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Sky Deutschland JBB Rechtsanwälte mahnt erneut für SKY Deutschland ab / Bundesliga über Sky Sport

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Unserer Kanzlei liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor. Die Kanzlei JBB macht im Namen der Mandantin Ansprüche für die Übertragung eines Bundesligaspiels aus Urheberrecht geltend.

Was wird gefordert?
SKY Deutschland fordert für entgangene Lizenzeinnahmen 3.720,- €. Die Forderung soll sich bei Abschluss eines entsprechenden Sender-Abonnements auf einen einmaligen Schadensersatz in Höhe von 500,- € reduzieren.

Besteht urheberrechtlicher Schutz für Fußballübertragungen?
Nach Ansicht der SKY Deutschland handelt es sich bei der Übertragung um ein geschütztes Filmwerk. Dieser pauschalen Rechtsauffassung hat der EuGH mit seinen Entscheidungen C-403/08 und C-429/08 jedoch eindeutig eine Absage erteilt. Die Übertragung des Spiels an sich stellt in der Regel kein geschütztes Werk dar. Die Rahmenberichterstattung kann dagegen ein geschütztes Werk darstellen und somit urheberrechtliche Ansprüche begründen.

Wie verhalte ich mich richtig?
Aufgrund der meist kurzen Fristen sollte eine Reaktion schnellstmöglich und innerhalt der gesetzten Fristen erfolgen. Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und sich anwaltliche Unterstützung bei der Bewertung der Abmahnung sichern. Gerade ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann die möglichen Handlungsweisen auf eine solche Abmahnung aufzeigen und so gegebenenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Handeln Sie nicht vorschnell und geben trotz der gesetzten Fristen vorgefertigte Erklärungen ab. Kontaktieren Sie die gegnerische Partei nicht ohne anwaltliche Unterstützung.
Wenn Sie ebenfalls von der SKY Deutschland abgemahnt wurden, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir sind unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht stehen Ihnen für eine erste unverbindliche Auskunft gerne zur Verfügung. Sie können die Abmahnung und sofern vorhanden den Mahnbescheid oder die Klage vorab unverbindlich per E-Mail an uns senden. Gerne rufen wir sie dann zurück. Wir vertreten sie bundesweit.

Quelle anwalt.de
 
Hi,

gar nix! machen bei sowas, geschweige denn unterschreiben.

Müll ist das..

Gruß

Gesendet von meinem POCOPHONE F1 mit Tapatalk
 
Wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird und du gar nichts machen würdest. Hat der Gläubiger danach einen Vollstreckungsbescheid.

Der Vollstreckungsbescheid ist ein wirksamer Titel. Damit kann der Gläubiger gegen dich vollstrecken. Mit Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder der Gerichtsvollzieher kommt dich besuchen.

Also ich würde die Aussage gar nichts machen auf jeden Fall überdenken oder nicht solche Aussagen schreiben.
 
Hi,

ich wurde schon abgemahnt und sollte eine Unterlassungserklärung (Filesharing) unterschreiben.

Pustekuchen, nicht gemacht. Das ist jetzt 15Jahre her.

Solange es keine ockerfarbenen Briefe via Einschreiben gibt, ist man da auf der sicheren Seite.

Das "frisch gef** Eichhörnchen", nö.

Gruß

Gesendet von meinem POCOPHONE F1 mit Tapatalk
 
Das ist wohl richtig, aber werden die Sachen gelb, sollte man sich schon überlegen zu reagieren.

Ich habe bewusst nicht auf eine Unterlassungserklärung Bezug genommen.

Bei einem Mahnbescheid ist halt nicht reagieren nicht sinnvoll.
 
Es kann jeder über Alles einen Mahnbescheid online beantragen, der dann auch vom Gericht verschickt wird, ohne Prüfung auf Rechtmäßigkeit.
Reagieren ist unbedingt nötig, sonst wie oben geschrieben, hat die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel.
 
Zwischen einer Abmahnung durch ein Unternehmen oder dessen anwaltliche Vertretung und einem gerichtlichen Mahnbescheid liegen aber Welten. Bei einer Abmahnung sollte man gar nichts unternehmen und schon gar nicht eine Unterlassungserklärung abgeben. Einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte man innerhalb einer Frist von 14 Tagen wiedersprechen, falls er unbegründet oder unzutreffend ist.
 
SKY Deutschland fordert für entgangene Lizenzeinnahmen 3.720,- €. Die Forderung soll sich bei Abschluss eines entsprechenden Sender-Abonnements auf einen einmaligen Schadensersatz in Höhe von 500,- € reduzieren.

Wird sich um „Schwarzseher“ von Sky-Angeboten handeln. Ob es sich da um Payserver-Nutzer oder um Inhalte als IPTV-Streams handelt, wird nicht genauer angeführt.
 
Wenn es sich um ein Bundesligaspiel handelt, wird es doch wohl (zeitlich begrenztes) IPTV sein, wo sie irgendwie an die IP Adressen gekommen sind...
 
Ist letztlich vollkommen egal, wenn nicht mal genau aufgeführt ist wofür die Abmahnung sein sollte. Selbst wenn, es ist eine Abmahnung, die darauf hofft, dass man einfach auf sie eingeht, ohne dass es dafür einen Rechtsanspruch gäbe. Rechtsansprüche muss man schon gerichtlich durchsetzen können und wenn man sich da nicht sicher ist, dass dies mit Erfolg möglich ist, verschickt man eben Abmahnungen.
 
SKY Deutschland fordert für entgangene Lizenzeinnahmen 3.720,- €.

Das wird wohl eher größerer Zeitraum sein denn ein Bundesligaspiel allein kann wohl keine Lizenzeinnahmen in dieser Höhe begründen.
Der Schadensersatz für die entgangene Lizenzeinnahme für1 Spiel wäre wohl hier eher 120 € für ein Sky Online Jahresticket :D

Anwälte hauen dabei gern mal auf die Kacke denn je höher der Streitwert umso größer die Einnahmen.
 
das sieht fuer mich eher nach einer Abmahnung fuer z. Bsp. einen Kneipenbesitzer aus der kein spezielles Kneipenabo hat sondern einfach sein normales Abo dafuer verwendet. Wegen sowas soll es schon haeufiger Abmahnungen von Sky gegeben haben.
 
zitat: Dem Betroffenen wird vorgeworfen in seiner gastronomischen Einrichtung unerlaubt ein Fernsehprogramm ausgestrahlt zu haben. Im konkreten Fall ging es um ein Spiel der Fußball Bundesliga. Dieses Spiel sei in der Betriebsstätte des Abgemahnten öffentlich ausgestrahlt worden. Der Abgemahnte habe das Fußballspiel nicht über den Sender "Sky" der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ausgestrahlt. Vielmehr habe er den Fernsehsender Fox Sports 4 eingeschaltet (auf den Sachverhalt sei Sky durch eine Kontrolle bei dem Abgemahnten aufmerksam geworden). quelle wie oben
 
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