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Kleinkrieg um Neonazi-Kleidung - Thor Steinar gegen Storch Heinar

rooperde

Elite Lord
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Die von Neonazis häufig getragene Modemarke zieht gegen die Karikatur der SPD vor Gericht. Trotz zum Teil flattriger Nerven zeigen sich die Anhänger des Führerstorchs durchaus siegessicher.

Storch Heinar ist ein komischer Vogel. Er hat einen Knick in der Optik, X-Beine und trägt eine Führerbinde. Damit karikieren die Macher des Federviehs das Modelabel Thor Steinar, dessen ehemaliges Logo eine frappierende Ähnlichkeit aufweist. Genau das ist den Verantwortlichen von Thor Steinar ein Dorn im Auge.

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte nun, dass der Streitwert des Zivilverfahrens bei rund 100.000 Euro liegt. Als möglicher Verstoß steht eine Verletzung des Wettbewerbs- und Markenrechts im Raum.

Die Firma MediaTex GmbH aus dem brandenburgischen Mittenwalde steht hinter der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke Thor Steinar. Mit dem auf Hemden, Pullovern und Tassen abgebildeten Storch denunzieren die Jungsozialisten in Mecklenburg-Vorpommern laut MediaTex Thor Steinar. Als Hauptverantwortlichen machte MediaTex den SPD-Landtagsabgeordneten und Storch Heinar-Erfinder, Mathias Brodkorb, aus.

Dieser hatte den Storch als Nebenprodukt der Webseite "Endstation-Rechts" ins Leben gerufen, mit der er über rechte Aktivitäten und die NPD berichtet. Brodkorb selbst will laut eigener Aussage seiner Arbeit dadurch "eine unterhaltsam-satirische Note" geben. Die Einnahmen aus dem Storch-Projekt kämen "Endstation-Rechts" zugute.

Storch Heinar wird in unterschiedlichen Posen abgedruckt. Er zeigt er sich als "Krimineller Inländer" oder als "debiler Rudolf" - in Anspielung auf Ex-Nazi-Größe Rudolf Hess. In Anlehnung an Diktator Benito Mussolini schlüpft er darüber hinaus in die Rolle des "Benito Storcholini".

Mathias Brodkorb zeigt sich unbeeindruckt von der MediaTex-Klage: "Nach Ansicht unserer Anwälte ist Storch Heinar eine zulässige Meinungsäußerung."

Und damit scheinen die Anwälte die besseren Argumente zu haben. In der Verhandlung vom 21.7.2010 empfahl der Richter dem Unternehmen Mediatex, die Klage zurückzuziehen.

Dazu konnte sich das Unternehmen bislang allerdings nicht durchringen. So bleibt die schriftliche Urteilsverkündung abzuwarten, die für den 11. August angekündigt wurde.

Quelle: Freenet
 
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