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PC & Internet Kim Dotcom erhält Kopien seiner beschlagnahmten Megaupload-Daten

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Die neuseeländische Polizei muss Kim Dotcom Kopien der beschlagnahmten Megaupload-Daten aushändigen. Wie ein Berufungsgericht entschied, hat der Unternehmer das Recht, auf die Informationen seines ehemaligen Filehosters zuzugreifen. Die Behörden verschafften sich Januar 2012 Zugang zu den Servern des Unternehmers. Bis heute werden die Geräte unter Verschluss gehalten.

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Die Durchsuchung von Kim Dotcoms neuseeländischem Anwesen vor zwei Jahren erfolgte nach Forderungen der US-amerikanischen Behörden. Nach wie vor versuchen die Ermittler, eine Auslieferung des gebürtigen Deutschen wegen Urheberrechtsverletzung zu erwirken.

Trotz massiver Proteste des Megaupload-Gründers wurde die Razzia Anfang des Jahres für rechtmäßig erklärt. Dennoch gestand das zuständige Berufungsgericht Dotcom nun zu, dass nicht alle der beschlagnahmten Objekte dauerhaft einbehalten werden dürfen. Wie aus dem aktuellen Beschluss hervorgeht, muss die Polizei von allen eingezogenen elektronischen Geräten Kopien anfertigen, die dem Angeklagten daraufhin zu übergeben sind. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld erklärt, dass einige der beschlagnahmten Daten verschlüsselt seien und vor der Preisgabe der Passwörter keine Geräte zurückgegeben werden dürften. Nach Ansicht der Justiz habe Dotcom jedoch das Recht, sich mit Hilfe der Daten auf seine kommenden Auslieferungsverhandlungen vorzubereiten.

Laut Urteil muss die Polizei die Kopien so schnell wie möglich bereitstellen. Einzig die verschlüsselten Festplatten sind von dem Richterspruch nicht betroffen. Nur wenn die Verteidigung die zugehörigen Passwörter an zwei namentlich benannte Polizeibeamte übergibt, werden die entsprechenden Datenträger ebenfalls geklont und freigegeben. Das Gericht weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass es den Ermittlern verboten ist, die Codes in diesem Fall an Unbefugte weiterzugeben. „[...] insbesondere an Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika“, heißt es im Urteil.

Quelle: Gulli
 
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