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Off Topic Jugendmedienschutz-Kommission registriert zahlreiche Rundfunkverstöße

14.07.09 Jugendmedienschutz-Kommission registriert zahlreiche Rundfunkverstöße

München - Ein Großteil der Rundfunk-Verstöße hat im zweiten Quartal 2009 sexuelle Inhalte aufgewiesen, berichtet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
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Darunter waren zwei sogenannte "unzulässige Angebote" (§ 4 JMStV). Der Erotik-Clip "Actiongirls.com (Vol.7)" (DSF) zeigte im frei empfangbaren Fernsehen frauenfeindliche und degradierende Darstellungen von Frauen, die offensichtlich auf männlichen Herrschafts- und Unterwerfungsphantasien basierten. Das berichtet die KJM in einer Mitteilung. Und die Call-In Show "Fun Night" (Super RTL) verharmloste oder leugnete eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, so die KJM.

Sogenannte "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" (§ 5 JMStV) dagegen dürfen laufen, solange die Anbieter - im TV mittels Zeitgrenzen und im Internet mittels technischer Mittel - sicherstellen, dass sie Kinder und Jugendliche üblicherweise nicht sehen können.

Vier Fälle mit Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (22 Uhr als TV-Sendezeitgrenze) stellt die KJM fest: Ein Beitrag über Tabledance innerhalb des Magazins "Männer TV" (DSF), der Spielfilm "Eine wie keiner" (Pro Sieben), welcher der Kommission zufolge "durch eine derb-zotige und sexualbetonte Sprache geprägt ist" und ein Beitrag zum Thema Pädophilie im Magazin "SAM" (Pro Sieben), der eine pornografische Szene enthielt.

Auch bei einer Folge des Reality TV-Formats "U 20 - Deutschland Deine Teenies" (Pro Sieben), die die Schönheitsoperation eines 16-jährigen Mädchens zum Thema hatte, Risiken und Nebenwirkungen aber nicht thematisierte, stellte die Kommission Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige fest.

Zudem stellte die KJM eigenen Angaben zufolge im zweiten Quartal Fälle von Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (20 Uhr als TV-Sendezeitgrenze) fest: Bei einer Folge des Reality TV-Formats "Deine Chance! 3 Bewerber 1 Job" (Pro Sieben) zum Thema "Tabledance", sowie bei einer Folge des Magazins "talk talk talk fun" (Pro Sieben), in der Themen wie Sex, Geschlechtsverkehr und Fremdgehen in einer Weise behandelt werden, die Kinder überfordert.

Ein Verstoß gegen den JMStV betraf den Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping (§ 6 JMStV): Ein Werbespot für einen "Schnuffel-Klingelton" (RTL 2) enthielt einen direkten Kaufappell an Kinder.

"Im Bereich der Telemedien ist die Jugendschutzrelevanz der Inhalte meist ungleich höher als im Fernsehen", so die KJM. Ein Großteil der Verstöße betrifft Angebote einfacher Pornografie.

In allen Rundfunk- und Telemedienfällen hat die KJM - je nach Art und Schwere des Verstoßes - Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschlossen. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch.

Insgesamt hat sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit rund 3200 Fällen aus dem Bereich Rundfunk (650) und Telemedien (2550) befasst.

Q: digi tv
 
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