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Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Hamburg - "Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen" – unter dieser Überschrift veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung am 31. Juli 2008 ein mit einer Berliner Oberstaatsanwältin geführtes Interview.


Darin richtet sich die Juristin gegen die Praxis so genannter Abmahnanwälte, welche über den Umweg massenhafter Strafanzeigen an die Daten von Tauschbörsen-Nutzern zum Zwecke der Abmahnung gelangen. Vor diesem Hintergrund und mit Bezug auf das grundsätzlich nicht-kommerziellen Interesse der "normalen" File Sharer stellt die Berliner Staatsanwaltschaft entsprechende Strafverfahren inzwischen grundsätzlich ein, erklärt die Oberstaatsanwältin im Gespräch.

Der Focus berichtete am 4. August von Leitlinien der Generalstaatsanwälte mehrerer Bundesländer, nach denen Strafverfolgungsbehörden die Masse der Tauschbörsen-Nutzer in Ruhe lassen sollen. Gegen diese Praxis agumentiert die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)

Dass jedoch auch Intensivtäter mit erheblicher krimineller Energie in P2P-Netzwerken ihr Unwesen treiben und so das illegale System mit millionenfachen Downloads erst in Schwung bringen zeigen zwei Fälle der GVU: Ein Ersteinsteller des Films "Das Parfum" erhielt vor einigen Monaten eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen durch das Amtsgericht Neuss.

In Leipzig flog diesen Monat ein Intensivtäter auf, der seit Februar 2007 mit 4,1 Terabyte ein Volumen von etwa 4 100 Filmdateien in ein BitTorrent-Netzwerk hochgeladen hatte.

Im Neusser Verfahren beschlagnahmten Beamte im Jahr 2006 neben dem Rechner auch etwa 600 gebrannte Datenträger. Vor Gericht behauptete der Angeklagte nun es handele sich um "Privatkopien". Dies mochte das Gericht nicht glauben. Da nur sieben Originale aufgefunden wurden sei es "schlechterdings nicht vorstellbar", dass der Beschuldigte sämtliche Filme von legalen Vorlagen kopiert habe – so die Begründung des Richters. Die Rechnerauswertungen durch die örtliche Kreispolizei hatte zudem die Nutzung gleich mehrerer P2P-Technologien nachgewiesen, dabei zahlreiche Indizien für rege Upload-Tätigkeiten des Rechnerinhabers mittels BitTorrent-Technologie.

Den Film "Das Parfum" hatte der Täter vier Tage nach Kinostart hochgeladen, kurz nach Auftauchen der ersten illegalen Kopie überhaupt. Im zweiten Verfahren klingelten Kriminalbeamte am Freitag, 11. Juli 2008 um 8:30 Uhr auf Betreiben der örtlichen Staatsanwaltschaft an der Tür einer Leipziger Privatwohnung. Deren Bewohner steht im dringenden Verdacht, in großem Stil illegal Film- und Gamesdateien in einem BitTorrent-Netzwerk zur Verfügung gestellt zu haben. Die Beamten erwischten ihn auf frischer Tat: Der Verdächtige ermöglichte bereits seit mehr als drei Stunden den illegalen Download der Filme "Der unglaubliche Hulk", "Hancock", "Kung Fu Panda" sowie "The Happening".

Insgesamt hielt der Beschuldigte knapp 1 400 Stunden lang Dateien in der Tauschbörse zum Download bereit. In der Szene wird dies auch als "Seeden" bezeichnet und bedeutet das Zurverfügungstellen von Raubkopien für eine breite Masse. Bis Anfang dieses Monats nutzte der Mann dafür einen bereits am 10. Juli 2008 durch die Polizei gesicherten Hochleistungsrechner in einem Thüringer Rechenzentrum.

Auf diesen so genannten Webseedserver – und damit in das BitTorrent-Netzwerk – lud der Täter im August vergangenen Jahres als einer der ersten den vollständigen und damals aktuellen Film "Die Simpsons", weshalb die GVU damals im Rahmen des Projekts "FirstSeederKill" Strafantrag stellte.

"Beide aufgeführten Verfahren richten sich gegen so genannte Facilitators und damit Tätergruppen, welche die Infrastruktur für eine massenhafte Verbreitung von Raubkopien schaffen", heißt es in einer Pressemitteilung der GVU. Beide Täter hatten Kinofilme in P2P-Netzwerken bereitgestellt, die gerade erst im Kino starteten. Solche Raubkopierer stehen im Fokus der GVU.

Mit dieser Strategie zielt die Organisation auf eine Unterbindung der illegalen Massenverbreitung zum frühstmöglichen Zeitpunkt. Dazu Christian Sommer, Vorstandvorsitzender der GVU: "Die GVU konzentriert sich in ihrem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide, die Ausgangspunkte für die massenhaften Downloads. Die dem entgegengesetzte Praxis einiger Abmahnanwälte ist zweifelhaft und oftmals kurzsichtig."

Aber auch und gerade in Kenntnis der angespannten Personallage der Strafverfolgungsbehörden dürfen Rechteinhaber nicht schutzlos gestellt werden, so Sommer weiter. Hier seien vor allem die Gesetzgeber und die Politik in der Verantwortung. In dem Zusammenhang gibt der GVU-Vorstandsvorsitzende noch zu Bedenken, dass auch im Falle von Intensivtätern das wahre Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen erst im Laufe des Verfahrens, nach erfolgter Durchsuchung und Rechnerauswertung, sichtbar wird.

Die laut des Magazins "Der Focus" diskutierten Grenzen von mehreren hundert oder sogar tausend getauschten Dateien für die Einleitung von Strafverfahren bewertet die GVU als äußerst kritisch. "Dies kann – und wird in vielen Fällen sicherlich auch – als Freifahrtschein für das Raubkopieren verstanden werden und setzt damit das falsche Signal", bewertet Christine Ehlers, Sprecherin der GVU, derartige Vorgaben.

Jede einzelne illegale Kopie sei eine Verletzung des Urheberrechts und müsse angemessen geahndet werden, so Ehlers weiter. "Auch wenn der illegal Downloadende für sich genommen einen kleinen Schaden verursacht, summiert sich das am Ende allein durch die enorm große Anzahl solcher File Sharer zu einem dramatisch großen Schaden", erläutert die GVU-Sprecherin. Das zeige auch eine unabhängige Studie der Universität Weimar aus dem letzten Jahr. Danach führen File-Sharing-Gewohnheiten zur Besucher- bzw. Umsatzrückgängen für Kino- und DVD-Geschäft im zweistelligen Prozentbereich.
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Dazu passend von DPA
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DPA - Donnerstag, 7. August, 16:29 Uhr Düsseldorf (dpa) -
Die Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen werden kleinere Fälle von Raubkopiererei im Internet nicht mehr verfolgen. Drei Generalstaatsanwälte des Landes hätten gemeinsam eine entsprechende Verfügung erlassen.
Das erklärte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag und bestätigte damit Medienberichte. Ähnlich werde auch in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen- Anhalt vorgegangen.
Nach der Verfügung soll die Verletzung des Urheberrechts in Internet- Tauschbörsen nur noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in gewerblichem Ausmaß geschieht. Als Maßstab haben die Ermittler einen Schaden von mindestens 3000 Euro angenommen. Damit wird in der Regel der Tausch von bis zu 3000 Musik- oder 200 Film-Dateien nicht mehr geahndet.
Die Strafverfolger in NRW hatten seit längerer Zeit über die Flut von monatlich 5500 Strafanzeigen geklagt, mit denen die Musik-, Porno- und Filmindustrie ihre Rechte geltend macht. Die Ermittlung der Computernutzer kostete den Steuerzahler bislang eine halbe Million Euro pro Monat.
Den Anzeige-Erstattern gehe es dabei meist nicht um die Strafverfolgung, sondern darum, mit Hilfe der Akteneinsicht an die Namen der Raubkopierer zu kommen, um diese zivilrechtlich zu verfolgen.
Das Herunterladen geschützter Musik oder Filme aus dem Internet bleibe kriminelles Unrecht, betonte der Justizsprecher. Auch könne von der Regel abgewichen werden: So sei bei der Verbreitung eines Films im Internet, der in den Kinos noch nicht angelaufen sei, ein deutlich höherer Schaden anzunehmen als bei einem sehr alten Film.
Die Landes-Justizminister wollen der Industrie einen direkten Auskunftsanspruch bei den Internet-Zugangsanbietern verschaffen und haben die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Verstehe ich nicht! Wie wollen "DIE" es nachhalten ob ich 3000 Musikstücke gedownloaded habe. In welchem Zeitraum denn? Was ist wenn ich innerhalb von 4 Monaten sowie Titel lade, wie sollen "DIE" das den feststellen können? Dazu müssten Sie jeden Tag meine IP bekommen, diese meinen Daten zuordnen und dann eine Liste erstellen mit meinem Download. Also unmöglich, oder verstehe ich da was falsch???
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Das siehst du schon richtig, das die dafür deine IP brauchen und das ganze dann auch noch auswerten müssen!!!!!!! Aber genau das was die ganze Sache so schwierig macht, denn die müßen ja für jeden "Log" einen einzelnen Strafantrag stellen (zumindest IP bezogen) Wenn du natürlich den ganzen Tag mit 1 und der selben IP mehr und noch mehr ziehst und dich dann auch noch ein und der selbe "logt" der dann auch noch die Daten zu ein und dem selben Anwalt gibt dann wird es sicher schon kritisch, denn denen fällt das sicher auf!!! Denke ich.... Aber es sei auch nochmals gesagt das Torrent ehh viel zu unsicher ist!!!!

Aber nun hat es ja auch einen der "großen" anderen erwischt (zumindest wird es dem zu heiß.......

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--> 2. Board von uns. (heißt, wenn ihr es noch nicht sein --> neu reggen!!!)
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Ja, aber genau da sehe ich doch das Problem! Nehmen wir mal an ich würde täglich genau 1 Film ziehen (Beispiel: so etwas würde ich natürlich niemals machen), technisch bekomme ich alle 24 stunden eine neue IP. Somit müßte man mich jeden Tag loggen und diese Daten an den Richter weitergeben der wiederrum jeweils die Freigabe des Providers auf die Adressen gibt. Das ist doch völlig utopisch, oder wie seht ihr das? Jedenfalls kann mal wohl schlecht 3000 mp3 an einem einzigen Tag ziehen, oder gibt es vielleicht User die eine Feste IP haben?
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Natürlich gibt es jede Menge Nutzer mit fester IP: z.B. Universitäten, Studentenwohnheime, Kabel-online-Kunden... usw. und 3000 MP3's an einem Tag zu ziehen, sollte bei den heutigen Bandbreiten auch kein Problem sein. Z.b. habe ich letzte Woche an der Uni eine Debian DVD mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von rund 120 MegaBYTE pro Sekunde runtergeladen :69:
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

ja, also heißt das im umkehrschluß, wenn man also täglich z.b. ein Film zieht und alle 24stunden eine neue IP bekommt, müsste man theoretisch niemals belangt werden, oder? (etwas blaueugig...)
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Entscheidend ist eher der upload. Die Tauschbörsen leben ja davon dass die User nach dem Download die Dateien noch einige Zeit zum Upload bereitstellen. Da ist die IP auch wesentlich einfacher zu ermitteln. Einfach torrent runterkaden und schauen von welchen IPs man die Daten bekommt. Manche Leute sind sehr sozial und bieten eben sehr viele Filem und Musik an...
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

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:denke ich auch.

Deine IP und Dein Surfverhalten ist bei Deinem Provider registriert. Ne kleine Anfrage dort (soll dank Schäuble garnicht mehr so schwer sein) und zack-zack stehen sie vor Deiner Tür. Sie nehmen Dir dann Dein zweitliebstes Spielzeug weg und schauen mal näher rein. :13::24::20:
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

Mein zweit liebstes Spielzeug?? Was wollen DIE den von meiner Frau?
 
AW: Kein Freifahrtschein für Raubkopierer - Strafverfahren angekündigt

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:DDD :DDD :DDD :DDD

JA NE ist klar!!! Kenn ich......:38:

Aber mal im Ernst!!! Ne feste IP haben wie schon gesagt Uni´s und noch n paar andere, aber auch normale user!!! Denn es gibt in DE --> glaub ich --> 2 Anbieter die eine feste IP vergeben!!! Aber nochmals --> LASST DIE FINGER VON TORRENT UND EMULE und wie se nicht alle heißen!!! Es gibt andere Wege...... :3: Wo es auch viel viel schneller geht....

Und nochmals zu den Logs --> na sicher müßten die dann immer wieder ne neue Anfage stellen, weil die ja eben nicht die IP zuordnen können. Und genau deshalb "streuben" sich die Statsanwaltschaften auch dagegen, denn das kostet unmenden an Geld.... Aber mal schauen wie lange das noch so alles gut geht... denn wie man sieht gulli isz auch shchon betroffen und es werden weitere folgen.... Naj wollen wir mal hoffen das wir (jeder einzelne der es schon durch hat....) nicht "nochmal" dran sind.... :DDD
 
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