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PC & Internet Kino.to - Beschuldigter legt umfassendes Geständnis ab


Einer der Beschuldigten im Fall Kino.to hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, seien die Informationen nachhaltig unterstützend für die weiteren Ermittlungen. Nun befindet sich der Geständige wieder auf freiem Fuß.

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Einer der dreizehn festgenommenen Beschuldigten im Fall Kino.to befindet sich wieder auf freiem Fuß. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Freitag mitteilte, legte der junge Mann ein umfassendes Geständnis ab, das die Ermittlungen der Behörden nachhaltig unterstütze.

Offenbar gab der mutmaßliche Mitbetreiber von Kino.to zu, dass er als Besitzer eines Streaming-Dienstes illegale Kopien von Filmen für Kino.to bereitgestellt habe. Laut Staatsanwaltschaft habe er auch zu den Aufgaben seiner ehemaligen Mitstreiter umfangreiche und glaubhafte Informationen preisgegeben. Damit erhärtet sich der Verdacht, dass das ehemalige Team hinter Kino.to eine kriminelle Vereinigung zur gewerbsmäßigen Verletzung des Urheberrechts darstellte.

Von den restlichen zwölf mutmaßlichen Mittätern sind bislang noch keine Geständnisse oder andere Stellungnahmen bekannt. Fest steht, dass auf die betreffenden Personen wohl saftige Strafen zukommen werden. Das enorme Einnahmepotenzial des ehemaligen Streaming-Angebotes und der betreffenden Hoster zeigte sich bereits wenige Tage der Inhaftierung der Bande. Fahnder konnten auf den Konten des Leipziger Hauptbeschuldigten rund 2.5 Millionen Euro finden.

Vom Urteil des Gerichtes im Fall Kino.to hängt für weitere Verfahren dieser Art im deutschen Raum einiges ab. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die rechtliche Richtung in puncto Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material vorgibt. Bislang gab es hierzulande keinen vergleichbaren Fall. Doch selbst wenn die Angeschuldigten bezüglich der „Linksammlung“ Kino.to keine Strafe erhalten, müssen sie höchstwahrscheinlich für das Betreiben der Streaming-Hoster mit einer Strafe rechnen.

Quelle: Gulli
 
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