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PC & Internet Kinox.to-Chef zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt

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-Chef Arvid O. ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Verteidigung kritisierte, die GVU steuere die Staatsanwaltschaft. Die Seite Kinox.to läuft derweil weiter.

Im Prozess gegen den Chef von Kinox.to hat das Landgericht Leipzig das Urteil gesprochen: Der jetzt 29-jährige Arvit O. muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 15. Dezember 2015 mitteilte. Die Strafe ist im unteren Rahmen und sieben Monate hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.

Ursprünglich waren in dem Strafprozess bis Ende Januar 19 Verhandlungstage angesetzt gewesen. Doch nachdem sich zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht eine Verständigung abzeichnete, konnte bereits am Montag das Urteil gesprochen werden. Durch ein Teilgeständnis des Angeklagten wurde die Strafverfolgung zeitlich und sachlich eingeschränkt, einzelne Tatvorwürfe schieden damit aus. Das Gericht ordnete die Einziehung von an Arvid O. gezahlten 20.000 Euro an die Staatskasse an und zog seine Hardware ein.

Durch seine Arbeit bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to von Dirk B. und dem anschließenden Betrieb des selbstaufgesetzten Klons Kinox.to mit einer Kino.to-Datenbankkopie habe O. sich der "gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht", erklärte das Gericht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage durch Arvid O. gegen zwei Konkurrenten, um deren Plattformen unerreichbar zu machen.

Ehepaar zur Herausgabe seiner Notebooks genötigt
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel war zudem der Ansicht, dass Arvid O. in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt gewesen sei, das Ehepaar N. im Auftrag des Kino.to-Chefs zur Herausgabe ihrer Notebooks zu nötigen. Die zwei Freischalter im Kino.to-Team waren verdächtigt worden, Daten kopiert zu haben.
Die beiden Pflichtverteidiger erklärten, dass Staatsanwaltschaft und Polizei in Fällen dieser Art oft "keine Ahnung" hätten, worum es technisch gehe.

Die Industrieorganisation GVU agiere wie "ein Trojaner in der Justiz", indem sie offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen steuere, sagten die Anwälte.

Die Seite Kinox.to läuft derweil weiter. Zu den mit Haftbefehl gesuchten Brüdern Kreshnik und Kastriot S., die als aktuelle Seitenbetreiber gelten, wollte sich Arvid O. im Prozess nicht äußern.

Eine weitere Person habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt Kinox.to hineingedrängt und die Kontrolle übernommen. Vor dieser Person zeigte Arvid O., der bereits 14 Monate lang in Untersuchungshaft saß, offensichtlich Angst.

Quelle: golem
 
Nach Kinox.to-Urteil: Keine Folgen für die Streaming-Nutzer

Das Urteil gegen den ehemaligen Kinox.to-Mitbetreiber durch das Leipziger Landgericht hat für die Nutzer des Streaming-Portals nur wenig Konsequenzen. Zumindest wenn Filme nur per Stream verfolgt worden. Rechtsanwalt Christian Solmecke rät dennoch zur Vorsicht.

Bis zum Siegeszug der bezahlten Streamingdienste hatten Portale wie Kinox.to regen Zulauf. Hier wurden aktuelle Kinofilme illegal verbreitet, entweder per Stream oder als Download.
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verurteilte das Landgericht Leipzig einen Mitbetreiber zu einer dreijährigen Haftstrafe. Doch welche Folgen hat das Urteil für Nutzer des Streaming-Portals?

Für Nutzer, die ausschließlich Filme gestreamt haben, drohen keine Konsequenzen, wie IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt. "Lediglich beim Download über Filesharing-Netzwerke sind teure Abmahnungen zu erwarten." Grundlage dafür sei die Tatsache, dass beim Streaming nur ein Teil der Videos im Arbeitsspeicher (RAM) des Computers landen würde. "Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als rechtswidrige urheberrechtliche Nutzung zu werten und meiner Ansicht nach deshalb legal", so der Kölner Rechtsanwalt.

Bestätigt wird diese Meinung durch Urteile des Justizministeriums bei den "Redtube-Abmahnungen" 2013 und des Europäischen Gerichtshofs von 2014, in dem festgehalten wurde, dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache erlaubt und keine urheberrechtswidrige Handlung ist. "Diese Entscheidung ist auch auf das Streaming anwendbar, da beim Streaming lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher entsteht, die gem. §44a keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Aus meiner Sicht gilt das sogar dann, wenn die Ausgangsquelle rechtswidrig ist", schränkt Solmecke ein.

Der Download von Portalen wie Kinox.to ist jedoch auch für den Kölner Rechtsanwalt eindeutig illegal und könnte teure Abmahnungen nach sich ziehen, denn dabei würden automatisch Dateien hochgeladen und somit für andere Nutzer zugänglich gemacht.

Quelle; Digitalfernsehen
 
Kinox.to - Avit O. zu 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt


Rund vier Wochen vor dem geplanten Prozessende hat das Landgericht Leipzig gestern das Urteil gesprochen: Der 29-jährige Avit O. (Pedro) muss für 3 Jahre und 4 Monate ins Gefängnis. Ihm wird vorgeworfen, maßgeblich am Betrieb von Kino.to und KinoX.to beteiligt gewesen zu sein. Verteidigung und Anklage haben sich vorzeitig geeinigt.

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LG Leipzig. v.l.n.r.: Prof. Wilhelm (Verteidiger), der angeklagte Avit O., Justizangestellter. – Foto: Rainer Sommer

Ursprünglich standen in dem Strafprozess gegen den geburtigen Kasachen, der in Timmendorfer Strand aufwuchs, bis Ende Januar 2016 nicht weniger 19 Verhandlungstage an. Doch nachdem sich zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht das Zustandekommen einer sogenannten „Verständigung im Strafprozess“ abzeichnete, konnte nun sehr überraschend gestern das Urteil gesprochen werden.

Das LG Leipzig kam zur Ansicht, durch seine Dienste bei der 2011 geschlossenen Plattform Kino.to (von Dirk B.) und dem anschließenden Betreiben des mithilfe einer entwendeten Kino.to- Datenbankkopie von ihm selbst aufgesetzten Klons Kinox.to habe sich Avit aka Pedro der gewerblichen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fällen schuldig gemacht. Hinzu kommen zwei Fälle von Computersabotage, die Avit O. gegen zwei Konkurrenten begangen hat. Die Hacks sollten dafür sorgen, dass die Portale der Wettbewerber unbrauchbar wurden. Des Weiteren, so das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel, war der Angeklagte in seiner Kino.to-Zeit daran beteiligt, das Ehepaar N. im Auftrag von Kino.to-Chef Dirk B. zur Herausgabe ihrer Laptops zu nötigen. Die beiden „Freischalter“ im Kino.to-Team waren beim Admin in Ungnade gefallen, nachdem sie von ihm verdächtigt wurden, Daten seines Streaming-Portals entwendet zu haben.

Der Verurteilung liegt neben einer umfangreichen Beweisaufnahme, für die neben IT- Sachverständigen auch eine Reihe von Zeugen gehört wurden, ein Teilgeständnis von Avit O zugrunde. Im Gegenzug wurde die Strafverfolgung zeitlich und sachlich vermindert und einzelne Tatvorwürfe damit ausgeschieden. Während die Staatsanwaltschaft es als erschwerenden Umstand ansah, dass Pedro nach der Schließung von kino.to und der Verhaftung des kino.to-Chefs von Dirk B. mit dem Nachfolger Kinox.to an den Start ging, hatten seine beiden Pflichtverteidiger in ihren Plädoyers große Mühe, die grundsätzliche Sinnhaftigkeit des Urheberrecht in der digitalen Zeit zu erkennen. Sie sahen sich zudem mit dem, was sich im Internet tut, einer „Parallelwelt“ ausgesetzt, mit der Menschen über 50 – wie der vortragende Verteidiger Prof. Wilhelm selbst – angeblich überhaupt nicht mehr zurecht kämen. In dieser eigenen Entfremdung von der Realität unterstellte Pflichtverteidiger Wilhelm die Staatsanwaltschaft und Polizei, in Fällen dieser Art per se „keine Ahnung“ zu haben, worum es technisch überhaupt gehe. Prof. Wilhelm sagte zudem, die GVU agiere wie „ein Trojaner in der Justiz“, indem sie doch ganz offensichtlich die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen steuere. „Mein Mandant wäre unschuldig, wenn wir nur ein anderes Strafrecht hätten“, eröffnete er seine Ansprache beim Auftakt des Prozesses. Das Strafrecht habe sich nicht an das Internet angepasst, argumentierte er weiter. Die Meinung zu seinen Aussagen ging beim Publikum und den anderen Prozessbeteiligten (wenig überraschend) weit auseinander. Manche Statements sollen im Gerichtssaal für ein wenig Aufheiterung gesorgt haben.

Der Angeklagte, der angeblich schon im zarten Alter von vier Jahren seinen ersten PC erhalten haben will, hatte zuvor ausgesagt, ihm sei es als Computer-Interessierten bei Kino.to und KinoX lediglich darum gegangen, „mal an einem großen System“ zu arbeiten und technischen Fortschritt zu generieren; Geld habe bei ihm nie im Vordergrund gestanden. Auf seinen von Dirk B. gezahlten Lohn aus kino.to-Zeiten muss er trotzdem verzichten: Das Gericht ordnete den Verfall und damit die Einziehung der an ihn gezahlten 20.000 Euro zugunsten der Staatskasse an, ebenso zog sie seine Computer-Hardware ein.

Das Streaming-Portal KinoX.to läuft derweil weiter. Über die weiterhin mit Haftbefehl gesuchten Brüder Kreshnik und Kastriot Selimi, die als aktuelle Seiten-Betreiber gelten, wollte sich Avit O. im Prozess nicht äußern. Eine namentlich nicht benannte „weitere Person“ habe sich im Laufe der Zeit in sein Projekt kinox.to hineingedrängt, um die Kontrolle zu übernehmen. Mit dieser anonymen Person, die im Laufe der Zeit zunehmend dominant aufgetreten sei, habe er aber irgendwann gebrochen. Ähnlich hat auch Dirk B. reagiert, als er als Zeuge vorgeladen wurde, auch er wollte gegen den Anonymen nicht aussagen. Offenbar werden beide Personen von dieser Person bedroht.

Avit O. verließ den Gerichtssaal am gestrigen Montag Nachmittag bis zum Antritt seiner Strafhaft als vorläufig freier Mann: Der gegen ihn bestehende Haftbefehl, auf dessen Grundlage er jetzt 14 Monate lang in Untersuchungshaft saß, wurde unter strengen Meldeauflagen außer Kraft gesetzt.

Das Urteil kommentiert der scheidende GVU-Chef, Dr. Matthias Leonardy, mit den Worten: „Der erfolgreiche Abschluss dieses Verfahrens durch Strafurteil zeigt einmal mehr, dass sich der Einsatz von Beharrlichkeit und Knowhow, die fur eine fundierte Ermittlungsarbeit gegen Urheberrechts-Internetkriminelle unablässlich ist, durchaus auszahlt. Hier haben die Ermittlungsbehörden einmal mehr hervorragende Arbeit geleistet, die die Rechteinhaber durch die GVU weiter unterstützen werden, wo immer sie können.“

Quelle: Tarnkappe
 
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