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PC & Internet Keine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp und Co.

Keine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp und Co.

Das Wirtschaftsministerium will keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste. In dieser Legislaturperiode wird es kaum mehr zu einer Gesetzesänderung kommen.

Ab dem 1. Juli dieses Jahres sind klassische Telekommunikationsunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, Daten ihrer Kunden wie IP-Adressen, Anrufdauer und Standort bei Handygesprächen für mehrere Wochen zu speichern. Von dieser Speicherpflicht sind Messenger-Dienste wie WhatsApp, Skype oder Facebook-Messenger derzeit noch ausgenommen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière fordert seit Monaten, dass auch diese Messenger-Dienste unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen. Der Bundesrat und die Innenminister der Länder unterstützen die Forderung nach einer Änderung im Telekommunikations- und Telemediengesetz.

Diese Forderung gehört zu dem Maßnahmenpaket zur "Erhöhung der Sicherheit in Deutschland", welches de Maizière Anfang August vorgelegt hat. Darin heißt es, dass die rechtliche Trennung von Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, überholt sei. Daher seien auch die Unternehmen aus beiden Bereichen den gleichen Verpflichtungen unterlegen.

Wirtschaftsministerium will keine überwachten Smartphones
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Messenger-Dienste bleiben verschont Das Wirtschaftsministerium will jedoch keine Speicherpflicht für Messenger-Dienste. "In dieser Legislaturperiode wird es die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kaum mehr geben", sagte Dirk Wiese, der neue parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium dem
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. Für die Änderung sind Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries und Justizminister Heiko Maas zuständig.

Wie bereits berichtet, macht der Europäische Gerichtshofs
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. Es ist noch unklar, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form mit dem EU-Recht vereinbar ist. Wiese erklärte: "Es macht wenig Sinn, die Vorratsdatenspeicherung noch auf die Messenger auszuweiten, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat."

Studie des Max-Planck-Instituts
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, ist die Nutzung der gespeicherten Verbindungsdaten für die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten umstritten. Laut einer Studie aus dem Jahr 2011 des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums habe die Speicherpflicht nicht zu einer Verhinderung von Terroranschlägen geführt.

Der Internetverband
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hat mit dem Internetprovider
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bereits eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verwaltungsgericht in Köln
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.

Quelle: teletarif
 
Die Vorratsdatenspeicherung hat noch nie wirklich einen Erfolg gehabt,
man will damit Anschläge oder Terror verhindern wie bitte ?? ??

Das ist nur ein Schritt um die Daten zu sammeln um Google und Co vor zu kommen. Diese werden dann wie schon das Einwohnermelde Amt es macht an die Firmen verkauft.
 
Dafür darf man jetzt auf Handys von Einreisenden zugreifen. Glaube in dem Zusammenhang kann man wohl dem Rat der EU folgen und die VDS abschaffen.
 
Wo habt ihr diesen Unsinn gelesen ?
Hier schreibt ihr von einem Allgemeinen Gesetzt,
das es so gar nicht geben wird.

Sondern dieses SOLL NUR FÜR FLÜCHTLINGE EINWANDERER gelten !
 
Messenger - Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Innenminister Thomas de Maizière will die Datenspeicherung auch für Messenger, wie WhatsApp einführen. Seine Forderungen werden jedoch nicht umgesetzt, die SPD weigert sich, wie das Handelsblatt berichtet.

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Die Innere Sicherheit ist eines der am meisten diskutierten Themen in Deutschland der vergangenen Monate. So werden laut dem Telekommunikationsgesetz ab 01.07. diesen Jahres Telekommunikationsanbieter, wie die Telekom oder Vodafone verpflichtet, bei Handy-Gesprächen Anrufdauer und Standort sowie die IP-Adresse ihrer Kunden mehrere Wochen lang zu speichern. Ermittler sollen dann bei Bedarf darauf zurückgreifen können, um Terroranschläge zu verhindern oder aufzuklären.

Von dieser Speicherpflicht ausgenommen sind bisher alle Messengerdienste, wie Skype, WhatsApp, der Facebook-Messenger, Threema oder Telegram. Jedoch fordert Thomas de Maizière seit Monaten, dass auch diese Leistungen mit unter die Vorratsdatenspeicherung fallen sollen. Noch in dieser Legislaturperiode hatte er auf eine Änderung der entsprechenden Gesetze gehofft, die Innenminister der Länder unterstützen seine Forderungen, ebenso der Bundesrat. Mit diesen Maßnahmen solle die Sicherheit in Deutschland erhöhen werden, so die ursprüngliche Begründung für sein Vorhaben, wobei de Maizières Pläne zu seinem Anfang August vorgelegten Maßnahmenpaket zur „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ gehören. „Die rechtliche Trennung von „Telekommunikationsdiensten“ und „Telemediendiensten“, soweit diese zur Kommunikation genutzt werden, ist überholt“, heißt es darin. Die Unternehmen beider Bereiche müssten daher denselben Verpflichtungen unterliegen.

Allerdings lehnte das SPD-geführte Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Ministerin Brigitte Zypries im Rahmen einer Ressortabstimmung den Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ab: „In dieser Legislaturperiode wird es die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kaum mehr geben“, gab der parlamentarische Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums, Dirk Wiese, gegenüber dem Handelsblatt bekannt. Für eine Aufnahme sämtlicher Messenger sei eine Änderung aowohl im Telekommunikations- als auch im Telemediengesetz notwendig. Das Ganze erscheint relativ unwahrscheinlich, wäre also auch vor den Wahlen im September nicht mehr zu schaffen.

Für die Änderung wäre neben dem Wirtschaftsministerium auch das Justizministerium zuständig, das mit Heiko Maas ebenfalls von einem Sozialdemokraten geführt wird. Bislang fallen Messenger-Dienste, wie WhatsApp unter das Telemediengesetz. Im vergangenen Jahr forderte der Bundesrat von der Bundesregierung bereits eine Neueinordnung: Derartige Dienste sollen künftig unter das Telekommunikationsgesetz fallen.

Der Europäische Gerichtshofs macht strenge Vorgaben hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung. Es ist noch fraglich, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form mit dem EU-Recht vereinbar ist. Wiese erklärte: „Es macht wenig Sinn, die Vorratsdatenspeicherung noch auf die Messenger auszuweiten, wenn noch nicht einmal geklärt ist, ob das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat.“

Auch der Verband der Internetwirtschaft Eco kritisierte die von de Maizière gewünschte Ausweitung: „Eine solche Verpflichtung würde sich aufgrund der damit verbundenen immensen Kosten besonders auf Startups und kleinere Internetunternehmen in Deutschland extrem wettbewerbsschädigend auswirken“, warnte Oliver Süme, Vorstand beim Verband der Internetwirtschaft Eco.

Quelle: Tarnkappe
 
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