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Koalition verabschiedet Betreuungsgeld

TV Pirat

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06.06.2012

Berlin - Monatelang hat die Koalition über das Betreuungsgeld gestritten. Jetzt soll das Gesetz binnen drei Wochen vom Bundestag verabschiedet werden. Die SPD will das Vorhaben im Bundesrat stoppen.

Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen. Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden.

Nach der Kabinettsentscheidung werden weitere Auseinandersetzungen im Bundestag und Bundesrat erwartet. Die Koalitionsfraktionen wollen das auch intern umstrittene Gesetz bereits am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden. Das ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause.

Nach dpa-Informationen lässt Hamburg im Auftrag der SPD-Länder in einem Rechtsgutachten prüfen, wie das Gesetz im Bundesrat noch zu Fall gebracht werden kann. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dagegen das Gesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig.

SPD-Vize Manuela Schwesig sagte, das Betreuungsgeld wirke wie eine schädliche «Fernhalteprämie», weil es Eltern ermuntere, Kinder von frühkindlicher Bildung in der Kita fernzuhalten. «Nichts kann diesen bildungspolitisch grundfalschen Schritt rechtfertigen». Das Geld sollte besser in den Kita-Ausbau investiert werden, forderte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Grünen sprach die Bundestagsabgeordnete Katja Dörner von einem ein bildungs- und familienpolitischem Desaster. Die Bundeskanzlerin und ihre Familienministerin ließen es zu, dass die CSU «der ganzen Republik ihr längst überholtes Frauen- und Familienbild aufzwingt».

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), sagte dagegen, mit dem Betreuungsgeld schaffe der Bund für Eltern Wahlfreiheit und eine Alternative zur Krippenbetreuung. Die Reduzierung oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit der Eltern sei keine Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Familienleistung.

Nach dem Gesetzentwurf soll das Betreuungsgeld auch dann ausbezahlt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen.

Für das Betreuungsgeld sind 2013 Ausgaben von rund 300 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro erwartet.

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Quelle: welt.de

Und nicht das hier einer meint das die Hartzler auch was bekommen, nein sie bekommen nichts.
Wenn das mal nicht Verfassungswidrig ist, wenn da ein Pfiffiger Hartzler Klagt bekommt er recht
und unsere Regierung kann schön zahlen, weil das ganze stinkt ja zum Himmel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der schwarz-gelbe Fehler

06.06.2012

Irrsinn Betreuungsgeld

Mit einer falschen Entscheidung will die Koalition ihr Versagen beim Ausbau der Kinderbetreuung kaschieren: Das Betreuungsgeld soll Eltern milde stimmen, die im kommenden Jahr keinen Kita-Platz finden werden. Denn wenn sie klagen, kann es richtig teuer werden.

Natürlich wird alles viel billiger. "Betreuungsgeld wird günstiger als geplant", titelt "Spiegel Online" pünktlich zur Verabschiedung des umstrittenen Gesetzentwurfs im Kabinett an diesem Mittwoch. "2013 und 2014 bleiben wir jeweils 100 Millionen Euro unter den Eckwerten des Bundeshaushalts vom März", zitiert die Nachrichtenseite Familienministerin Kristina Schröder.

Offenbar habe Schröder den für das Betreuungsgeld benötigten Finanzrahmen ursprünglich "großzügig berechnet", wird in dem Bericht spekuliert. Möglich. Oder die aktuelle "Neuberechnung" ist falsch. Denn die ist mitnichten berechnet. Sondern eher über den Daumen gepeilt.

Aktuell geht das Schröder-Ministerium von Kosten in Höhe von 300 Millionen Euro für 2013 und von 1,11 Milliarden für 2014 aus. 2015 und 2016 sind es bereits 1,23 Milliarden. Doch niemand weiß, wie viele Eltern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen werden. Zu diesen Kosten kommen eigentlich noch jene Millionen, die in den kommenden Jahren für die Pflege-Förderung ausgegeben werden. Denn die Zustimmung zu diesem Projekt von FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr war der Preis für die Zustimmung der Liberalen.

Fahrlässige Planung

Wenn sich herausstellt, dass es doch deutlich teurer wird, wird Schröder vermutlich nicht mehr Familienministerin sein. Denn das Versagen dieser Ministerin könnte das Betreuungsgeld zu einer höchst erfolgreichen Prämie machen. Schröder ist es, die jetzt in aller Hektik mit einem Zehn-Punkte-Plan den über Jahre vernachlässigten Kita-Ausbau beschleunigen will. Schon 2007 hatte die Große Koalition den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz beschlossen, im August 2013 tritt dieser Rechtsanspruch in Kraft. Nicht erst seit heute ist also klar, dass Deutschland beim Ausbau der Kinderbetreuung einen dramatischen Nachholbedarf hat - übrigens nicht nur, was die Zahl der Plätze angeht.

Passiert ist wenig. Sicher: Der Ausbau der Kinderbetreuung ist vor allem eine Sache der Städte und Gemeinden. Doch davon auszugehen, dass die finanziell klammen Kommunen ein Versprechen des Bundes schon erfüllen würden, war von Anfang an fahrlässig.

Derzeit geht die Bundesregierung davon aus, dass 800.000 Betreuungsplätze benötigt werden. Damit würden noch rund 160.000 Plätze fehlen. Es könnten aber auch 200.000 sein, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund meint. Oder 240.000, wie Dortmunder Experten glauben. Darf's noch ein bisschen mehr sein? Es kommt ganz darauf an, wie viele Eltern im Sommer des nächsten Jahres von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen wollen.

Eltern sollen milde gestimmt werden

Unabhängig von den konkreten Zahlen kann als sicher gelten, dass der bis dahin notwendige Zubau nicht gelingen wird. Selbst wenn ein Wunder geschieht und die Kommunen die benötigten Kitas bauen oder erweitern: Für den erwarteten Ansturm von Kindern fehlen Tausende Erzieher und Erzieherinnen. Das kann auch durch die von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geplante Ausbildung von Hartz-IV-Empfängern zu Kita-Betreuerinnen nicht ausgeglichen werden. Damit müssen die Kommunen nicht nur den Ausbau der Kitas stemmen, sie müssen auch mit einer Klagewelle von Eltern rechnen, die leer ausgehen.

Hier kommt das Betreuungsgeld ins Spiel: Ganz offensichtlich soll diese Prämie dazu dienen, jene Eltern milde zu stimmen, die einen Betreuungsplatz brauchen, aber keinen bekommen. Denn Eltern ohne Kita-Platz werden sich im kommenden Jahr überlegen müssen, ob sie ihre Kommune auf Schadenersatz verklagen - oder Betreuungsgeld beantragen wollen. Schließlich sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich nicht vor, dass nur jene Eltern die Prämie bekommen, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Betreuungsgeld kann eben auch dann kassiert werden, wenn beide Elternteile 60 Stunden pro Woche arbeiten und die Großeltern oder eine privat engagierte Kinderfrau die Betreuung übernimmt. Ach so, Hartz-IV-Beziehern wird das Betreuungsgeld natürlich gleich wieder abgezogen.

Schweigen in der CDU

Diese absurde Großeltern-Regel wundert nicht nur die CDU-Abgeordnete Rita Pawelski, die vor einer Woche bekräftigte, dass für sie die Zustimmung zum Betreuungsgeld "zurzeit nicht möglich" sei. Auch ihre 23 Fraktionskollegen, die Ende März in einem Brief an Unionsfraktionschef Volker Kauder mit einem Nein zum Betreuungsgeld drohten, dürften ihre Meinung kaum geändert haben. Öffentlich äußern will sich allerdings keiner der CDU-Abgeordneten, die n-tv.de zu diesem Thema befragen wollte.

In ihrem Brief schrieben die 23 CDU-Politiker, eigentlich hätten sie am 29. März im Bundestag einem Gesetzentwurf der Grünen zustimmen müssen, der den Verzicht auf ein Betreuungsgeld gefordert hatte. Tatsächlich gab es an diesem Tag nur eine Ja-Stimme aus der Koalition, und die kam von dem FDP-Abgeordneten Jürgen Koppelin. Die Abgeordneten der CDU/CSU stimmten geschlossen mit Nein - auch die meisten von denen, die später den Brief unterzeichneten. Lediglich vier Unionsabgeordnete - allesamt Frauen - enthielten sich.

Die Betreuungsgeld-Kritiker in der CDU befürchten, dass das Betreuungsgeld falsche Anreize setzt. Es entspreche "nicht dem, was wir in den letzten Jahren als Familienpolitik erarbeitet und umgesetzt haben", sagte Pawelski Anfang April n-tv.de. Und das gilt nicht nur fürs Elterngeld: Auch das neue Unterhaltsrecht legt bekanntlich fest, dass geschiedene Mütter schon nach drei Jahren in der Lage sein müssen, sich selbst zu versorgen. Wer vom Betreuungsgeld dazu verführt wurde, länger daheim zu bleiben, kann nach einer Scheidung ein böses Erwachen erleben.

Krippenbesuch erhöht Bildungschancen

Tatsächlich kommt eine Studie des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit über das bereits existierende Thüringer Betreuungsgeldmodell zu dem Schluss, dass die Prämie Geringqualifizierte und Alleinerziehende vom Arbeitsmarkt fernhält. Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung ergab zudem, dass der Besuch einer Krippe die Wahrscheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, deutlich erhöht. Dies gilt vor allem für benachteiligte Kinder.

Dass das Betreuungsgeld die "Wahlfreiheit" von Eltern fördere, weist die Opposition mit einigem Recht zurück. "Wahlfreiheit ist nicht mehr gegeben, wenn der Staat die Entscheidung für oder gegen eine Alternative mit der Auszahlung einer Geldleistung wie dem geplanten Betreuungsgeld belohnt", heißt es im Entwurf eines Antrags der Grünen-Fraktion im Bundestag, in dem ein Sonderprogramm für Kommunen für den Ausbau von Krippenplätzen gefordert wird. Denn es sei eben keine Wahlfreiheit, "wenn das Fehlen einer Alternative keine Auswahl anbietet".

Last Exit Karlsruhe

All diese Argumente wurden von der CSU, der Vorkämpferin des Betreuungsgeldes, konsequent ignoriert. "Two wrongs won't make it right", sagt ein englisches Sprichwort, das die Bundeskanzlerin offenbar nicht kennt. Sonst hätte sie verhindert, dass das Versagen ihrer Ministerin beim Ausbau der Betreuungsplätze durch eine falsche Entscheidung ausgebügelt werden soll. Noch hoffen die CDU-Abgeordneten, die diese Prämie ablehnen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessern zu können. Wahrscheinlich ist das nicht.

Die Debatte um das Betreuungsgeld ist symptomatisch für den Zustand der Koalition. Am Ende wird der Bundestag ein Gesetz verabschieden, das eine Mehrheit der Abgeordneten für Unsinn hält. Die Opposition will das Gesetz im Bundesrat oder mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Aus Sicht der Bundesregierung ist das Gesetz allerdings nicht zustimmungspflichtig. Die letzte Entscheidung dürfte, wieder einmal, in Karlsruhe fallen.

Quelle: n-tv.de
 
CDU-Politiker fordert Betreuungsgeld für alle Eltern

07.06.2012

Passau/Berlin (dpa) - Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Betreuungsgeld bleibt auch in der Union weiter umstritten. Einige CDU-Politiker fordern Änderungen an dem Gesetz.

«Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist. Das muss auch beim Betreuungsgeld der Fall sein», sagte der CDU-Familienpolitiker Thomas Jarzombek der «Passauer Neuen Presse».

Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen. Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen wollen das Gesetz bereits am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden.

Jarzombek forderte, allen Eltern von Kleinkindern im Alter von zwei und drei Jahren Betreuungsgeld zu zahlen - unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiteten und unabhängig davon, wie die Kinder betreut würden. «Gerade Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen können das Geld gut gebrauchen», meinte Jarzombek.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Weinberg sagte: «Ich gehe davon aus, dass Änderungen im parlamentarischen Verfahren noch möglich sind.» So werde in der Fraktion diskutiert, ob es wirklich sinnvoll sei, das Betreuungsgeld daran zu knüpfen, dass keine öffentlich geförderte Betreuung genutzt werde.

Norbert Barthle (CDU), Chefhaushälter der Union im Bundestag, rechnet ebenso mit Änderungen: «Wir werden uns den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld genau anschauen. Es wäre überraschend, wenn es im parlamentarischen Verfahren nicht noch zu Änderungen kommen würde.»

Quelle. internetcologne.de
 
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