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Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus

claus13

Elite Lord
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[h=1]Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus[/h]

Der
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hat auf seiner alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet gefordert. Telekommunikationsanbieter sollten generell und * soweit verfassungsrechtlich zulässig * im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, heißt es in den jetzt veröffentlichten Link ist nicht mehr aktiv. (PDF-Datei) des am Freitag in München zu Ende gegangenen Kongresses. Ferner sollen "spezielle Herausgabepflichten" für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall "rückverfolgbar bleiben".

Die rund 8000 Mitglieder des Vereins sprechen sich zudem für Möglichkeiten zu heimlichen Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung aus. Bisher hat allein das Bundeskriminalamt (BKA) eine
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zum Einsatz des Bundestrojaners zur Terrorabwehr. Ein heimliches Eindringen in informationstechnische Systeme sei angesichts der Möglichkeit der Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein Ermittlungsinstrument und sollte daher unter den zu beachtenden hohen verfassungsrechtlichen Eingriffsschwellen erlaubt werden, schreiben die Juristen. Die dafür eingesetzte Software sei vorab aber unabhängig zu zertifizieren, etwa durch Datenschutzbeauftragte. Parallel wird der
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zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung befürwortet.

Für schwerwiegende und breitflächige Angriffe auf IT-Systeme und Netzinfrastrukturen wünschen sich die Juristen "Qualifikationstatbestände mit erhöhter Strafandrohung". Um eine Lücke beim Geheimnis- und Datenschutz im Internet zu schließen, sei ein neuer Straftatbestand der "Datenhehlerei" einzuführen. Offenbar wollen die Experten so auch Möglichkeiten schaffen, einfacher gegen Whistleblower und Plattformen wie Wikileaks vorzugehen. Erfasst werden solle aber nicht der Erwerb von Daten, "der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient".

Ferner hat der Juristentag einen Beschluss angenommen, wonach ein "Recht auf anonyme Internetnutzung" nicht anzuerkennen sei. Sollte ein User im Netz aktiv "mit eigenen Beiträgen" in Erscheinung treten, müsse er zumindest über Pseudonyme identifizierbar bleiben. Nur so ließen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internetdiensten wie den Betreibern sozialer Netzwerke empfehlen die Fachleute, "den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer" zu registrieren. Dazu gibt es teils aber bereits eine gegenläufige Rechtsprechung. Die geplante neue EU-Datenschutzverordnung begrüßt das Gremium prinzipiell, auch wenn es einem "Recht auf Vergessen" skeptisch gegenübersteht.

Abgelehnt haben die Juristen einen Vorschlag, wonach der Gebrauch existierender Technologien für eine flächendeckende Überwachung, Filterung und Kontrolle jeglicher elektronischer Kommunikation allenfalls mit "äußerster Zurückhaltung" anzuwenden sei. Die Einbringer dieses Vorschlags hatten befürchtet, dass sich solche Befugnisse einer effektiven Kontrolle durch Justiz und Parlament entzögen.

Dieses Votum dürfte den Partnern des EU-Projekts
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in die Hände spielen, das sich gegen die Nutzung des Internets durch Terroristen
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und dabei auch den Einsatz automatischer Erkennungssysteme für verdächtige Inhalte und eine Durchleuchtung des gesamten Internetverkehrs nicht ausschließt.

Ein umfangreiches
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(PDF-Datei), das die Bürgerrechtsorganisation "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) Link ist nicht mehr aktiv., bestätigt viele Befürchtungen von Kritikern. Demnach sollen gesetzliche Bestimmungen aufgehoben werden, die das Filtern und Überwachen von Internetanschlüssen von Mitarbeitern in Firmen verbieten. Unternehmen wollen die Beteiligten, zu denen Vertreter von Justiz- und Innenministerien Deutschlands, Großbritanniens, Belgiens, der Niederlande und Spaniens sowie Europol gehören, die Verwendung von "Upload-Filtern" nahelegen, damit einmal entfernte illegale Inhalte nicht erheut hochgeladen werden können. Für Betreiber sozialer Netzwerke sind besondere Auflagen zum Aufbau von Sperr- und Verwarnsystemen vorgesehen.

Das Papier drängt weiter auf eine gesetzliche Erlaubnis für Sicherheitsbehörden, auf Internet-Streife gehen und an Online-Diskussionen teilnehmen zu dürfen. Strafverfolgern soll es erleichtert werden, Netzinhalte ohne arbeitsintensive und formelle Verfahren löschen zu lassen. Das wissentliche Verlinken auf terroristische Inhalte soll genauso strafbar werden wie deren Verbreitung. Die CleanIT-Befürworter möchten Provider haftbar machen, wenn sie keine angemessenen Anstrengungen zur Identifizierung terroristischer Aktivitäten unternehmen; sowie Kunden, wenn sie wissentlich illegale Inhalte nicht melden. Für EDRi würde die EU damit endgültig ihre Glaubwürdigkeit verspielen, sollte sie erneut auf die Verletzung von Internetfreiheiten in autoritären Regimen hinweisen wollen. Die abschließenden Empfehlungen sollen auf einem weiteren Treffen der Gruppe Ende des Jahres festgezurrt werden.
(Stefan Krempl ) / (hag)


Quelle:
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Diesen Satz finde ich geil, ich zietiere: "dabei auch den Einsatz automatischer Erkennungssysteme für verdächtige Inhalte und eine Durchleuchtung des gesamten Internetverkehrs nicht ausschließt."
Ihr könnt Euch ja dann mal vorstellen was dies für's CS bedeutet und überhaupt für's sharing.

Gruß
claus13
 
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