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ISPs sollen Inhalte ohne Gesetzesgrundlage sperren

TheUntouchable

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Internet-Provider sollen die vom Bundesfamilienministerium geplante Sperrung von Inhalten bereits jetzt umsetzen, obwohl noch keine entsprechende Gesetzesänderung erfolgte.

Das geht aus einem Link veralten (gelöscht) (PDF) hervor, der den Zugangsanbietern bereits unterschriftsreif zugeschickt wurde. Dieser wurde nun vom Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht. Die Sperrungen sollen den Zugang zu Kinderpornographie erschweren.

Kritiker der Maßnahme halten dem jedoch entgegen, dass das eigentliche Problem so nur ausgeblendet wird und parallel Strukturen geschaffen werden, die jederzeit auch die Zensur beliebiger anderer Inhalte ermöglichen. Zudem sei das Sperrungs-Verfahren technisch problemlos zu umgehen.

Der Vertrag, den die Provider nun unterzeichnen sollen, verpflichtet diese zu einer täglichen Aktualisierung der Sperrungs-Listen. An jedem Morgen sollen sie vom Bundeskriminalamt eine aktualisierte Aufstellung der zu blockierenden URLs erhalten und diese binnen sechs Stunden in die Filtersysteme einspielen.

"Somit sieht sich der CCC in seinen Befürchtungen bestätigt, dass Frau von der Leyen zusammen mit Innenminister Schäuble und dem BKA eine Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage einzuführen versucht", heißt es in einer Stellungnahme des Hackerverbandes.

"Der hier vorliegende Versuch des Bundesinnenministers, eine 'freiwillige' Vorzensur ohne gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist ungeheuerlich. Flankiert durch die Bundesfamilienministerin von der Leyen wird hier das Thema Kinderpornographie instrumentalisiert, um eine Zensurautomatik für Internetseiten einzuführen", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

In dem Vertrag zeigt sich auch das Dilemma der Sperrungsmaßnahmen: Die Provider werden verpflichtet, die URL-Liste geheim zu halten. Damit ist diese rechtlich nicht anfechtbar und auch nicht von einer unabhängigen Stelle kontrollierbar. Würde man dies ändern, wäre es für Konsumenten von Kinderpornographie hingegen vermutlich einfach, sich die Liste zu beschaffen und einen ganzen Katalog entsprechender Inhalte zu bekommen.

"Warum das BKA nicht sofort durch polizeiliche Ermittlungsarbeit gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber derartiger Materialien vorgeht, bleibt völlig unklar", führte der CCC weiter aus. Man sehe dadurch bestätigt, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornographie und der Schutz der Kinder, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur im Vordergrund stünden.

"Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche - seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen - ein Leichtes sein", so Müller-Maguhn.

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