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PC & Internet IPTV-Verkäufer erhält einjährige Haftstrafe auf Bewährung

IPTV-Verkäufer zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ein Gericht in Cornwall verurteilte den 34-jährigen Steven Underwood aka Isaac kürzlich zu einem Jahr Freiheitsentzug, der für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wirft man vor, im Wert von rund 400.000 Britischen Pfund illegale IPTV-Abos verkauft zu haben.

In Südwestengland wurde ein 34-jähriger Brite vom Truro Crown Court in Cornwall zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, wie die lokale Presse berichtet. Das Gericht hat die Haft aber zu einer zweijährigen Bewährung ausgesetzt. Daneben muss der Verurteilte, der auch unter dem Namen Steven Isaac bekannt ist, eine 20-tätige Rehabilitationsmaßnahme über sich ergehen lassen. Zudem zieht man 10 Britische Pfund von ihm ein.

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Der angeklagte IPTV-Verkäufer war sehr technikaffin

Im Januar diesen Jahres führten Ermittlungen der Antipiraterie-Organisation THEFT und mehreren Polizeibehörden zu einer Razzia beim Verdächtigen. Nach der Beschlagnahmung seines Smartphones und PCs konnten die Vorwürfe erhärtet werden. Dem IPTV-Verkäufer wirft man vor, Umsätze im Gesamtwert von umgerechnet fast 470.000 Euro mit dem Verkauf illegaler IPTV-Abos generiert zu haben.

Darüber sollen illegale Streams von z.B. Sky, BT und der englischen Premier League verfügbar gewesen sein. Staatsanwalt Harry Ahuja bescheinigte dem Angeklagten viel technisches Fachwissen. Er habe dieses benutzt, um illegale Streams zu externen Servern zu übertragen. Underwood habe dadurch monatliche Kosten von 6.000 bis 8.000 Pfund gehabt. Die Erträge aus den Verkäufen dürften ungleich höher gewesen sein.

Ein Jahr Haft für Handel mit IPTV-Streams?
Richter Bob Linford teilte dem IPTV-Verkäufer mit, er habe sich mit seiner komplett illegalen Aktivität in einem extrem profitablen Bereich bewegt. Das führte letztlich zum vergleichsweise hohen Strafmaß, dass der Richter ihm wegen den „extrem schwerwiegenden kriminellen Handlungen“ auferlegt hat.

Schon im November wurde der Mann wegen Betrugs und zahlreichen Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden. Am 19. Dezember legte der Truro Crown Court in Cornwall das Strafmaß fest. Um eine Wiederholung seines Fehlverhaltens zu verhindern, verpflichtet man Underwood neben der Bewährungsstrafe auch zu der Rehabilitationsmaßnahme.

Quelle; tarnkappe
 
Ohhh ja 10 Pfund und 20 Tage"Du Du Du sowas macht man aber nicht Kurs" mit ziehen das wird Ihn sicher belehren :grinning::grinning::grinning:
 
Ohhh ja 10 Pfund und 20 Tage"Du Du Du sowas macht man aber nicht Kurs" mit ziehen das wird Ihn sicher belehren :grinning::grinning::grinning:
Du vergisst, dass es sich dabei nur um die Strafe handelt.
Da kommt sicherlich noch das eine oder andere Pfund von den Geschädigten als Schadensersatz hinzu.
Bei 470.000 Pfund die ihm als Umsatz nachgewiesen wurden dürfte das ein klein wenig mehr als 10 Pfund werden...
:D
 
Wie krank das alles ist. Ein Opfer das schwerst misshandelt wurde bekommt dagegen was?

Ein Schaden ist da wehm entstanden, haben die Klagenden denn Nachgewiesen das die die diese Streams da geordert haben auch die um ein vielfaches teureren gekauft hätten?- nur dann wäre ein Tatsächlicher Schaden entstanden. Ist wohl Systemsache, wie es einem gefällt. ;)
 
Ein Schaden ist da wehm entstanden, haben die Klagenden denn Nachgewiesen das die die diese Streams da geordert haben auch die um ein vielfaches teureren gekauft hätten?- nur dann wäre ein Tatsächlicher Schaden entstanden.
Unsinn. Der Verkäufer hat den Kunden die Nutzung des Streams, also einen Computerbetrug (-> § 263a StGB Computerbetrug - dejure.org )ermöglicht und damit auch noch Geld verdient.
Folglich ist er für die illegale Nutzung haftbar. Dazu ist es unerheblich wie oft der Stream genutzt wurde.
Entscheidend ist die Bereitstellung.
 
@Katze Flohli Nicht wirklich. Der §263a ist die Umsetzung einer EU-Vorgabe. D.h. im britischen Recht MUSS es einen ähnlichen Paragraphen geben.
--- Zitat ---
§263a -> Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017 (BGBl. I S. 872), in Kraft getreten am 01.07.2017
-->> Bundesgesetzblatt BGBl. I 2017 S. 872 - Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - dejure.org
Hieraus: -->>
Bezug: Richtlinie 2014/42/EU vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union (ABl. 127 vom 29.4.2014, S. 39; L 138, 13.05.2014, S. 114)
--- Zitat Ende ---
Alles klar ? :smile:
Vielleicht fällt der Paragraph seit dem Brexit wieder weg. Aber da hat der "Dealer" eben Pech gehabt, dass er vorher erwischt wurde ...
 
@surfingman
genau das meine Ich … einen ähnlichen Paragraphen und eben auch mit anderen Strafmaßen...
Das führte letztlich zum vergleichsweise hohen Strafmaß, dass der Richter ihm wegen den „extrem schwerwiegenden kriminellen Handlungen“ auferlegt hat.

Wie wär das in DE ausgegangen ?
Sky ist denen eigentlich Schei... egal ...
In Deutschland hätten sie Dich hier nicht wegen Computerbetrug sondern wegen Steuerhinterziehung vor Gericht geholt und 4-6 Jahre weggesperrt :D
Es sei denn du bist ein Ehrlicher Betrüger und hast ein Geschäft angemeldet , deine Einnahmen versteuert und die Abgaben abgeführt

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…. Und wie sagte NDS damals in der Branche ist Reverse Engineering üblich ...
 
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