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Jobcenter wälzt Aufgaben auf Hartz-IV-Bezieher ab

TV Pirat

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18.06.2012

Essener Jobcenter wälzt eigene Aufgaben auf Leistungsberechtigte ab

Bevor ein Hartz IV-Leistungsberechtigter in eine andere Stadt umzieht, sollte er eine Zusicherung beim bisher zuständigen Jobcenter einholen, damit er sicher ist, dass auch die Miete in der neuen Wohnung voll übernommen wird und Umzugskosten und Mietkaution getragen werden. Für diese Zusicherung ist nach § 22 Abs. 4 SGB II eindeutig der bisher örtlich zuständige Träger zuständig; Also im Fall des Wegzugs von Essen, das Jobcenter Essen. Da die Jobcenter häufig nicht wissen, was in einer anderen Stadt angemessen ist, also für welche Wohnungen eine Zusicherung zu erteilen ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass das Jobcenter am Ort der künftigen Wohnung zu beteiligen sei.

Praxis in Essen

Das Jobcenter Essen hält sich jedoch systematisch nicht an diese Vorgabe. Stattdessen wird dem Leistungsberechtigten aufgebürdet, sich vorab bei dem neuen Träger eine schriftliche Bescheinigung über die Angemessenheit der Wohnung ausstellen zu lassen. Die Stadt, in die der Leistungsberechtigte umziehen möchte, hat aber weder gesetzlich eine Pflicht, diese Bescheinigung auszustellen noch gibt es dort bisher ein Verwaltungsverfahren (also eine Akte) desjenigen, der umziehen möchte. Daher ist es regelmäßig mit Schwierigkeiten verbunden, eine solche Bescheinigung in einer anderen Stadt (schnell) zu erhalten. Das Problem tritt seit 2012 verschärft auf, da auf die elektronische Akte des Jobcenters Essen als Optionskommune nicht mehr von anderen Städten aus zugegriffen werden kann. Dort können also bestimmte Daten wie die Personenzahl des Haushalts, Alter der Personen, Vermerke, die für die Beurteilung der Angemessenheit einer Wohnung wichtig sind, nicht mehr ermittelt werden.

Es geht anders

Andere Städte (z. B. Gelsenkirchen) halten sich an die gesetzlichen Vorgaben und führen Verzeichnisse über die angemessenen Kosten der Unterkunft in anderen Städten, um die Zusicherung in eigener Kompetenz durchführen zu können. Falls dort Unklarheiten bestehen, informiert sich das Jobcenter über das Internet oder telefonisch. Es ist kein Grund ersichtlich, warum das Essener Jobcenter nicht auch so handeln könnte.

Konsequenz

Für das Jobcenter Essen muss die Forderung lauten, so schnell wie möglich gesetzmäßige Zustände herzustellen. Betroffene sollten sich nicht als Laufbursche des Jobcenters anbieten und die Forderung zurückweisen, dass sie bei einer anderen Stadt Bescheinigungen einholen sollen. Stattdessen ist das Jobcenter auf seine Pflicht hinzuweisen, die andere Stadt zu kontaktieren und sich in eigener Verantwortung die Frage nach der Angemessenheit zu beantworten. Wenn dieser Hinweis ungehört bleibt, ist notfalls auch der Rechtsweg zu beschreiten. (Rechtsanwalt Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht in Essen)

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Jobcenter wälzt Aufgaben auf Hartz-IV-Bezieher ab

Ganz ehrlich...

Meine Meinung: Ich finde das nicht wirklich schlimm. Die Menschen haben doch genug Zeit und Sie wollen etwas vom Amt! Dann können Sie auch etwas dafür tun!
 
AW: Jobcenter wälzt Aufgaben auf Hartz-IV-Bezieher ab

Ich hoffe doch, dass sich die Kritik an der Verfahrensweise des Essener Amtes nicht auf die aufzuwendende Zeit bezieht! Die ist ja in der Regel vorhanden. Und ich gehe mal davon aus, dass sämtliche Bescheinigungen auch kostenfrei erhältlich sind. Selbstverständlich werden auch die dadurch notwendigerweise entstandenen Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel erstattet. Oder verstehe ich da was falsch?
 
AW: Jobcenter wälzt Aufgaben auf Hartz-IV-Bezieher ab

ich glaub kaum das se da um die Zeit von Hartz 4lern geht, die Jocenter-Mitabeiter
haben wahrlich genug zeit, und man muß auch immer sehen das der Hartz 4ler bei
so was Kosten an der Bake hat Porto oder die Kosten für den Bus.
 
AW: Jobcenter wälzt Aufgaben auf Hartz-IV-Bezieher ab

Mein letzter Beitrag wurde wohl zu kompliziert formuliert! Dann mal für alle kurz und provokanter:

Das Essener Amt hat weniger Zeit als der Kunde. Deshalb macht es Sinn, wenn dieser sich selbst kümmert. Sämtliche Bescheinigungen werden auf Nachfrage kostenfrei ausgestellt. Fahrtkosten werden in Höhe öffentlicher Verkehrsmittel und auf DIN A4 gehefteter Originalbelege, erstattet.
 
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