Der Österreichische Gerichtshof (OGH) bestätigte erneut, dass Internet-Provider dazu verpflichtet werden dürfen, den Zugriff auf bestimmte Piraten-Seiten zu sperren. Das Urteil kann sich auch auf Deutschland auswirken. Doch kann man mit Internetsperren die Streaming-Anbieter austrocknen?
kinox.to als Grafitti. Foto: Liebeslakritze, thx! (CC BY-SA 2.0)
Der österreichische Antipiraterie-Verband VAP jubelt. Der Wiener OGH bestätigte jüngst erneut die Sperren von rechtswidrigen Filmseiten „zum Schutz der Urheber“. In einem weiteren, mit Unterstützung des VAP geführten Verfahren wurde erneut höchstrichterlich klargestellt, dass die ISPs dazu gezwungen werden dürfen, „den Zugriff auf strukturell rechtsverletzende Internetseiten – hier: movie4k und kinox.to – zu blockieren.“ Grundlage der Entscheidung ist das kino.to-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Constantin Film war gerichtlich vor den EuGH gegangen, nachdem ein Internet Service Provider (ISP) die geforderte Sperre abgelehnt hatte.
Die kürzlich von den Internet-Providern vorgebrachten Argumente gegen eine Sperranordnung konnten die Wiener Richter auch diesmal nicht überzeugen. Konkret stellte der OGH fest: „Der Provider muss die Kosten anfallender Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen.“ Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, bezeichnet den Betrieb derartiger Streaming-Webseiten als „organisierte Kriminalität“. Von „Bagatelldelikten“ oder „heroischen Befreiungsakten“ könne nach Ansicht des VAP-Leiters keine Rede sein.
kinoX.to, Movie4k.to & Co.: Kann man sie mit Sperren stoppen?
Dr. Müller weiter: „Der unfaire Wettbewerb mit scheinbar kostenlosen Piraterie-Angeboten muss, so gut es geht, unterbunden werden.“ Ja, genau. So gut es eben irgendwie geht. Besser hätte er seine Argumentation nicht abschließen können, denn als sonderlich effektiv haben sich derartige Sperren bisher nicht erwiesen. Schon nach den ersten Sperrverfügungen wurde auf KinoX und Movie4k angekündigt, man habe alternative Domains für den Besuch ihrer Kino-Portale eingerichtet. Lediglich die Domain Movie.to funktioniert derzeit nicht. Die Bestrebungen des GVU-Pendants VAP zeigen lediglich, wie wenig sie in Wahrheit gegen die illegalen Anbieter ausrichten können. Keiner der Betreiber einer Nachfolgeseite wurde nach dem Verrat am Kino.to-Macher festgenommen. Zudem spricht sich eine alternative Domain oder die Optionen zur Umgehung der Sperre wesentlich schneller herum, als es der Filmwirtschaft lieb sein dürfte. Internetsperren können folglich nur eine sehr kurzfristige Wirkung entfalten, wenn überhaupt.
kinoX.to vor dem Aus?
Wenn die Kollegen von Chip.de nun vollmundig behaupten, die Gebrüder Selimi sollen mit ihrem Projekt vor dem Aus stehen, so darf dies ernsthaft bezweifelt werden. Hierzulande wird angeblich weiterhin aktiv nach den Betreibern dieser Webseiten wegen „gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Erpressung“ gefahndet. Sie sind nach wie vor auf der Flucht – oder zumindest wird dies in dieser Form öffentlich behauptet. Fakt ist, dass es nach der PR-trächtigen Razzia im Oktober letzten Jahres sehr still geworden ist.
Quelle: tarnkappe
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
kinox.to als Grafitti. Foto: Liebeslakritze, thx! (CC BY-SA 2.0)
Der österreichische Antipiraterie-Verband VAP jubelt. Der Wiener OGH bestätigte jüngst erneut die Sperren von rechtswidrigen Filmseiten „zum Schutz der Urheber“. In einem weiteren, mit Unterstützung des VAP geführten Verfahren wurde erneut höchstrichterlich klargestellt, dass die ISPs dazu gezwungen werden dürfen, „den Zugriff auf strukturell rechtsverletzende Internetseiten – hier: movie4k und kinox.to – zu blockieren.“ Grundlage der Entscheidung ist das kino.to-Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Constantin Film war gerichtlich vor den EuGH gegangen, nachdem ein Internet Service Provider (ISP) die geforderte Sperre abgelehnt hatte.
Die kürzlich von den Internet-Providern vorgebrachten Argumente gegen eine Sperranordnung konnten die Wiener Richter auch diesmal nicht überzeugen. Konkret stellte der OGH fest: „Der Provider muss die Kosten anfallender Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen.“ Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, bezeichnet den Betrieb derartiger Streaming-Webseiten als „organisierte Kriminalität“. Von „Bagatelldelikten“ oder „heroischen Befreiungsakten“ könne nach Ansicht des VAP-Leiters keine Rede sein.
kinoX.to, Movie4k.to & Co.: Kann man sie mit Sperren stoppen?
Dr. Müller weiter: „Der unfaire Wettbewerb mit scheinbar kostenlosen Piraterie-Angeboten muss, so gut es geht, unterbunden werden.“ Ja, genau. So gut es eben irgendwie geht. Besser hätte er seine Argumentation nicht abschließen können, denn als sonderlich effektiv haben sich derartige Sperren bisher nicht erwiesen. Schon nach den ersten Sperrverfügungen wurde auf KinoX und Movie4k angekündigt, man habe alternative Domains für den Besuch ihrer Kino-Portale eingerichtet. Lediglich die Domain Movie.to funktioniert derzeit nicht. Die Bestrebungen des GVU-Pendants VAP zeigen lediglich, wie wenig sie in Wahrheit gegen die illegalen Anbieter ausrichten können. Keiner der Betreiber einer Nachfolgeseite wurde nach dem Verrat am Kino.to-Macher festgenommen. Zudem spricht sich eine alternative Domain oder die Optionen zur Umgehung der Sperre wesentlich schneller herum, als es der Filmwirtschaft lieb sein dürfte. Internetsperren können folglich nur eine sehr kurzfristige Wirkung entfalten, wenn überhaupt.
kinoX.to vor dem Aus?
Wenn die Kollegen von Chip.de nun vollmundig behaupten, die Gebrüder Selimi sollen mit ihrem Projekt vor dem Aus stehen, so darf dies ernsthaft bezweifelt werden. Hierzulande wird angeblich weiterhin aktiv nach den Betreibern dieser Webseiten wegen „gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Erpressung“ gefahndet. Sie sind nach wie vor auf der Flucht – oder zumindest wird dies in dieser Form öffentlich behauptet. Fakt ist, dass es nach der PR-trächtigen Razzia im Oktober letzten Jahres sehr still geworden ist.
Quelle: tarnkappe