Keine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp und Co.
Das Wirtschaftsministerium will keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste. In dieser Legislaturperiode wird es kaum mehr zu einer Gesetzesänderung kommen.
Ab dem 1. Juli dieses Jahres sind klassische Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Daten ihrer Kunden wie IP-Adressen, Anrufdauer und Standort bei Handygesprächen für mehrere Wochen zu speichern. Von dieser Speicherpflicht sind Messenger-Dienste wie WhatsApp, Skype oder Facebook-Messenger derzeit noch ausgenommen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordert seit Monaten, dass auch diese Messenger-Dienste unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen. Der Bundesrat und die Innenminister der Länder unterstützen die Forderung nach einer Änderung im Telekommunikations- und Telemediengesetz.
Diese Forderung gehört zu dem Maßnahmenpaket zur "Erhöhung der Sicherheit in Deutschland", welches de Maizière Anfang August vorgelegt hat. Darin heißt es, dass die rechtliche Trennung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, überholt sei. Daher seien auch die Unternehmen aus beiden Bereichen den gleichen Verpflichtungen unterlegen.
Wirtschaftsministerium will keine überwachten Smartphones
Messenger-Dienste bleiben verschont Das Wirtschaftsministerium will jedoch keine Speicherpflicht für Messenger-Dienste. "In dieser Legislaturperiode wird es die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kaum mehr geben", sagte Dirk Wiese, der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium dem Handelsblatt. Für die Änderung sind Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries und Justizminister Heiko Maas zuständig.
Wie bereits berichtet, macht der Europäische Gerichtshofs strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Es ist noch unklar, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form mit dem EU-Recht vereinbar ist. Wiese erklärte: "Es macht wenig Sinn, die Vorratsdatenspeicherung noch auf die Messenger auszuweiten, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat."
Studie des Max-Planck-Instituts
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, ist die Nutzung der gespeicherten Verbindungsdaten für die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten umstritten. Laut einer Studie aus dem Jahr 2011 des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums habe die Speicherpflicht nicht zu einer Verhinderung von Terroranschlägen geführt.
Der Internetverband eco hat mit dem Internetprovider SpaceNet bereits eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Quelle: teletarif
Das Wirtschaftsministerium will keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste. In dieser Legislaturperiode wird es kaum mehr zu einer Gesetzesänderung kommen.
Ab dem 1. Juli dieses Jahres sind klassische Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Daten ihrer Kunden wie IP-Adressen, Anrufdauer und Standort bei Handygesprächen für mehrere Wochen zu speichern. Von dieser Speicherpflicht sind Messenger-Dienste wie WhatsApp, Skype oder Facebook-Messenger derzeit noch ausgenommen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordert seit Monaten, dass auch diese Messenger-Dienste unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen. Der Bundesrat und die Innenminister der Länder unterstützen die Forderung nach einer Änderung im Telekommunikations- und Telemediengesetz.
Diese Forderung gehört zu dem Maßnahmenpaket zur "Erhöhung der Sicherheit in Deutschland", welches de Maizière Anfang August vorgelegt hat. Darin heißt es, dass die rechtliche Trennung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, überholt sei. Daher seien auch die Unternehmen aus beiden Bereichen den gleichen Verpflichtungen unterlegen.
Wirtschaftsministerium will keine überwachten Smartphones
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Messenger-Dienste bleiben verschont Das Wirtschaftsministerium will jedoch keine Speicherpflicht für Messenger-Dienste. "In dieser Legislaturperiode wird es die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kaum mehr geben", sagte Dirk Wiese, der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium dem Handelsblatt. Für die Änderung sind Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries und Justizminister Heiko Maas zuständig.
Wie bereits berichtet, macht der Europäische Gerichtshofs strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Es ist noch unklar, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form mit dem EU-Recht vereinbar ist. Wiese erklärte: "Es macht wenig Sinn, die Vorratsdatenspeicherung noch auf die Messenger auszuweiten, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat."
Studie des Max-Planck-Instituts
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, ist die Nutzung der gespeicherten Verbindungsdaten für die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten umstritten. Laut einer Studie aus dem Jahr 2011 des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums habe die Speicherpflicht nicht zu einer Verhinderung von Terroranschlägen geführt.
Der Internetverband eco hat mit dem Internetprovider SpaceNet bereits eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht.
Quelle: teletarif