in den social media.
 
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