Die GEMA gewann gegen Uploaded vor dem Landgericht München I. Das Urteil bestätigt, dass ein Sharehoster schadensersatzpflichtig ist, wenn dieser das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nicht unterbindet. Onlinedienste, die eine massenhafte Verletzung von Urheberrechten ermöglichen, seien demnach schadenersatzpflichtig.
Schlechte Nachrichten für die Cyando AG. Die Verwertungsgesellschaft GEMA teilte in ihrer heutigen Pressemitteilung mit, dass Uploaded gestern erneut vor Gericht gegen die Ansprüche von Rechteinhabern unterlegen hat. Das Landgericht München I hat am Mittwoch (AZ 21 O 6197/14) verkündet, dass Onlinedienste, deren Geschäftsmodelle auf der massenhaften Verletzung von Urheberrechten basieren, schadensersatzpflichtig seien. Nachdem die GEMA im Vorfeld die Betreibergesellschaft von Uploaded auf die rechtsverletzenden Inhalte hingewiesen hatte, habe der Sharehoster (Cyando AG) diese Dateien nicht im ausreichenden Maße entfernt, stellten die Richter fest. Vielmehr habe der Dienst nach Auffassung des Gerichts durch seine Ausgestaltung die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung noch gefördert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA, begrüßt die Entscheidung im O.-Ton.: „Das Landgericht München hat im Sinne unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen. Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Indem die Richter den Sharehoster Uploaded für schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken.“
Das Landgericht München I. wertet Uploaded demnach als einen Online-Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen bilde. Uploaded sei als „Gehilfe“ der illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Pflicht zu nehmen, so die Richter. Die GEMA argumentiert weiter: „Sharehoster verdienen mit der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld. Urheberrechtsverletzungen werden dabei bewusst in Kauf genommen. Diese Schieflage zu Lasten unserer Mitglieder können wir nicht akzeptieren. Wir fordern daher einen Rechtsrahmen, in dem die Plattformbetreiber zur Verantwortung gezogen werden und die Urheber endlich angemessen an den wirtschaftlichen Erlösen beteiligt werden. Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Kreativschaffenden.“
Fazit: Dies ist in letzter Zeit nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Urteil, welches zum Nachteil der Betreiber ausgesprochen wird. Irgendwann dürften die anfallenden Kosten die Einnahmen des Sharehosters übersteigen. Uploaded ist zusammen mit Share-Online einer der führenden Anbieter auf dem deutschsprachigen Markt. Trotzdem müssen sich die Betreiber mittelfristig etwas einfallen lassen, wenn sie auf Dauer nicht dem Beispiel von RapidShare folgen wollen.
Am wahrscheinlichsten erscheint ein Verkauf bzw. die Vortäuschung eines Verkaufes an ein eigens dafür gegründetes Unternehmen außerhalb der EU, an dessen Spitze eigene Strohmänner eingesetzt werden. So zumindest kann es nicht mehr ewig weitergehen.
Quelle: tarnkappe
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Schlechte Nachrichten für die Cyando AG. Die Verwertungsgesellschaft GEMA teilte in ihrer heutigen Pressemitteilung mit, dass Uploaded gestern erneut vor Gericht gegen die Ansprüche von Rechteinhabern unterlegen hat. Das Landgericht München I hat am Mittwoch (AZ 21 O 6197/14) verkündet, dass Onlinedienste, deren Geschäftsmodelle auf der massenhaften Verletzung von Urheberrechten basieren, schadensersatzpflichtig seien. Nachdem die GEMA im Vorfeld die Betreibergesellschaft von Uploaded auf die rechtsverletzenden Inhalte hingewiesen hatte, habe der Sharehoster (Cyando AG) diese Dateien nicht im ausreichenden Maße entfernt, stellten die Richter fest. Vielmehr habe der Dienst nach Auffassung des Gerichts durch seine Ausgestaltung die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung noch gefördert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dr. Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA, begrüßt die Entscheidung im O.-Ton.: „Das Landgericht München hat im Sinne unserer Mitglieder entschieden. Das Urteil bestätigt, dass Sharehoster eine maßgebliche Rolle bei der Verbreitung der Musikpiraterie spielen. Bislang wurden Onlinedienstleister nur dazu verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Indem die Richter den Sharehoster Uploaded für schadensersatzpflichtig erklären, erhalten Komponisten, Textdichter und Musikverleger zumindest einen kleinen Ausgleich für die massenhaft verübten Rechtsverletzungen an ihren Werken.“
Das Landgericht München I. wertet Uploaded demnach als einen Online-Dienst, der eine spezifische Gefahrenquelle für Urheberrechtsverletzungen bilde. Uploaded sei als „Gehilfe“ der illegalen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in die Pflicht zu nehmen, so die Richter. Die GEMA argumentiert weiter: „Sharehoster verdienen mit der Verwertung kreativer Inhalte viel Geld. Urheberrechtsverletzungen werden dabei bewusst in Kauf genommen. Diese Schieflage zu Lasten unserer Mitglieder können wir nicht akzeptieren. Wir fordern daher einen Rechtsrahmen, in dem die Plattformbetreiber zur Verantwortung gezogen werden und die Urheber endlich angemessen an den wirtschaftlichen Erlösen beteiligt werden. Das Urteil ist ein deutliches Signal an die Kreativschaffenden.“
Fazit: Dies ist in letzter Zeit nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Urteil, welches zum Nachteil der Betreiber ausgesprochen wird. Irgendwann dürften die anfallenden Kosten die Einnahmen des Sharehosters übersteigen. Uploaded ist zusammen mit Share-Online einer der führenden Anbieter auf dem deutschsprachigen Markt. Trotzdem müssen sich die Betreiber mittelfristig etwas einfallen lassen, wenn sie auf Dauer nicht dem Beispiel von RapidShare folgen wollen.
Am wahrscheinlichsten erscheint ein Verkauf bzw. die Vortäuschung eines Verkaufes an ein eigens dafür gegründetes Unternehmen außerhalb der EU, an dessen Spitze eigene Strohmänner eingesetzt werden. So zumindest kann es nicht mehr ewig weitergehen.
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