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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 müssen ab 2013 bundesweit auf eine Grundverschlüsselung ihrer SD-Programme verzichten. Das Bundeskartellamt verhängte wegen unerlaubter Absprachen zur verschlüsselten Ausstrahlung von 2005/06 ein Bußgeld.

Die SD-Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe sollen in den kommenden Jahren nur noch unverschlüsselt ausgestrahlt werden. Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt die beiden Medienkonzerne nun zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert, wie die Kartellwächter am Freitag bekannt gaben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer
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FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben.

Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.

Diese Zusage bezieht sich auf die Übertragungswege
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, Satellit und IPTV. Nachdem Unitymedia die Grundverschlüsselung wie angekündigt Anfang Januar aufhebt, könnten nun auch andere Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland ihre Verschlüsselung für SD-Programme abschalten. HD-Programmen sind allerdings nicht davon betroffen.

"Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte. Zugleich hätten beide Konzerne beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken, so Mundt weiter.

Die Bußgeldbescheide der Kartellwächter sind derzeit noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Quelle: Digitalfernsehen

RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmäßig"

Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.

Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die
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für Aufsehen gesorgt, nach der ein Verfahren gegen die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 mit der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 55 Millionen Euro eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden die Mediengruppen verpflichtet, ihre Programme in Standard-Auflösung (SD) für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und
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auszustrahlen.

Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der
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Welt.

Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.

Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch
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Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

H!

die Nachricht mich umgehauen hat. Nee was zum Teufel wollen die zwei 08/15 Sender da verschlüsseln? Nur ein Gedanke steckt dahinter nämlich Geld abzocken. Da der SD Verfahren bald vom aussterben bedroht ist sind da die Leute gezwungen HD+ Mist zu kaufen wenn sie natürlich sehen wollen und noch für 55€ sich beteiligen.
 
AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Das ist ja mal eine gute Nachricht. Endlich wird mal was verbraucherfreundlich entschieden. Wir müssen aufpassen, dass die Kabelgesellschaften ihre Monopolstellung nicht ausnutzen.
Alle können RTL, Sat1 und Konsorten frei empfangen. Nur die Kabelkunden müssen was dafür zahlen? :emoticon-0149-no:
 
AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Da bin ich mal gespannt ob auch Kabel Deutschland endlich diese absolut lästige Grundverschlüsselung in ihren Kabelnnetzen aufgibt.
Das wäre in der Tat ein fortschritt in Richtung Digitalisierung des TV....Ich kenne viele die genau deswegen noch "Analog" Kabel schauen....
Das wird auch den Verkauf von neuen TV's wieder etwas ankurbeln...
 
Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

Nachdem das Bundeskartellamt RTL und ProSiebenSat.1 dazu verpflichtet hat, die Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme in Standard-Auflösung aufzuheben, wird diese jedoch bis auf weiteres in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland erhalten bleiben, wie das Unternehmen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte.

Nachdem das Bundeskartellamt den privaten Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 mit einem Urteil vom heutigen Freitag (28. Dezember 2012)
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hat, bleibt zunächst weiter fraglich, ob und wann eine unverschlüsselte Ausstrahlung der betreffenden Sender in den digitalen Kabelnetzen von
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Deutschland erfolgen wird. Auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de teilte der Netzbetreiber in einer Stellungnahme mit, dass man zunächst innerhalb einer Frist von einem Monat prüfen werde, ob man gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen werde.

Bislang könne man bei
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zudem noch nicht abschätzen, ob und ab welchem Zeitpunkt eine unverschlüsselte Verbreitung der digitalen SD-Programme von ProSiebenSat.1 und der RTL-Gruppe erfolgen muss. Es sei an den Senderveranstaltern, hier in einem ersten Schritt auf die KDG zuzugehen. Da ein solcher Schritt jedoch zum Zeitpunkt noch nicht erfolgt sei, werde sich an der Grundverschlüsselung der digitalen Programme beider Sendergruppen bis auf weiteres nichts ändern.

Damit ist klar, dass anders als in den digitalen Netzen von Unitymedia, die Grundverschlüsselung in den KDG-Netzen wohl nicht im kommenden Januar fallen wird. Im Falle von Unitymedia hängt die Aufhebung der Grundverschlüsselung jedoch nicht mit der aktuellen Entscheidung des Bundeskartellamts zusammen, sondern geht zurück auf Auflagen, die die Kartellbehörde dem Netzbetreiber im Zuge der Fusion mit Kabel BW im Sommer 2012 gemacht hatte. Eine Grundverschlüsselung besteht ab Januar noch in den digitalen Kabelnetzen von Kabel Deutschland,
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und Primacom.

Quelle: Digitalfernsehen

Ende der TV-Grundverschlüsselung: Kabel Deutschland zieht nicht einfach mit


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Quelle: heise.de
 
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AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Punkt 1: Da sag ich nur schade. Normal sollte hier Verschlüsselung Pflicht werden, kann man ja keinem Kind am Tag antun!!

Punkt 2: Das hätte ich erleben wollen wenn die verschlüsselt hätten. Bei HD sind ja gerne mal alle am Mosern weil das Geld kostet und für so ein scheiß würden sie keines ausgeben!

Wär das ein Fest geworden wenn die verschlüsselt hätten!

bebe
 
AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Hi!


nun es gibt auch gute Nachrichten wie diese


Kartellamt: 55 Millionen Euro Bußgeld für RTL und ProSiebenSat.1


Saftige Bußgelder in Millionenhöhe verhängte das Bundeskartellamt nun gegen die Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1. Insgesamt sollen die Sender und zwei verantwortliche Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Millionen Euro zahlen. Die Wettbewerbswächter hatten den beiden TV-Unternehmen vorgeworfen, wettbewerbswidrige Absprachen bei der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme getroffen zu haben. Zugleich sicherte das Kartellamt unverschlüsseltes SD-TV über die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV mindestens für die nächsten zehn Jahre. Die Verschlüsselung von HD-Programmen ist in der Verpflichtung der Sendergruppen nicht enthalten.

Keine Grundverschlüsselung mehr ab 2013

Nach Angaben von Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt hätten sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005 und 2006 abgesprochen ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität "zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen". Außerdem seien Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen sowohl für die Übertragung per Kabel als auch per Satellit und IPTV geplant gewesen. Im Mai 2010 führte das Kartellamt Durchsuchungen bei den Sendergruppen durch, mindestens bis dahin sei die Umsetzung der zuvor getroffenen Absprachen erfolgt, laut Mundt sogar "in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus".

Noch können RTL und ProSiebenSat.1 gegen die Bußgeldbescheide Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf erheben, da die Bescheide noch nicht rechtskräftig sind. Die Unternehmen seien laut Kartellamt aber zu einer "einvernehmlichen Verfahrensbeendigung" bereit. Die Sendergruppen hätten der Wettbewerbsbehörde zudem verbindlich zugesichert, dass sie ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme verzichten werden. Diese Zusage hat auch finanzielle Folgen für die Sendergruppen, da mit der Aufgabe der Verschlüsselung die "Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung" entfalle. Außerdem könnten keine Signalschutzbeschränkungen mehr vorgenommen werden.

Unitymedia verzichtet ab Januar 2013 auf Grundverschlüsselung

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia zugesagt, ab Januar 2013 auf die Grundverschlüsselung in seinem Kabelnetz zu verzichten. Unitymedia hatte das Zugeständnis gemacht, damit das Bundeskartellamt grünes Licht für die Übernahme von Kabel BW geben konnte.



Quelle: onlinekosten.de
 
Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen ProSiebenSat.1 und RTL

Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen ProSiebenSat.1 und RTL wegen Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen Pro7Sat1 und RTL sowie gegen zwei verantwortliche Personen verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. Außerdem verpflichten sich die beiden Sendergruppen, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt anzubieten. Diese Zusage betrifft die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nicht davon umfasst ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen
haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken. Die Absprachen betrafen die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Die Umsetzung dieser Absprachen erfolgte mindestens bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung des Bundeskartellamtes bei den Unternehmen im Mai 2010, in etlichen Netzen über diesen Zeitpunkt hinaus.“

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt von beiden Sendergruppen die verbindliche Zusage entgegengenommen, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.

Eine entsprechende Zusage zur Aufgabe der Grundverschlüsselung ab Januar 2013 hatte der Kabelnetzbetreiber Unitymedia bereits im Zuge der Freigabe der Fusion Liberty Global (Unitymedia)/Kabel Baden-Württemberg abgegeben.

Andreas Mundt: „Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen.“

Quelle: satellifax
 
Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

Vom jüngsten Urteil des Bundeskartellamts zur Aufhebung der SD-Verschlüsselung von RTL und ProSiebenSat.1 sieht sich der Kabelkiosk von Eutelsat als reiner Übertragungswegbetreiber nicht betroffen. Entscheidend seien die Vereinbarung zwischen Sender- und Kabelnetzbetreibern.

Am vergangenen Freitag (28. Dezember 2012) hatte das Bundeskartellamt den privaten Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, die SD-Varianten ihrer Free-TV-Programme auf den Übertragungswegen Satellit,
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und
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weiterhin mit einer so genannten Grundverschlüsselung zu versehen (
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). Für den Kabelkiosk von Eutelsat werde dieses Urteil jedoch keine Aufhebung der SD-Verschlüsselung bedeuten, wie Unternehmenssprecher Thomas Fuchs auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte.

Demnach sei die verschlüsselte Zuführung der Signale von Übertragungswegbetreibern wie dem Kabelkiosk vom Urteil des Bundeskartellamts nicht betroffen. "Letztendlich ist die Einspeisevereinbarung zwischen Kabelnetzbetreiber und Inhalteanbieter ausschlaggebend dafür, unter welchen technischen Voraussetzungen die SD-Free-TV Sender in den Netzen angeboten werden – sprich: ob verschlüsselt oder unverschlüsselt", so Fuchs. Nach Aussagen von Eutelsat seien damit die Verträge zwischen Sender- und Kabelnetzbetreibern ausschlaggebend, ob die Signale verschlüsselt oder unverschlüsselt beim Zuschauer ankommen.

Quelle: digitalfernsehen
 
Kommentar: Ein Sieg für das digitale Fernsehen

Ende Dezember hat das Bundeskartellamt den privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität untersagt. Für das digitale Fernsehen ist dies die Chance, endgültig aus dem Schatten der analogen Verbreitung zu treten und für den Verbraucher ein Zeichen dafür, dass Digitalisierung nicht zwangsläufig mit mehr Restriktionen einhergehen muss.

Für die Digitalisierung des Fernsehens war 2012 allein schon aufgrund der Analogabschaltung über Satellit ein wichtiges Jahr. Doch die Abschaltung des analogen Signals war dabei weniger der Auslöser der erfolgreichen Digitalisierung, als vielmehr die Folge dessen. Der Siegeszug des digitalen Satellitenfernsehens hatte bereits lange zuvor begonnen, weil für den Verbraucher die Vorteile der Digitalisierung gegenüber den Nachteilen überwogen.

Wie sich mehrfach am Beispiel des Kabelfernsehens zeigte, war dies jedoch in der Vergangenheit nicht auf jedem Übertragungsweg so. Denn während Digitalisierung auf der einen Seite mehr Programmvielfalt bedeutete, ermöglichte sie andererseits den Sendeveranstaltern und Kabelnetzbetreibern eine effektivere Verschlüsselung bestimmter Programmsignale – die so genannte Grundverschlüsselung war geboren. Damit einher gingen oftmals weitere Einschränkungen wie Aufnahme- oder Vorspursperren.

Aus diesem Grund ist das Urteil des Bundeskartellamts vom 28. Dezember 2012, welches den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die Grundverschlüsselung ihrer SD-Free-TV-Programme über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV untersagt, besonders wichtig. Sollte dieses in die Praxis umgesetzt werden, würden für die Zuschauer die größten Nachteile der Digitalisierung im Kabel auf einen Schlag egalisiert. Denn auch die verbliebenen Anbieter
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und Primacom müssten dann auf eine Grundverschlüsselung der SD-Versionen der Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 verzichten.

Sehr wahrscheinlich würde die Grundverschlüsselung dann auch für alle anderen SD-Free-TV-Sender im digitalen
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kippen, denn nur die wenigsten Zuschauer dürften bereit sein, für Programme wie Das Vierte, Tele 5 oder Sport 1 weiterhin extra zu zahlen.

Auch für IPTV-Kunden etwa der Deutschen
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könnte sich einiges ändern. So wäre es bei einem Wegfall der Grundverschlüsselung denkbar, dass neben den Programmen von ARD und ZDF künftig auch die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 per VLC-Player direkt am heimischen Computer empfangbar werden. Zusätzlich könnte dies der Startschuss für marktfähige unabhängige IPTV-Receiver werden, mit denen ein vergrößertes Free-TV-Angebot über
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empfangen werden kann.

Nicht zuletzt böte ein Wegfall der Grundverschlüsselung im Kabel und über
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auch eine Chance für die terrestrische Verbreitung. Im Sinne der Gleichbehandlung der Zuschauer dürfte es für die Mediengruppe RTL schwierig werden, die DVB-T-Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender in den Großräumen Leipzig und Stuttgart weiterhin zu rechtfertigen, sollte die Grundverschlüsselung über die anderen Verbreitungswege grundsätzlich fallen. Somit könnte die Bedeutung des Jahres 2012 für die Digitalisierung des Fernsehens durch das späte Urteil des Bundeskartellamts auf längere Sicht noch einmal eine deutliche Steigerung erfahren.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Sehr gut... ! :)
Jetzt kann ich wohl meine ganzen I12 Karten auf den Müll hauen :D
 
AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Ich glaub es erst wenn die privaten wirklich FTA senden im Kabel.....
Irgendwas lassen die sich da schon noch einfallen um das weiter rauszuzögern....
 
Im Kabel: RTL und P7S1 in SD unverschlüsselt bis zum Zuschauer

Obwohl vom Urteil des Bundeskartellamts zur Aufhebung der SD-Grundverschlüsselung der Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 nicht direkt betroffen, werden sich auch die Kabelnetzbetreiber kaum gegen eine verschlüsselungsfreie Weiterleitung der Sender wehren können. Wie das BKartA klarstellte, müssen die Sender gegenüber den Netzbetreibern sicher stellen, dass die Signale unverschlüsselt die Zuschauer erreichen.

Mit seinem Urteil vom 28. Dezember 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die weitere Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender in SD-Qualität auf den Übertragungswegen Satellit,
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und IPTV untersagt. RTL und ProSiebenSat.1 haben zugestimmt, ihrer entsprechenden Programmen für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt auszustrahlen (
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).

Wie das BKartA auf Nachfrage des DF-Schwestermagazins
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INSIDER nun bestätigte, müssen die Sendergruppen dabei auch sicherstellen, dass die entsprechenden Signale auch die Zuschauer unverschlüsselt erreichen. "Die rechtlichen Pflichten aus unserer Entscheidung treffen zwar nicht die Kabelnetzbetreiber direkt, aber tatsächlich werden sie sich der unverschlüsselten SD-Übertragung von RTL und Pro Sieben Sat 1 kaum entziehen können, insbesondere wenn sie daneben noch
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oder Pay-TV dieser Sender übertragen", so Martina Parulava aus der Pressestelle der Kartellbehörde.

Die beiden Sendergruppen müssten demnach auch gegenüber den
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durchsetzen, dass die SD-Signalübertragung ohne Verschlüsselung weiterläuft. Eine Ausnahme bestünde lediglich in solchen Kabelnetzen, in denen alle Sender, also auch jene von ARD und ZDF, verschlüsselt ausgestrahlt werden. Dies betrifft vor allem einige privat betriebene Kleinstnetze. In diesen dürften auch RTL und ProSiebenSat.1 einer Verschlüsselung ihrer SD-Signale zustimmen. "Allerdings haben sie sich verpflichtet, auch in diesem Fall keine Signalschutzbeschränkungen zu nutzen", so Parulava weiter.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

Nachdem das Bundeskartellamt den privaten TV-Veranstaltern ProSiebenSat.1 und RTL die SD-Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Sender untersagt hat, befindet man sich bei ProSiebenSat.1 bereits in Gesprächen mit den Netzbetreibern, um eine unverschlüsselte Übertragung bis zum Zuschauer zu gewärhleisten. Dies bestätigte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de.

Mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 verpflichtete das Bundeskartellamt (BKartA) ProSiebenSat.1 und RTL künftig auf eine SD-Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender auf den
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. Das BKartA bestätigte dabei gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de, dass die beiden Medienunternehmen nicht nur verpflichtet seien, ihr Signal unverschlüsselt an die jeweiligen Netzbetreiber zu übermitteln, sondern auch dafür Sorge zu tragen haben, dass die Sender am Ende
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.

Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 bestätigte dies auf Anfrage der Redaktion und machte klar, dass man für eine unverschlüsselte Ausstrahlung der Free-TV-Programme bis zum Zuschauer auf die Kooperation der jeweiligen Infrastrukturbetreiber angewiesen sei. Mit einzelnen Betreibern, welche die Signale auf ihren Übertragungswegen verschlüsseln - im Kabel betrifft dies
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und die Primacom - stehe man in Kontakt und wirke auf die Aufhebung der Grundverschlüsselung hin.

Unklar ist, was dies im einzelnen bedeutet. Denkbar wäre, dass die Senderveranstalter jetzt gezwungen sein könnten, ihre bestehenden Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern zu kündigen, sollte die SD-Grundverschlüsselung in diesen festgeschrieben sein.

Quelle: Digitalfernsehen
 
RTL: Vertragsanpassungen zur unverschlüsselten SD-Ausstrahlung

Auch RTL hat bestätigt, sich bezüglich einer Abschaffung der SD-Grundverschlüsselung seiner Free-TV-Programme in Gesprächen mit den Netzbetreibern zu befinden. Einer verschlüsselten Ausstrahlung werde man aufgrund von Zusagen ans Bundeskartellamt nicht mehr zustimmen. Im Einzelfall könnte dies eine Neufassung der bestehenden Verbreitungsverträge bedeuten.

Gemäß seiner Zusage an das Bundeskartellamt vom 27. Dezember 2012 ist die Mediengruppe RTL genau wie ProSiebenSat.1 dazu verpflichtet, ihre wichtigen Free-TV-Programme in SD-Qualität in Zukunft über die Übertragungswege Satellit,
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und
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nur noch unverschlüsselt auszustrahlen. Wie ein Sprecher der Mediengruppe gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, habe man dazu bereits in der vergangenen Woche sämtliche betroffene Übertragungswegebetreiber kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Übertragung der Sender RTL, Vox, N-TV aufgefordert. Selbiges sei von Seiten der Sender RTL2 und Super RTL geschehen.

Für den Fall, dass einzelne Übertragungswegbetreiber eine frühzeitige Aufgabe der so genannten Grundverschlüsselung ablehnen, sei man gezwungen, die zugrunde liegenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend anzupassen. Künftig werde man nur noch einer unverschlüsselten Verbreitung der betreffenden SD-Programme zustimmen, so der Sprecher weiter.

Auch ProSiebenSat.1 hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, bereits Kontakt zu den Übertragungswegebetreibern aufgenommen zu haben, die bisher die Free-TV-Programme der Sendergruppe nur verschlüsselt ausgestrahlt haben (
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). De facto dürfte dies für beide Privatveranstalter bedeuten, dass diese aus den laufenden Verträgen mit den entsprechenden Kabelnetz- und IPTV-Betreibern heraus müssen.

Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hatte das Bundeskartellamt die beiden Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 am 27. Dezember 2012 zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert. Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen mussten zusagen, die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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