Klage gegen Rundfunkgebühr
Ein Rechtsanwalt aus dem niedersächsischen Wennigsen hat nach eigenen Angaben eine Klage gegen die für die Rundfunkgebühren federführende ARD-Anstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR) beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
"Ich möchte nicht länger verpflichtet werden, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der mit meinem Geld macht, was er will", sagte der Jurist Michael Kluska (67) der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Der 67-jährige hatte sich vergeblich versucht, von der Zwangsgebühr bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) freistellen zu lassen. Im Kern zielt die Klage darauf ab, dass automatisch ein Entgelt bezahlt werden muss, sobald ein für den Rundfunkempfang geeignetes Gerät bereit gehalten wird - auch, wenn es eingemottet oder nicht mehr funktionsfähig auf dem Dachboden steht.
"Der Medienmarkt hat sich weiterentwickelt. Es kann doch nicht sein, dass jeder GEZ zahlen muss, nur weil er einen Fernseher besitzt. Ich will frei entscheiden, was ich sehe und dafür dann selbstverständlich auch zahlen", sagte Kluska der Zeitung. Die Klage zeige, "wie wenig Akzeptanz die Gebühren noch haben", sprang ihm FDP-Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen in der "Bild"-Zeitung bei. Die Liberalen kämpfen seit längerem für ein neues Gebührenmodell und werben für eine "allgemeine Medienabgabe". Müller-Sönksens Kollege Hans-Joachim Otto hatte sich zuletzt über vermeintliche "GEZ-Schnüffelei" ausgelassen (SAT+KABEL berichtete). Die medienwirksam verbreitete Klage von Kluska dürfte nur wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Quelle: sat+kabel
Ein Rechtsanwalt aus dem niedersächsischen Wennigsen hat nach eigenen Angaben eine Klage gegen die für die Rundfunkgebühren federführende ARD-Anstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR) beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
"Ich möchte nicht länger verpflichtet werden, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der mit meinem Geld macht, was er will", sagte der Jurist Michael Kluska (67) der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Der 67-jährige hatte sich vergeblich versucht, von der Zwangsgebühr bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) freistellen zu lassen. Im Kern zielt die Klage darauf ab, dass automatisch ein Entgelt bezahlt werden muss, sobald ein für den Rundfunkempfang geeignetes Gerät bereit gehalten wird - auch, wenn es eingemottet oder nicht mehr funktionsfähig auf dem Dachboden steht.
"Der Medienmarkt hat sich weiterentwickelt. Es kann doch nicht sein, dass jeder GEZ zahlen muss, nur weil er einen Fernseher besitzt. Ich will frei entscheiden, was ich sehe und dafür dann selbstverständlich auch zahlen", sagte Kluska der Zeitung. Die Klage zeige, "wie wenig Akzeptanz die Gebühren noch haben", sprang ihm FDP-Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen in der "Bild"-Zeitung bei. Die Liberalen kämpfen seit längerem für ein neues Gebührenmodell und werben für eine "allgemeine Medienabgabe". Müller-Sönksens Kollege Hans-Joachim Otto hatte sich zuletzt über vermeintliche "GEZ-Schnüffelei" ausgelassen (SAT+KABEL berichtete). Die medienwirksam verbreitete Klage von Kluska dürfte nur wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Quelle: sat+kabel