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Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

Das Bundeskartellamt hat sich gegen ein gemeinsames Vorgehen von ARD und ZDF im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren ausgesprochen. Die Rundfunkanstalten müssten getrennt mit den Kabelanbietern verhandeln. Ein erster Sieg für die Kabelnetzbetreiber, doch auch die Privatsender scheinen schon die Gebührenrevolution zu planen.

Der Vorstoß der öffentlich-rechtlichen
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, sich von den Kabel-Einspeisegebühren in Millionenhöhe zu befreien, ist fürs erste ins Stocken geraten. Denn das Bundeskartellamt stellte sich auf die Seite der Kabelnetzbetreiber und hat den TV-Sendern ihr gemeinsames Vorgehen untersagt. Die Verhandlungen über die zu zahlenden Gebühren müssten die
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getrennt voneinander mit den Kabelkonzernen führen und nicht - wie bisher - gemeinsam. Das berichtete die "Financial Times Deutschland" (Dienstagsausgabe).

Im Januar 2012 hatten ARD und ZDF angekündigt, dass sie
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. Die Übertragung der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender sei ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, daher wollen die Rundfunkanstalten nicht länger dafür zahlen. Bislang flossen jährlich rund 60 Millionen Euro an die Kabelnetzbetreiber.

ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Tatsache, dass die deutschen Kabelkonzerne sowohl von Sendern als auch Zuschauern bezahlt würden, als "ziemlich einzigartig". Die Kabelkonzerne hielten dagegen, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen dank Werbung und GEZ-Gebühren doppelt bezahlt würden. Zudem benötige man die Gelder aus der Einspeisegebühr, um die Kosten der Datenübertragung zu decken. Die drei Platzhirsche
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und
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Nach dem Vorstoß der Öffentlich-Rechtlichen wollen sich nun auch die Privatsender gegen die Einspeisegebühr erheben. "Die Kabelbetreiber wissen, dass damit auch das Kooperationsgefüge mit den Privaten auf dem Prüfstand steht", zitierte das Blatt Conrad Albert, Vorstand für Distribution bei ProSiebenSat.1. Die Privaten dürften in dieser Hinsicht nicht anders behandelt werden als die Gebührenfinanzierten. Zudem sei es an der Zeit, die Höhe der Kabelgebühren im Vergleich zu anderen Verbreitungsmöglichkeiten zu hinterfragen. Alternativen wie
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und IPTV würden immer beliebter.

Die Dominanz der
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schwinde, TV-Sender würden daher auch immer selbstsicherer auftreten. So fordere beispielsweise der Privatsender RTL, der sich gerade mit
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Deutschland in Gesprächen über die Einspeisung von HD-Programmen befindet, eine Beteiligung an den Einnahmen des Kabelanbieters. "Die Machtverhältnisse haben sich verschoben", stellte auch Kabel-Deutschland-Lobbyist Christoph Clément fest.

Für die Branche ist der Ausgang des Gebühren-Streits von höchster Relevanz, denn sie befindet sich derzeit ohnehin in Debatten über die künftige Einnahmenverteilung. Kleinere Kabelnetzbetreiber
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hatten sich beispielsweise beschwert, dass die Gebühren nur an die großen Anbieter gezahlt würden, die kleinen Betreiber aber leer ausgingen. Eine endgültige Entscheidung über die Frage der Einspeisegebühren steht noch aus.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabel-Gebühren: ARD und ZDF erwägen Kündigung von Verträgen

Im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren von ARD und ZDF haben die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter nun angekündigt, eine Kündigung ihrer Kabel-Verträge zu erwägen.

Kabelkunden droht ab nächstem Jahr ein abgespecktes Angebot von ARD und ZDF. Die öffentlich-rechtlichen Sender erwägen, ihre Verträge mit Deutschlands größten Kabelnetzbetreibern aus Kostengründen zu kündigen. "Wenn wir unsere Verträge kündigen, werden wir dies fristgerecht bis zum Monatsende Juni tun", sagte die ARD-digital-Chefin Brigitte Busch am Mittwoch. "Und dies werden die Kabelverbreitungsfirmen als erste erfahren". Das "Handelsblatt" hatte in seiner Mittwochsausgabe über den geplanten Ausstieg berichtet.

Betroffen sind mehrere Millionen Haushalte, die ihr Fernsehprogramm über die Netze von
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Deutschland, Unitymedia und Kabel BW erhalten. Die öffentlich-rechtlichen Sender zahlen für die Kabeleinspeisung rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Bei der Bedarfsanmeldung für ihre Etats 2013 haben ARD und ZDF dafür aber kein Geld mehr eingeplant.

Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein sagte dem "Handelsblatt": "Alle TV-Sender zahlen Einspeiseentgelte für die Verbreitung bei
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. Wir sehen keine Veranlassung, daran etwas zu ändern". Auch Unitymedia-Chef Lutz Schüler zeigte eich nicht bereit, die Programme von ARD und ZDF ab Januar kostenlos zu verbreiten.

"Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen wir bestimmte Angebote verbreiten - aber nicht alle", erklärte Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen. Der Münchner Marktführer bedient 13 Bundesländer und hat bisher 27 Millionen Euro erhalten. Komplett aus dem Kabel verschwinden können die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogramme nicht: "Das kann deshalb nicht passieren, weil es eine gesetzliche 'must carry'-Regel gibt", sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock. "Das bedeutet: die öffentlich-rechtlichen Sender müssen in den Kabelnetzen verbreitet werden. Und schließlich könnten die Kabelunternehmen das auch kaum ihren Kunden erklären, denn die zahlen schließlich Kabelgebühren für den
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aller Programme".

Inzwischen seien Gespräche vereinbart worden, wenn auch noch ohne konkreten Termin, sagte Gassen. "Wir wollen mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten verhandeln. Das ist noch nicht geschehen". Der laufende Vertrag könnte zum 30. Juni gekündigt werden und würde dann zum Jahresende auslaufen.

Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass sich das
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im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren ausgesprochen hat. Die Rundfunkanstalten müssten getrennt mit den Kabelanbietern verhandeln.

Für die Branche ist der Ausgang des Gebühren-Streits von höchster Relevanz, denn sie befindet sich derzeit ohnehin in Debatten über die künftige Einnahmenverteilung. Kleinere Kabelnetzbetreiber
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hatten sich beispielsweise beschwert, dass die
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nur an die großen Anbieter gezahlt würden, die kleinen Betreiber aber leer ausgingen.
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.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabel-Streit: Kabel Deutschland sieht Einigung mit ARD und ZDF

Nachdem ARD und ZDF im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren bereits eine Kündigung ihrer Kabel-Verträge in Erwägung gezogen haben, erwartet der größte Netzbetreiber Kabel Deutschland dennoch eine Einigung über die Gelder. Rechtliche Schritte prüft das Unternehmen trotzdem.

Die ARD habe bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, sagte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein am Donnerstag in München. "Unser Ziel ist die Fortsetzung der Verträge über 2012 hinaus", sagte Hammerstein. "Wir sind an einer partnerschaftlichen Lösung interessiert. Wir gehen davon aus, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden bis zum Jahresende".

ARD-digital-Sprecherin Brigitte Busch hatte am Mittwoch erklärt:
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. Damit rechnet auch Hammerstein. "Wir halten die Kündigung aber für nicht wirksam und bereiten rechtliche Schritte vor", sagte der Vorstandschef. Die Betreiber der Kabelnetze seien verpflichtet, die ARD- und ZDF-Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos. Außerdem müsse nicht jedes Programm überall gezeigt werden - zum Beispiel sei der NDR in Bayern nicht verpflichtend im
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zu zeigen, meinte Hammerstein.

Kabel-Deutschland-Finanzvorstand Andreas Siemen sagte, Verbreitungspflicht heiße auch Zahlungspflicht. "Aber es ist nicht hilfreich, jetzt Schreckensszenarien zu verbreiten", so das Vorstandsmitglied. Er gab sich in dem Machtpoker optimistisch: "Traditionell werden solche Verträge am 31.12. abgeschlossen".

Die
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Sender zahlen für die Kabeleinspeisung nach Schätzungen bisher 60 Millionen Euro pro Jahr, haben für 2013 aber kein Geld mehr dafür in ihrem Haushalt eingeplant. Hammerstein erklärte, gebührenfinanzierte Sender könnten nicht einfach einen Verbreitungskanal diskriminieren.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Unitymedia-Chef Schüler: Weitere Übernahmen möglich

Unitymedia-Chef Lutz Schüler und Michael Fries vom Mutterunternehmen Liberty Global sehen in einem aktuellen Interview ihren Konzern im Breitbandbereich nicht in einer marktbeherrschenden Position. Im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren mit den Öffentlich-Rechtlichen geben sich beide unnachgiebig, fürchten aber die möglichen Konsequenzen der Privaten.

Der Kabelanbieter
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hatte in den vergangenen Monaten mit der Übernahme des Konkurrenten Kabel BW für Schlagzeilen gesorgt. Auch der Anbieter Kabel Deutschland plant derzeit mit der Übernahme von
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seine Marktposition zu stärken. Verbraucherschützer und Sendeanstalten sind deshalb alarmiert, sie fürchten eine zu große Marktmacht in den Händen der Kabelnetzbetreiber. In einem Interview mit "Welt Online" vom heutigen Dienstag äußerten sich Lutz Schüler, Chef von Unitymedia, und Michael Fries vom Mutterkonzern Liberty Global jetzt zu den Themen Einspeisegebühren und Internetmacht.

Zum Thema Marktdominanz im Breitbandbereich gab sich Unitymedia-Chef Schüler gegenüber der "Welt" gelassen. Ihm zufolge sei der Wettbewerb viel zu hart, um im Falle von Unitymedia von einer marktbeherrschenden Position zu sprechen. "Darüber hinaus sind wir nur in drei Bundesländern aktiv und haben bundesweit bislang gerade einmal einen Marktanteil von vier Prozent des Breitbandmarktes – das kann man kaum Marktmacht nennen", so Schüler weiter.

Außerdem würden die Kunden in Nordrhein-Westfalen und Hessen von der Marktführerschaft von Unitymedia profitieren, da der amerikanische Mutterkonzern Liberty Global große Summen in den Netzausbau investiert hätte. Fries merkte dazu an, dass das
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zwar die schnellste Internetanbindung biete, "doch die Zahl konkurrierender Unternehmen im Breitbandmarkt ist so groß, dass niemand mehr echte Marktmacht anhäufen kann – die anderen werden nun ebenfalls investieren und schnell aufholen."

Von den Wettbewerbshütern forderte der Kabelbetreiber-Chef, die Investitionen nicht durch weitere Regulationen zu bremsen. Sollten die Rahmenbedingungen stimmen und weiterhin ein investitionsfreundliches Klima vorherrschen, kann sich Fries sogar den Einkauf weiterer Konkurrenten sowohl auf dem deutschen, als auch auf dem internationalen Markt vorstellen. Bereits Ende Mai hatte es Gerüchte gegeben, wonach Unitymedia aktuell am
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Kauf des Konkurrenten Primacom interessiert sein soll.

Schüler äußerte sich zudem einmal mehr kritisch zu den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF, in Zukunft nicht mehr für die
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zahlen zu wollen. "Eine Lösung, in der die
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gar nichts mehr zahlen, werden wir nicht akzeptieren", stellte Schüler klar. Ihm zufolge könnte ein Einknicken der Kabelnetzbetreiber gegenüber den Sendeanstalten als nächstes die privaten Sender auf das Programm rufen: "Die überlassen es den Öffentlich-Rechtlichen, sich die Hörner abzustoßen, und hoffen auf einfache Verhandlungen", so Schüler gegenüber der Tageszeitung. eine Lösung, in der die Sender gar nichts mehr zahlen, werden wir nicht akzeptieren.

Laut Michael Fries würde aber bereits eine Einigung mit RTL bestehen. Demnach zahle der Sender weiterhin die Einspeisegebühren, werde aber im Gegenzug an den Einnahmen beteiligt, die Unitymedia über die Zusatzgebühren für hochauflösende HD-Sender einnimmt - ein Model, dass der Mutterkonzern Liberty Global laut Fries in anderen Ländern bereits erfolgreich etabliert hat.

Insgesammt würde HD-Fernsehen dazu beitragen, die Zuschauer an die Abogebüren zu gewöhnen. So habe laut Schüler ungefähr jeder zweite HD-Kunde bereits ein kostenpflichtiges Programmpaket abonniert. Seiner Meinung nach würden TV-Nutzer, die ein HD-Gerät für "hunderte Euro" zuhause stehen haben, nicht zögern, sich für "sieben Euro im Monat auch die passenden Inhalte dazu zu kaufen." Den Auflagen der Wettbewerbsbehörden, die Spartensender der Privaten ab 2013 unverschlüsselt zu versenden, sieht Schüler gelassen entgegen. Durch werbefreie Premiumangebote werden Abo-Angebote auch in Zukunft attraktiv bleiben, so hofft der Unitymedia-Chef.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Unitymedia-Chef droht mit „Ausspeisung“ einiger öffentlich-rechtlicher Sender

Der Streit um die Kabel-Einspeisegebühren eskaliert. Lutz Schüler, Geschäftsführer der fusionierten Netzbetreiber Unitymedia und Kabel BW, droht damit, zumindest einen Teil der öffentlich-rechtlichen Sender „auszuspeisen“. „Wir müssen die Sender von ARD und ZDF nicht übertragen, wenn diese keine Kapazitäten bei uns buchen“, erklärte er in einem Interview mit der Tageszeitung „Welt“ (Ausgabe vom 20. Juni). Insbesondere müsse man nicht „jeden kleinen Spartensender der ARD“ übertragen. Allerdings räumte Schüler auch ein, dass die Kabelnetzbetreiber grundsätzlich verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Sender zu verbreiten („must carry“).

Hintergrund des Streits
Die Öffentlich-Rechtlichen erwägen die Kündigung der Verträge mit den großen Kabelnetzbetreibern, um ab 2013 keine Einspeisegebühren mehr zu zahlen. Dabei geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia/Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber erhalten dagegen keine Entgelte und haben deswegen bereits Musterklagen und Kartellbeschwerden eingereicht

Quelle: INFOSAT
 
Kabel-Streit: ARD will keine Zugeständnisse machen

Die ARD hält an ihrem Vorhaben, die Kabel-Einspeisegebühren für ihre Programme ab 2013 ersatzlos zu streichen, fest. ARD-Chefin Karola Wille hat kurz vor weiteren Gesprächen mit den Kabelnetzbetreibern angekündigt, von der Forderung nach kostenloser Verbreitung ihrer Programme keinesfalls abrücken zu wollen.

Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen", machte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) den Standpunkt des öffentlich-rechtlichen Senders gegenüber dem "Handelsblatt" (Dienstag) deutlich. Man sehe es nicht ein, als einziges Land Europas für die Verbreitung seiner Kanäle weiterhin Geld zu bezahlen. Daher sei ein "Kompromiss mit den Kabelkonzernen" für die ARD "derzeit nicht vorstellbar", so Wille weiter.

Wie das Blatt von an den Verhandlungen beteiligten Personen erfahren haben will, werden die ARD und das ebenfalls in den Streit involvierte ZDF noch im Laufe dieser Woche ihre Verträge bei den beiden Anbietern
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Deutschland und Unitymedia fristgerecht kündigen.
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: "Wir gehen davon aus, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden bis zum Jahresende" und betonte in diesem Zuge noch einmal, dass solche Verträge ohnehin traditionell erst am 31. Dezember abgeschlossen werden.

Die
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machten unterdessen bereits deutlich, dass sie die angekündigte Zahlungseinstellung nicht einfach hinnehmen wollen. Sie drohen den Sendern, die bisher jährlich rund 60 Millionen Euro für die Verbreitung ihrer
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an die Kabelnetzbetreiber zahlen, künftig nicht mehr alle Kanäle von ARD und ZDF anzubieten. Wille zeigte sich diesbezüglich gelassen und wies auf die rechtliche Situation hin: "Die meisten unsere Programme in der ARD haben einen Must-Carry-Status", daher seien die Anbieter rechtlich dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten.

Genau diese Regelung ist den Kabelnetzbetreibern ein Dorn im Auge. "Gebührenfinanzierung soll Programmverbreitung sichern, nicht torpedieren. Die Kabelnetzbetreiber dürfen nicht durch ein einseitiges Diktat gezwungen werden, ihre Leistungen zu verschenken - noch dazu an jemand, der durch öffentliche Gelder finanziert wird", hatte Kabel-Deutschland-Pressesprecher Marco Gassen im März gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärt.

Wie Wille gegenüber dem "Handelsblatt" nun weiter betonte, würden die Kabelnetzbetreiber mit der angedrohten Sanktion nur ihre eigenen Kunden gegen sich aufbringen, denn ohne "Inhalte verlieren die
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der Kabelkonzerne an Attraktivität", erklärte die MDR-Intendantin. Die Entrüstung der großen Kabelunternehmen kann Wille nicht nachvollziehen, immerhin würden andere Anbieter, wie beispielsweise die Deutsche Telekom, auch kein Geld für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender verlangen.

Darüber hinaus bemängele die MDR-Intendantin den ungerechten Charakter der Einspeisegebühren, da diese lediglich an die drei größten Kabelnetzbetreiber gezahlt würden, die kleineren Gesellschaften hätten nie Geld von der ARD erhalten. Aus diesem Grund sehen die kleineren Betreiber den Vorstoß der Öffentlich-Rechtlichen als gerecht an, denn damit "würde die Ungleichbehandlung zwischen großen Kabelnetzbetreibern und der Gruppe der mittelgroßen bis kleinen Kabelnetzbetreiber aufgehoben werden", führte
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Im Januar 2012 hatten ARD und ZDF angekündigt, dass sie
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. In ihrem Haushaltsplan für 2013 haben die Sender für die Verbreitung ihrer Programme in den Kabelnetzen keine Mittel mehr eingeplant. Das
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. Die Rundfunkanstalten müssten getrennt mit den Kabelanbietern verhandeln.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Gebührenstreit eskaliert: ARD und ZDF kündigen Kabel-Veträge

Mitte Juni hatten ARD und ZDF nur mit diesem Schritt gedroht, nun haben die öffentlich-rechtliche Sender ernst gemacht und ihre noch bis Ende 2012 laufenden Verträge mit den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW gekündigt.

"Die Einspeisegebühr ist historisch überholt.", begründete ZDF-Intendant Thomas Bellut am Montag die Entscheidung des öffentlich-rechtlichen Senders. Es sei nicht mehr zu rechtfertigen, dass
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an
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gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen." Mit der Kündigung der Verträge wolle man dem nun ein Ende setzen. Dieser Schritt sei auch im Sinne des Gebührenzahlers, denn das ZDF wolle sparsam mit den Beiträgen umgehen und so seinen Teil zu einer stabilen Rundfunkangabe beitragen.

Auch MDR-Intendantin Karola Wille, die die Kündigung der ARD-Verträge am Montag bekannt gab, argumentierte mit dem historisch überholten Charakter der Verträge. Die Einspeiseentgelte stammten aus der Zeit, als die Kabelinfrastruktur von der Bundespost erst aufgebaut werden musste. Diese Bedingungen hätten sich spätestens mit der Übernahme der Kabelnetze durch Finanzinvestoren und dem Ende der analogen Verbreitung geändert. "Die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr erfolgreich vermarkten", erklärte Wille. "Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht".
Mit der Einspeisegebühr sollte nach dem Ende des Telekom-Monopols der Aufbau der Kabelnetze unterstützen werden. Die Verträge werden zwischen den Programmanbietern und den Kabelnetzbetreibern geschlossen und beinhalten die Rechte und Pflichten beider Partner. Bestandteil dieses Einspeisevertrags ist auch das Einspeiseentgelt. Neben den Einspeiseentgelten der Sender finanzieren sich die Kabelbetreiber über die monatlichen Gebühren der Nutzer. "Diese Mischfinanzierung im
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ist ein langjährig bewährtes Erfolgsmodell", so Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen im März gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de.

Daher gebe es keinen Grund, vom Modell der Mischfinanzierung abzuweichen, denn letztlich würden die Zuschauer im internationalen Vergleich mit die geringsten Kabelgebühren bezahlen, hatte Maurice Böhler von
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ergänzt. Zudem sei das Modell auch ein Ergebnis der zahlreichen Free-TV-Sender, welche den Zuschauern in Deutschland zur Wahl stünden.

Im Vorfeld der heutigen Entscheidung bemängelten sowohl die Sendeanstalten als auch kleinere Kabelnetzbetreiber den ungerechten Charakter der Einspeisegebühren, da diese lediglich an die drei größten Kabelnetzbetreiber gezahlt würden. Aus diesem Grund sehen die kleineren Betreiber den Vorstoß der Öffentlich-Rechtlichen als gerecht an, denn damit "würde die Ungleichbehandlung zwischen großen Kabelnetzbetreibern und der Gruppe der mittelgroßen bis kleinen Kabelnetzbetreiber aufgehoben werden", führte
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Die bereits erwartete Kündigung der Verträge dürfte auch Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein wenig überraschen, hatte er doch bereits bei der Ankündigung der Pläne eine
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. Dennoch sei das Ziel, die Verträge über 2012 hinaus fortzusetzen. So hätte die ARD bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, so von Hammerstein in der vergangenen Woche. "Wir sind an einer partnerschaftlichen Lösung interessiert. Wir gehen davon aus, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden bis zum Jahresende". Die Betreiber der Kabelnetze seien verpflichtet, die ARD- und ZDF-Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos. Außerdem müsse nicht jedes Programm überall gezeigt werden.


"Wenn einzelne Unternehmen von ihren erworbenen Weitersenderechten außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen keinen Gebrauch machen und einzelne Programme nicht verbreiten, ist dies ihre eigene unternehmerische Entscheidung", hieß es in der aktuellen ARD-Mitteilung. Die Sendeanstalt werde sich in Gesprächen mit den betroffenen Kabelnetzbetreibern "im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programm-Interessen ihrer Zuschauerinnen und Zuschauer einsetzen".

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

FRK-Kabelnetzbetreiber speisen öffentlich-rechtliche Sender „ohne Wenn und Aber“ ein
Der Fachverband Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) hat am 27. Juni bekräftigt, dass bei den unabhängigen Kabelnetzbetreibern sämtliche Programme von ARD und ZDF „ohne Wenn und Aber“ eingespeist werden. „Bei den mittelständischen unabhängigen Kabelnetzbetreibern gibt es keinerlei Probleme bei der Einspeisung oder Drohungen zur Abschaltung von derzeit empfangbaren öffentlich-rechtlichen Programmen“, betonte der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte am 27. Juni anlässlich der Diskussionen um die Kündigung der Einspeiseverträge von ARD und ZDF mit den großen regionalen Kabelnetzbetreibern. Hier handele es sich lediglich um ein Problem, das aus der Historie begründet nun zur Verunsicherung der Marktteilnehmer führe. Gleichzeitig vertraue der FRK auf das Kartellamt, bei dem der Kabelverband eine Beschwerde eingebracht habe, um die Benachteiligung der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber zu beseitigen.

Kleinere Netzbetreiber erhalten kein „Transportentgelt“
Im Übrigen sei festzuhalten, dass mindestens 40 Prozent der Kabelfernsehhaushalte von diesen uKNB, der Wohnungswirtschaft oder sonstigen Kabelnetzbetreibern versorgt würden. Aber im Gegensatz zu den großen Regionalgesellschaften, die im letzten Jahrzehnt die ehemaligen Netze der Telekom gekauft hätten, sei den unabhängigen Kabelnetzbetreibern niemals ein Transportentgelt von den öffentlich-rechtlichen Sendern gezahlt worden. Deshalb würden bei den unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreibern auch in Zukunft unverändert alle bisher eingespeisten Programme der öffentlich-rechtlichen Sender übertragen.

Verunsicherung bei Kabelkunden

Labonte abschließend: „Die aktuelle Diskussion verunsichert unsere Kunden und den Kabelmarkt erheblich. Doch es kann nicht angehen, dass die unabhängigen Kabelnetzbetreiber nach dem langjährigen Wettbewerbsnachteil, keine Transportentgelte der öffentlich-rechtlichen Sender erhalten zu haben, nunmehr auch eine Verunsicherung ihrer von dem Streit über die Fortsetzung dieser wettbewerbsverzerrenden Transportentgelte überhaupt nicht betroffenen eigenen Kundschaft erleiden müssen.“ Deshalb empfehle er jedem Kunden, im Zweifel immer den örtlichen Kabelnetzbetreiber bzw. Vermieter anzurufen, um zu erfragen, ob er persönlich betroffen sei oder nicht.

Quelle: INFOSAT
 
Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

Die drei großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW und Unitymedia setzen nach der Kündigung der noch bis Ende des Jahres laufenden Kabel-Verträge von ARD und ZDF weiterhin auf Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Das Unverständnis über die Kündigung bleibt allerdings.

Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bekräftigten die großen Gesellschaften
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, Unitymedia und Kabel BW, dass es weiterhin das Ziel sei, sich mit ARD und ZDF über eine vertragliche Fortsetzung der bisherigen
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zu einigen. "Dies ist nicht nur im Interesse unserer Kunden, sondern auch im Interesse der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die über 7,6 Milliarden Euro Gebührengelder pro Jahr für Programmproduktion und -verbreitung erhalten", bekräftigte Unitymedia-Sprecherin Katrin Köster auf Anfrage. "Wir sind gesprächsbereit und wollen neue Verträge verhandeln", betonte auch Marco Gassen, Pressesprecher von Kabel Deutschland.

Dennoch müssten die Kündigungen von ARD und ZDF noch genau geprüft werden und so lange wollen sich die Kabelnetzbetreiber beispielsweise über mögliche rechtliche Schritte bedeckt halten. Das bezieht sich auch auf die nun denkbaren Reaktionen der privaten Veranstalter sowie der kleineren Netzbetreiber, welche immer wieder kritisiert hatten, dass lediglich die großen
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von den Einspeiseentgelten profitierten, sie aber leer ausgingen.

Vielmehr betonten die drei Netzbetreiber unisono, dass sie weiterhin nicht nachvollziehen könnten, das ARD und ZDF künftig keine Transportentgelte für ihre Programme im
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mehr zahlen wollen. "Kapazität im Netz kostet Geld und muss bezahlt werden werden", so Gassen. Vor allem im Hinblick auf die höheren Entgelte für die Verbreitung via Satellit oder DVB-T sei der Transport der Sender über Kabel pro Haushalt am günstigsten und damit der wichtigste Übertragungsweg, der von den Öffentlich-Rechtlichen diskriminiert werde. "So wird Infrastrukturpolitik zugunsten des eigenen terrestrischen Sendenetzes betrieben, was wir nicht hinnehmen können", erklärte Maurice Böhler von
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noch einmal. Hier zahlten ARD und ZDF weiterhin 274 Mio Euro pro Jahr für rund 4 Prozent der deutschen TV-Haushalte, während Kabel "über die Hälfte aller Haushalte" erreiche.

Am Mittwoch (28. Juni) hatte der Verband der
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unabhängigen Kabelnetzbetreiber FRK vor allem die durch die Kündigung der Verträge entstandene
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. Dabei verwies der Verband auf die vom
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, in welcher der Umstand kritisiert wird, dass bisher lediglich die großen Anbieter von ARD und ZDF Einspeiseentgelte erhalten hatten, während kleinere Anbieter leer ausgingen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Nachdem ARD und ZDF Ende Juni ihre noch bis Ende 2012 laufenden Verträge mit den drei großen Kabelnetzbetreibern gekündigt haben, geht Kabel Deutschland nun in die Offensive und zieht die beiden öffentlich-rechtlichen Rundunkanstalten vor Gericht.

Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", kündigte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe) an. Damit eröffnet der Kabelnetzbetreiber die nächste Runde im Streit um die Kabeleinspeisegebühren, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab 2013 nicht mehr zahlen wollen. Diese belaufen sich derzeit auf insgesamt etwa 60 Millionen Euro im Jahr.

Grundlage für die von Kabel Deutschland vertretenen Haltung ist ein von den an der Universität Hamburg tätigen Medienwissenschaftlern Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstelltes Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF weiterhin dazu verpflichtet seien, die Gebühren zu bezahlen.

Denn da die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten eine flächendeckende Verbreitung ihrer Programme gewährleisten müssen und die Kabeleinspeisung dafür ein wesentlicher Bestandteil ist, "sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet", zitierte das Blatt aus dem Gutachten. Zur Erfüllung dieser Pflicht treffe sie ein "zivilrechtlicher Kontrahierungszwang".
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Daher will Kabel Deutschland die Klage auch vor einem Zivilgericht einreichen, immerhin geht es nach Ansicht des Kabelnetzbetreibers um die Einhaltung eines Leistungsvertrages. "Es kann nicht sein, dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern", fügte von Hammerstein hinzu und betonte nochmals, dass man von Seiten Kabel Deutschlands Gesprächsbereitschaft klar signalisiert habe.

Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war
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ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen." Mit der Kündigung der Verträge wolle man dem nun ein Ende setzen.

MDR-Intendantin Karola Wille, die die Kündigung der ARD-Verträge bekannt gab, argumentierte ähnlich und erklärte, dass eine solche "Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten [...] nicht mehr marktgerecht" sei. Die Kabelnetzbetreiber sprachen daraufhin die Drohung aus, die Programme von ARD und ZDF nicht mehr verbreiten zu wollen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
ZDF wegen Kabel-Deutschland-Klage nicht beunruhigt

Das ZDF reagierte auf die am Montag (30. Juli) von Kabel Deutschland angekündigte Klage wegen der gekündigten Einspeiseverträge von ARD und ZDF gelassen. Einer "möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung" sehe man "gelassen entgegen", sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de

Wie ZDF-Sprecher Alexander Stock gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte, hält die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt trotz der von Kabel Deutschland angekündigten Schritte an ihrer Position fest. "Es ist nicht länger vertretbar, dass Unternehmen, die mit der Verbreitung der Programminhalte des ZDF ein gutes Geschäft machen, zusätzliche Einnahmen aus den Rundfunkgebühren erzielen", so Stock.

Diese Position sei "gut begründet", daher sehe man "einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen", sagte der ZDF-Sprecher weiter, der sich davon überzeugt zeigte, dass Kabel Deutschland mit der Klage tatsächlich eine Auseinandersetzung vor Gericht sucht. Auf Seiten des ZDF ziehe man dagegen Gespräche zur Lösungsfindung vor, entscheidend sei aber das Ergebnis. Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, werde sich aber an der Position des ZDF, ab 2013 definitiv keine Einspeiseentgelte mehr zahlen zu wollen, "nichts ändern", betonte der ZDF-Mann.

Damit widerspricht das Zweite den Äußerungen von Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein, nach denen ARD und ZDF auch weiterhin dazu verpflichtet seien, für die Verbreitung ihrer Programme zu zahlen und weist darauf hin, dass es sich bei der Kabelverbreitung um eine Weitersendung der empfangenen Signale handle und daher die "must-carry"-Regel greife.

Zudem habe es die Digitalisierung für das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen ermöglicht, wirtschaftlich erfolgreich im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsanbietern zu agieren. Daher sei das Ende der Einspeisegebühr "ein Gebot der neuen Zeit, sie schafft gleiche Bedingungen in der Kabelbranche und darüber hinaus im Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern", so Stock.

Auch auf die von Kabel Deutschland ausgesprochene Drohung, sollte es zu keiner Einigung mit den Öffentlich-Rechtlichen kommen, ab 2013 die digitalen Spartenkanäle von ARD und ZDF nicht mehr zu verbreiten, zeigte sich der ZDF-Sprecher wenig beunruhigt. "Die KDG weiß genau, dass sie rundfunkrechtlich verpflichtet ist, die Programme des ZDF, einschließlich der Partner- und der Digitalkanäle zu verbreiten", sagte Stock und wies dabei auf die Verträge hin, die Kabel Deutschland mit seinen Kunden schließt.

In Abschnitt B, Ziffer 1.2 Satz 2 der AGB steht: "Die Signalübermittlung umfasst zumindest die gemäß den jeweiligen medienrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Territorium einzuspeisenden Inhalte; (...)". Kabel Deutschland ist demzufolge auch weiterhin dazu verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und das jeweilige regionale Dritte zu verbreiten. Die Drohung sorge nach Ansicht von Stock lediglich für Verunsicherung bei den Zuschauern und den Kunden des Anbieters. Ob das ZDF rechtliche Schritte erwägt, sollte Kabel Deutschland ab dem 1. Januar 2013 tatsächlich die Verbreitung der digitalen Spartensender einstellen, ließ der ZDF-Sprecher unbeantwortet.

Am
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. Laut von Hammerstein seien die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Herr von Hammerstein beruft sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten der Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel. Demnach seien die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Unitymedia setzt im Kabelstreit auf außergerichtliche Einigung mit ARD und ZDF

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW will sich bei dem Streit um die Kabeleinspeisegebühren außergerichtlich mit ARD und ZDF einigen. „Wir setzen auf eine Lösung am Verhandlungstisch“, sagte Unitymedia-Chef Lutz Schüler dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 6. August). Eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen – wie sie der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland angekündigt hatte – will sein Unternehmen ausdrücklich nicht anstrengen. Schüler setzt vielmehr auf eine noch intensivere Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern. „Wir können mit den Inhalten von ARD und ZDF auf unserer Kabelplattform ein deutsches Netflix auf die Beine stellen“, betonte er gegenüber der Zeitung.

Erste Gespräche mit dem ZDF – „Horizon“ soll im ersten Halbjahr 2013 starten
Dem Bericht zufolge führten Schüler und ZDF-Technikchef Andreas Bereczky bereits erste Gespräche über eine Integration der ZDF-Mediathek. Auch sei das Kabelunternehmen an der neuen Videoplattform „Germany’s Gold“ interessiert, die ARD und ZDF gemeinsam mit privaten Produktionsfirmen Ende des Jahres starten wollen. Die bereits vor geraumer Zeitraum angekündigte Multimedia-Plattform „Horizon“ soll indes im ersten Halbjahr 2013 starten, kündigte Lutz Schüler gegenüber dem „Handelsblatt“ an. Mit der neuen Plattform will das Kabelunternehmen Fernsehsender, Internet und persönliche Inhalte wie Fotos und Musik in einer Set-Top-Box zusammenführen.

Klage von Kabel Deutschland

Während Unitymedia Kabel BW im Konflikt um die Einspeisegebühren auf außergerichtliche Verhandlungen setzt, geht Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber, Kabel Deutschland (KDG), einen anderen Weg. Die KDG hatte eine Klage vor einem Zivilgericht gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge zum Jahresende durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt. „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, hatte Adrian von Hammerstein, Vorstandsvorsitzender von Kabel Deutschland, Ende Juli der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt (Digitalmagazin berichtete).

Hintergrund

ARD und ZDF hatten am 25. Juni die Kündigung der Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 bekannt gegeben. „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin im Juni die Auffassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, dass man im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen“, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut (Digitalmagazin berichtete). Bei den bisher gezahlten Einspeisegebühren geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia sowie Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber (im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) sowie andere Unternehmen wie etwa die Telekom mit IPTV erhalten dagegen keine Vergütung für die Verbreitung.

Quelle: INFOSAT
 
ARD im Kabelstreit: KDG nur auf Profit aus

Im Streit um die Einspeisegebühren zeigt sich die ARD trotz angekündigter Klage von Seiten Kabel Deutschlands zu keinem Kompromiss bereit. Denn die von der KDG vertretene Rechtsauffassung diene lediglich dazu, die ohnehin vorhandenen Gewinne der Konzerne weiter zu erhöhen, wie MDR-Sprecher Walter Kehr gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

Die ARD ist zwar durchaus dazu bereit, sich in Gesprächen mit den Kabelnetzbetreibern "im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programm-Interessen ihrer Zuschauerinnen und Zuschauer einzusetzen", ein Kompromiss über die weitere Zahlung von Kabelgebühren - gleichgültig ob auf dem aktuellen oder auch einem niedrigeren Niveau - "ist aber nicht vorstellbar", wie MDR-Sprecher Walter Kehr gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

Einen möglichen
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, fürchtet die ARD nicht. "Wir sind davon überzeugt, dass unser Standpunkt einer unabhängigen juristischen Prüfung standhält", machte der Sprecher deutlich. Ohnehin laufe die von Kabel Deutschland vertretene Rechtsauffassung nur darauf hinaus, die "schon vorhandenen Gewinne der Kabelnetzunternehmen durch die Zahlung von Einspeiseentgelten noch zu erhöhen - auf Kosten der Gebührenzahler", so Kehr weiter. Ein solch profitorientiertes Verhalten hält die ARD daher für "nicht vertretbar".

Damit widerspricht die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der Argumentation von Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein, nach der ARD und ZDF auch weiterhin dazu verpflichtet seien, für die Verbreitung ihrer Programme zu zahlen.

Das von zwei Hamburger Medienwissenschaftlern für Kabel Deutschland angefertigte Gutachten, auf das sich der Kabelnetzbetreiber beruft, wolle die ARD aber aber dennoch prüfen und auswerten, wie Kehr erklärte. Auch wenn die Frage, ob Einspeiseentgelte rechtlich zwingend zu zahlen seien, längst geprüft sei. "Genauso wie die kleineren Kabelnetzbetreiber, IPTV- und Mobile-TV-Anbieter wird auch Kabel Deutschland zukünftig ohne zusätzliche Zahlungen auskommen können - und müssen", machte der Sprecher die Position der ARD noch einmal deutlich.

Ob die ARD rechtliche Schritte erwägt, sollte Kabel Deutschland wie angedroht ab dem 1. Januar 2013 tatsächlich die Verbreitung der digitalen Spartensender einstellen, ließ der MDR-Sprecher offen, wie aber nochmals darauf hin, dass die Digitalprogramme "wie alle 'für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten gebührenfinanzierten Programme' von Must Carry-Pflichten" erfasst werden. Daher erwarte die ARD, "dass die betroffenen Kabelnetzbetreiber diese Bestimmung auch umsetzen", so Kehr.

"Eine solche Drohung zu Lasten der Verbraucher ist völlig inakzeptabel", kritisierte auch Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Die angedrohte Ausblendung öffentlich-rechtlicher Programme und die angekündigte Klage diene Kabel Deutschland lediglich dazu, den Druck auf die Sender zu erhöhen. Daher fordert der VZBV, dass für die Einspeiseentgelte auf "dem Verhandlungsweg eine Lösung im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer gefunden" wird, so Billen weiter.

Am 30. Juli hatte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der "FAZ" angekündigt, gegen die Kündigung der Einspeiseverträge für die Kabel-Verbreitung von ARD und ZDF Klage einzureichen. Laut von Hammerstein seien die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verpflichtet, für die Einspeisung ihrer Programme zu zahlen. Von Hammerstein beruft sich bei seiner Argumentation auf ein Gutachten der Hamburger Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel. Demnach seien die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos.

Das
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und klar gemacht, dass man "einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen" sehe, da die Position des Zweiten, ab 2013 keine Einspeiseentgelte mehr zahlen zu wollen, "gut begründet" sei", wie ZDF-Sprecher Alexander Sky gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de erklärte.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

Streit zwischen Netcologne und ZDF um Kabeleinspeisegebühren – Gerichtsverhandlung am 13. September

Am 13. September wird am Landgericht Köln erstmals über den Streit zwischen Netcologne und dem ZDF verhandelt, berichtet der Branchendienst „Kontakter“ (Ausgabe vom 13. Oktober). Der Kölner Kabelnetzbetreiber Netcologne hatte eine Musterklage eingereicht, weil er sich gegenüber den großen Kabelnetzbetreibern
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Deutschland und Unitymedia Kabel BW benachteiligt sieht. Die Regionalgesellschaften erhalten aufgrund älterer Verträge von ARD und ZDF bislang noch jährlich 60 Millionen Euro Einspeisegebühren (dies soll sich nach dem Willen von ARD und ZDF aber ab 2013 ändern; Digitalmagazin berichtete).

Kleinere Netzbetreiber wie Netcologne beziehen dagegen keine Einspeisegebühren. Bis 5. September haben Netcologne und das ZDF Zeit, ihre Argumente schriftlich beim Gericht einzureichen, hieß es in dem Bericht weiter. Neben Netcologne hatte in gleicher Sache auch der Norderstedter Netzbetreiber Wilhelm Tel vor dem Hamburger Landgericht Klage eingereicht (Digitalmagazin berichtete).

Quelle: INFOSAT
 
Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Der Streit um die Kabel-Einsepisegebühren wird nun tatsächlich vor Gericht ausgetragen. Denn Kabel Deutschland hat seine Drohung, rechtlich gegen die gekündigten Verträge von ARD und ZDF vorzugehen, wahr gemacht und Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht.

Kabel Deutschland will auch künftig für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF bezahlt werden. Das hat der bundesweite Kabelnetzbetreiber bereits Ende Juli deutlich gemacht und angekündigt, gegen die
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. Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Evangelischen Pressedienst am Mittwoch berichtete, kommt es nun zu einem ersten Prozess, denn Kabel Deutschland hat Klage gegen den Bayerischen Rundfunkrat eingereicht, um die weitere Zahlung der Einspeiseentgelte zu erzwingen.

Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war
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ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."

Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter
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Quelle: Digitalfernsehen
 
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