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Jugendschützer rüffeln RTL, Kabel1 und Tele5 - "Super Nanny"-Verstoß

Jugendschützer rüffeln RTL, Kabel1 und Tele5 - "Super Nanny"-Verstoß

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zwischen Januar und Ende März
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- gerüffelt wurden die Privatsender RTL, Kabel1, ProSieben, Vox und Tele5. Bei der Doku-Soap "Die Super Nanny", die um 20.15 Uhr auf RTL lief, wurde gar ein Verstoß gegen die Menschenwürde festgestellt. Eine Folge thematisierte das psychisch und physisch gewalttätige Verhalten einer Mutter gegenüber ihren zwei- und fünfjährigen Mädchen: Vor laufender Kamera wurde gezeigt, wie die Mutter ihre fünfjährige Tochter anschrie, ihr mit Schlägen drohte, sie ignorierte und sie schließlich schlug - ohne dass das Kamerateam eingriff. Diese Szenen wurden insgesamt dreimal gezeigt, unter anderem auch in einem Teaser zur

Sendung. Das Kind werde in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert, urteilten die Jugendschützer.
Eine "Entwicklungsbeeinträchtigung" für unter 18-Jährige, die eine Sendezeitgrenze von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr vorsieht, sah die KJM in vier Fällen. Die vermeintliche "Reportage" mit dem Titel "Die Frau, die Leiden schafft", die von AZ Media um 22.50 Uhr im Programm von RTL ausgestrahlt wurde, zeigte eine selbstständige Domina und ein Domina-Studio und enthielt zahlreiche Sado-Maso-Szenen in Nahaufnahme. Es werde ein "selbstzweckhaft-voyeuristischer Einblick in die tabuisierte Branche" gegeben, hieß es bei der Kommission, die in Szene gesetzten Bilder der Ausübung der bizarren Sexual-praktik SM könnten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren überfordern.
Der Teleshoppingsender Jamba-TV zeigte einmalig zwischen 6.10 Uhr und 7.30 Uhr Werbespots für Erotik-Mehrwertdienste. Die Ausstrahlung wäre aber ausschließlich in der Sendezeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr zulässig gewesen.

"Final Voyage - Kreuzfahrtsschiff auf Todeskurs" zu wenig geschnitten

Den Spielfilm "Alarmstufe: Rot" strahlte Kabel1 ab 22.40 Uhr in der ungekürzten Fassung mit einer Freigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ab 18 Jahren aus. Das war nach KJM-Angaben ebenfalls ein Verstoß gegen die Zeitgrenzen.
Auch der Spielfilm "Final Voyage - Kreuzfahrtsschiff auf Todeskurs", ebenfalls mit einer FSK-Freigabe ab 18 Jahren gekennzeichnet, lief um 20.15 Uhr bei Tele5 - in einer um zwei Szenen gekürzten Fassung. Die Jugendschützer monierten allerdings, dass diese marginale Kürzung den Film mit vielen kaltblütigen und zynisch kommentierten Tötungsszenen nicht ausreichend entschärft hätten. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung stellte die KJM zweimal auch in der Serie "Wildboyz" (MTV) fest, der "Spiegel TV Reportage" mit dem Titel "Das Böse nebenan - Wenn Menschen zu Bestien werden" (Vox), "Brannigan - Ein Mann aus Stahl" wegen fehlender Vorsperre um 18.25 Uhr beim Pay-TV-Kanal MGM, "Talk Talk Talk" (ProSieben) und im Spielfilm "Harold und Kumar" (ProSieben).

"Galileo" bei ProSieben gerügt

Selbst eine Ausgabe der Sendung "Galileo", die von ProSieben um 19.00 Uhr ausgestrahlt wurde und das Selbermachen von Möbeln zum Thema hatte, holte sich eine Rüge ab, weil der Sender zeigte, wie ein geklauter Einkaufswagen zum Möbelstück umgebaut wird. Die Sendung konterkarierte laut KJM "geltende Werte und Normen, indem sie vermeintlich Anlass und Anstoß zu einer Straftat lieferte".
Weitere 20 Verstöße fanden im Internet statt. Die KJM beschloss - je nach Art und Schwere der Verstöße - Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder. Die Verfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Die Jugendschützer befassten sich nach eigenen Angaben seit Gründung im April 2003 mit rund 4.120 Fällen - 850 im Rundfunk und 3.270 im Internet-Bereich.


Quelle: Sat+kabel
 
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