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PC & Internet "kino.to" bürdet UPC Einstweilige Verfügung auf

"kino.to" bürdet UPC Einstweilige Verfügung auf

Der Österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) hat beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Internetanbieter UPC erwirkt. Stein des Anstoßes ist die Streaming-Plattfrom "kino.to", dessen Zugang österreichischen UPC-Kunden vorerst verwehrt werden soll.
Nach dem Urteil darf der österreichische Kabelnetzbetreiber und Internet-Provider UPC Austria seinen Kunden den Zugang zur Domain
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und IP-Adressen, die zu dieser Plattform verlinken, nicht mehr ermöglichen, meldet der Branchendienst "Mediabiz" am Dienstag. UPC Austria wurde von der VAP stellvertretend für den Betreiber der Streaming-Plattform, der mutmaßlich in Russland sitzt, zur Verantwortung gezogen.

Werner Müller, Geschäftsführer des Vereins, meinte zum Urteil, dass Internet-Provider auch für ihre angebotenen Inhalte verantwortlich sind. Sollten dem Anbieter Informationen über Verletzungen des Urheberrechts vorliegen, müsse er Konsequenzen ziehen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Damit stützt sich der Verband auf die im Urheberrechtsgesetzt und EU-Recht enthaltene Unterlassungspflicht von Internet-Providern. Diese tritt in Kraft, sobald der Anbieter von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.

Der Dachverband der Internet Service
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Austria (ISPA) warnte in einer Pressemitteilung vom Dienstag aber vor verfrühtem Jubel. Es sei durchaus möglich, dass die Entscheidung in weiteren Instanzen revidiert werde, meinte Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA. Grund dafür seien die geforderten Sicherheitsleistungen, die mit dem Urteil verbunden sind. Damit ist gemeint, dass die Kläger bei Gericht eine Kaution hinterlegen muss. Sollte der Oberste Gerichtshof die einstweilige Verfügung tatsächlich revidieren, dient diese Kaution der UPC als Sicherheit.

Die Forderung des VPA, nach der
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für ihre Inhalte verantwortlich sind, verglich Wildberger mit dem Transport von illegal kopierten DVDs in Autos, wonach die Straßenbesitzer für die erfolgte Verletzung des Urheberrechts verantwortlich gemacht werden müssten, denn die Straßen würden den Transport erst ermöglichen.

Wildberger forderte daher, das das Urheberrecht "internetfit" gemacht werden müsse. "Damit wären
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Content-Geschäftsmodelle möglich und die
ständige Kriminalisierung von Millionen NutzerInnen hätte ein Ende", betonte er in der Mitteilung.

Im vergangenen November hatte der Verein für Antipiraterie die Unterlassungklage gegen UPC Telekabel Wien eingereicht (
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). Der VPA ging es laut eigener Aussage nicht "um Zensur, sondern um regulatorische Maßnahmen". Die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke sei illegal. Wer sich
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von derartigen Portalen herunterlädt, werde nicht zur Verantwortung gezogen.

Auch in Deutschland ist das Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ebenfalls rechtswidrig, da diese vom "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" vor unrechtmäßiger Vervielfältigungen, also illegalen Kopien, geschützt sind (UrhG §16). Da der Inhalte-Urheber an Portalen wie "kino.to" keine Rechte abgetreten hat, greift auch die Privat-Kopie-Klausel nicht. Denn von illegalen Inhalten dürfen keine Kopien angefertigt werden - auch nicht temporär, wie es beim Streaming passiert. Die Daten werden dabei kurzfristig im Cache des PCs gespeichert und stellen eine Kopie dar, so Rechtsanwalt Jens Pauleit, der auf Medienrecht spezialisiert ist und bereits in TV-Shows wie "Ein Fall für Escher" auftrat.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kino.to umgeht Netzsperre nach nur einem Tag


Die vom österreichischen Verein für Anitipiraterie (VAP) erwirkte Netzsperre gegen die Streaming-Website Kino.to wurde nach nur einem Tag umgangen. Die Betreiber haben schlichtweg eine neue Domain zur Verfügung gestellt, die jetzt wieder alle Österreicher besuchen können. Der Erfolg des VAP war nur von kurzer Dauer. Ob dies dazu führen wird, den Sinn von Netzsperren kritischer zu hinterfragen?

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Der VAP vertritt die österreichische Filmwirtschaft im Kampf gegen jegliche Piraterie von urheberrechtlich geschützten Werken. Vor wenigen Tagen hatte der VAP beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den österreichischen Internetanbieter UPC erwirkt. (gulli:News berichtete) Darin wird der Provider UPC juristisch dazu gezwungen, allen Kunden den Zugang zur Seite Kino.to unmöglich zu machen.

Wie sinnlos solche Sperren sind, zeigt sich schon nach nur 24 Stunden. Die Betreiber von Kino.to haben sich kurzfristig dazu entschlossen, allen UPC-Kunden eine alternative Domain zur Verfügung zu stellen. Sollte früher oder später auch moviestream.to gesperrt werden, so wird man im Forum cinecommunity.to jeweils eine Domain finden können, um weiterhin auf alle Inhalte der Seite zugreifen zu können. Zudem bestehen die Macher der Seite darauf, dass man sie nicht als Streamseite ansehen darf. Kino.to sei lediglich eine Linkpage, weil sie selber keinen der indirekt angebotenen Streams hosten. Dass sie von den angebotenen Streams direkt profitieren, bleibt davon aber unbenommen. Ohne die Kinomitschnitte würden sie nicht über die zahlreichen Besucher und somit über die damit verbundenen Werbeeinnahmen verfügen.

In diesem Zusammenhang möchten wir zur Vertiefung der Thematik auf unsere Interviews mit den Hintermännern von Kino.to und ihren Konkurrenten von movie2k.to hinweisen.

Quelle: Gulli
 
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