Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 23. Bericht nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen fest, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Anpassung auf einen Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind.
Die Anpassung auf einen Rundfunkbeitrag in dieser Höhe wurde von der Kommission bereits in ihrem 22. Bericht zum 1. Januar 2021 empfohlen und vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 umgesetzt. Am heutigen 18. Februar übergab der neue Vorsitzende der KEF, Prof. Dr. Martin Detzel, den 23. Bericht in Berlin an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
KEF-Bericht an Rundfunkkommission übergeben
Die Überprüfung von Aufwendungen und Erträgen der Rundfunkanstalten bestätigt im Wesentlichen die Feststellungen des 22. Berichts. Im Saldo ergeben sich gegenüber dem 22. Bericht Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 139,2 Mio. Euro. Das sind lediglich 0,4 Prozent des festgestellten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwands. Weiterhin abzudecken ist der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Mio. Euro. Für die Finanzierung stehen insbesondere zusätzliche verfügbare Mittel von rund 540,1 Mio. Euro zur Verfügung.
Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind derzeit noch schwer abschätzbar. Die Anstalten haben in ihren Anmeldungen den zusätzlichen Bedarf für 2020 bis 2024 auf 597,0 Mio. Euro beziffert. Die Kommission erkennt diesen zusätzlichen Bedarf weitestgehend an. Der Mehraufwand wird aber durch verminderte Bedarfe an anderer Stelle und durch Zuschätzungen von Erträgen insbesondere in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen weitgehend ausgeglichen. Auch unter Berücksichtigung der Corona-Risiken für die Erträge aus Rundfunkbeiträgen zeigt die aktuelle Feststellung insgesamt nur sehr geringe Abweichungen von der Feststellung des 22. Berichts.
Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro
Die Gesamtrechnung des 23. Berichts unterliegt weiterhin bestehenden Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung. Das betrifft insbesondere die Preisentwicklung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sonstige liquiditätswirksame Faktoren. Eine erneute Bestandsaufnahme wird die Kommission zum 24. Bericht auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse vornehmen.
Gegenüber den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verringert die Kommission den Finanzbedarf für 2021 bis 2024 um 1.577,9 Mrd. Euro. Davon entfallen 924,8 Mio. Euro auf Aufwandsreduzierungen, 623,1 Mio. Euro auf Ertragszuschätzungen. Wiederum 30 Mio. Euro entfallen auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.
Quelle: KEF
Quelle; digitalfernsehen
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Die Anpassung auf einen Rundfunkbeitrag in dieser Höhe wurde von der Kommission bereits in ihrem 22. Bericht zum 1. Januar 2021 empfohlen und vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 umgesetzt. Am heutigen 18. Februar übergab der neue Vorsitzende der KEF, Prof. Dr. Martin Detzel, den 23. Bericht in Berlin an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
KEF-Bericht an Rundfunkkommission übergeben
Die Überprüfung von Aufwendungen und Erträgen der Rundfunkanstalten bestätigt im Wesentlichen die Feststellungen des 22. Berichts. Im Saldo ergeben sich gegenüber dem 22. Bericht Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 139,2 Mio. Euro. Das sind lediglich 0,4 Prozent des festgestellten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwands. Weiterhin abzudecken ist der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Mio. Euro. Für die Finanzierung stehen insbesondere zusätzliche verfügbare Mittel von rund 540,1 Mio. Euro zur Verfügung.
Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind derzeit noch schwer abschätzbar. Die Anstalten haben in ihren Anmeldungen den zusätzlichen Bedarf für 2020 bis 2024 auf 597,0 Mio. Euro beziffert. Die Kommission erkennt diesen zusätzlichen Bedarf weitestgehend an. Der Mehraufwand wird aber durch verminderte Bedarfe an anderer Stelle und durch Zuschätzungen von Erträgen insbesondere in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen weitgehend ausgeglichen. Auch unter Berücksichtigung der Corona-Risiken für die Erträge aus Rundfunkbeiträgen zeigt die aktuelle Feststellung insgesamt nur sehr geringe Abweichungen von der Feststellung des 22. Berichts.
Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro
Die Gesamtrechnung des 23. Berichts unterliegt weiterhin bestehenden Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung. Das betrifft insbesondere die Preisentwicklung und die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf sonstige liquiditätswirksame Faktoren. Eine erneute Bestandsaufnahme wird die Kommission zum 24. Bericht auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse vornehmen.
Gegenüber den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verringert die Kommission den Finanzbedarf für 2021 bis 2024 um 1.577,9 Mrd. Euro. Davon entfallen 924,8 Mio. Euro auf Aufwandsreduzierungen, 623,1 Mio. Euro auf Ertragszuschätzungen. Wiederum 30 Mio. Euro entfallen auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.
Quelle: KEF
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