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Meister
Gericht in Dubai bestätigt Haft für Briten wegen Kusses
Ein Berufungsgericht in Dubai hat die Gefängnisstrafe für ein britisches Paar bestätigt, das sich in der Öffentlichkeit auf den Mund geküsst haben soll.
Die Berufung eines britischen Paares stieß vor dem Gericht in Dubai auf taube Ohren.
© AFP
Nach Angaben ihres Anwalts können der 24-jährige Gastarbeiter und seine ein Jahr ältere Freundin vor dem Obersten Gericht der Vereinigten Arabischen Emirate Berufung einlegen, doch schätzt er ihre Erfolgsaussichten als sehr gering ein.
Dubai gilt als vergleichsweise liberal, jedoch wird auch dort allzu freizügiges Verhalten streng geahndet. Eine Bewohnerin des Golfemirats hatte das junge Paar im vergangenen November angezeigt, weil sie sich in einem Restaurant des Nobelviertels Jumeirah Beach Residence geküsst haben sollen.
Die beiden wurden daraufhin verhaftet und im Januar zu einem Monat Haft verurteilt. Sie kamen gegen Kaution frei, mussten aber ihre Ausweise abgeben und sich verpflichten, bis zu ihrem Berufungsprozess das Land nicht zu verlassen. Vergeblich hatte ihr Anwalt vor Gericht geltend gemacht, dass die angebliche Zeugin vor der Polizei ausgesagt habe, sie habe den Kuss persönlich gesehen, vor der Staatsanwaltschaft aber ihren Sohn als Zeugen nannte. Laut dem Anwalt haben sich die beiden lediglich auf die Wange geküsst.
Ein Berufungsgericht in Dubai hat die Gefängnisstrafe für ein britisches Paar bestätigt, das sich in der Öffentlichkeit auf den Mund geküsst haben soll.
© AFP
Nach Angaben ihres Anwalts können der 24-jährige Gastarbeiter und seine ein Jahr ältere Freundin vor dem Obersten Gericht der Vereinigten Arabischen Emirate Berufung einlegen, doch schätzt er ihre Erfolgsaussichten als sehr gering ein.
Dubai gilt als vergleichsweise liberal, jedoch wird auch dort allzu freizügiges Verhalten streng geahndet. Eine Bewohnerin des Golfemirats hatte das junge Paar im vergangenen November angezeigt, weil sie sich in einem Restaurant des Nobelviertels Jumeirah Beach Residence geküsst haben sollen.
Die beiden wurden daraufhin verhaftet und im Januar zu einem Monat Haft verurteilt. Sie kamen gegen Kaution frei, mussten aber ihre Ausweise abgeben und sich verpflichten, bis zu ihrem Berufungsprozess das Land nicht zu verlassen. Vergeblich hatte ihr Anwalt vor Gericht geltend gemacht, dass die angebliche Zeugin vor der Polizei ausgesagt habe, sie habe den Kuss persönlich gesehen, vor der Staatsanwaltschaft aber ihren Sohn als Zeugen nannte. Laut dem Anwalt haben sich die beiden lediglich auf die Wange geküsst.