Am gestrigen Montag war der Angeklagte Avit O. aka Pedro geständig. Strafverteidiger Andreas Boine gab für seinen Mandanten vor dem Landgericht Leipzig eine Erklärung ab, in der dieser eine Beteiligung an kino.to eingeräumt hat. Offenbar soll damit das Strafmaß gemildert und das Verfahren abgekürzt werden. Der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls wurde hingegen abgelehnt, Avit O. bleibt in U-Haft.
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Vernommen wurde gestern auch der leitende Programmierer von kino.to, Bastian P., der auch über die Beteiligung von Pedro ausgesagt haben soll. Gestern war auch das Ehepaar geladen, welches Dirk B. gegen Zahlung einer sechsstelligen Summe bei der GVU verraten hat. Der Verwaltung vom Landgericht lag aber keine aktuelle Anschrift des Ehepaares vor, weswegen es noch zu keiner Identifizierung des Angeklagten gekommen ist. Avit O. hatte seine Beteiligung an kino.to sowieso schon im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung im Juni 2014 zugegeben. Von daher ist diese Identifikation möglicherweise nicht mehr notwendig.
Laut der vorgelesenen Erklärung habe der angeklagte Pedro im Alter von fünf Jahren seinen ersten Computer geschenkt bekommen. Seitdem soll er sich intensiv mit dem Internet beschäftigt haben. Das Thema kino.to habe ihn von Anfang an fasziniert. Die Kontaktaufnahme bei Dirk B. soll angeblich in guter Absicht geschehen sein. Eine Beschäftigung als Sicherheitsberater soll er nach eigenem Bekunden abgelehnt haben. Strafrechtler Boine räumte auch ein, Avit O. habe Dirk B. die Daten der Betreiber des Konkurrenzportals movie2k.to übermittelt. Wie er an diese gelangt sei, wurde nicht ausgeführt. Dem Angeklagten wird aber auch vorgeworfen, den Machern von kinoX bzw. Movie4k ein Backup von kino.to (inklusive aller Links zu den Streaming-Hostern) übermittelt zu haben. Außerdem gab Avit zu Protokoll, er habe sich gemeinsam mit Bastian P. Zugang zu den Laptops des Ehepaares N. und von einem weiteren „Freischalter“ verschafft.
U-Haft bleibt bestehen: Antrag der Verteidigung abgelehnt
Staatsanwalt Till Neumann teilte sein Bestreben an einem baldigen Abschluss des Verfahrens mit. Die Wirtschaftsstrafkammer wies gestern einen Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls ab. Laut Beschluss geht das Gericht weiterhin von einem dringenden Tatverdacht des mutmaßlichen Kinox.to-Mitbetreibers aus. Zudem bestehe nach Ansicht des Gerichts Flucht- als auch Verdunklungsgefahr.
Da geht es dem geständigen Ehepaar besser, die gestern mangels Anschrift nicht vernommen werden konnten. Die beiden kino.to-Freischalter dürfen aufgrund ihrer umfangreichen Kooperation mit der GVU und den Behörden auf eine Einstellung ihres Verfahrens hoffen. Allerdings muss man dabei auch bedenken, dass eine Abschaltung von kino.to ohne die Hilfe der beiden Mittäter unmögich gewesen wäre. Das Streamingportal wäre ansonsten wahrscheinlich bis heute aktiv.
Quelle: Tarnkappe