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PC & Internet IP-Adressen: Deutsche Telekom klagt gegen Vorratsdatenspeicherung

Wenige Wochen vor Beginn der neuen Vorratsdatenspeicherung stellt sich die Deutsche Telekom quer. Bei einer erfolgreichen Klage gegen die Bundesnetzagentur würde der Provider Millionen für die Infrastruktur sparen.

Die Deutsche Telekom wehrt sich mit einer Klage gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln will das Unternehmen klären lassen, ob und in welcher Form IP-Adressen von Nutzern gespeichert werden müssen. Das Problem sei, dass im Mobilfunknetz oder im öffentlichen WLAN keine öffentlichen IP-Adressen vergeben würden, hatte das Unternehmen Mitte Mai in einem Blogbeitrag mitgeteilt. Daher gebe es einen Dissens mit der Bundesnetzagentur, "den wir bisher nicht auflösen konnten".

Die Vorratsdatenspeicherung soll am 1. Juli dieses Jahres starten. Bis dahin müssen die Provider die umfangreichen Auflagen der Bundesnetzagentur nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dazu gehört laut Paragraf 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter anderem die Speicherung von IP-Adressen bei Internet-Telefonie und Internetzugangsdiensten.

Keine öffentlichen IP-Adressen im Mobilfunk
Schon Monate vor dem Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung hatte der IT-Verband Eco auf die technischen Probleme hingewiesen. Aufgrund des knapp gewordenen IPv4-Adressraums gäben viele Provider den Nutzern keine öffentlichen IP-Adressen mehr, sondern verteilten einzelne IP-Adressen per Network Address Port Translation (NAPT) auf mehrere Nutzer.

Um einen Anschluss eindeutig zu identifizieren, "müsste durch die Anbieter zunächst eine neue, riesige Datenbank aufgebaut werden", hieß es in einem Hintergrundpapier vom Mai 2015. Der Provider müsste neben dem benutzten Port auch die exakten Nutzungszeiten aufzeichnen. Trotz der kürzeren Speicherfristen könnte damit "ein vollständiges Nutzerprofil des Einzelnen erstellt werden".

Zweistelliger Millionenbetrag
Eine solche Datenbank will die Telekom jedoch nicht erstellen. Der Verknüpfungsvorgang zwischen einer öffentlichen IP-Adresse und einem konkreten Nutzer werde nicht gespeichert. "Mangels Rechtsgrundlage ist dies auch nicht zulässig. Bei einer Speicherung über zehn Wochen ist daher kein Bezug mehr zum konkreten Anschlussinhaber möglich", heißt es in dem Blogbeitrag. Die von der Bundesnetzagentur erwartete Lieferung von konkreten Nutzernamen sei "also nicht machbar". Dennoch bestehe die Behörde auf der Speicherung der öffentlichen IP-Adresse auch beim Internetzugang mittels Mobilfunk oder WLAN.

Wegen der Klage hat das Unternehmen die erforderlichen Investitionen für die Infrastruktur vorerst gestoppt. Dabei geht es nach Informationen von Golem.de um einen zweistelligen Millionenbetrag. Die Telekom will mit ihrer Klage die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich in Frage stellen, sondern "Einzelheiten der konkreten Umsetzung".

Weitere Klage anhängig
Andere Mobilfunkbetreiber wie O2 oder Vodafone haben offenbar keine Probleme mit der Umsetzung der Vorgaben. Neben der Telekom hat lediglich Eco gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das seien die einzigen derzeit anhängigen Klagen gegen die Behörde, sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. In diesem Verfahren hatte der Provider Spacenet per Eilantrag erreichen wollen, vor Abschluss der Hauptsacheverhandlung keine Investitionen in die für die Vorratsdatenspeicherung benötigte Hard- und Software tätigen zu müssen. Zwar scheiterte dieser Antrag bereits, doch im Hauptverfahren ist noch keine Entscheidung gefallen.

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Quelle; golem
 
Bei der Überschrift der Meldung auf golem hatte ich mich kurz erschrocken und die Intension der Telekom war mir nicht klar. Pro Verbraucherschutz?
Dann habe ich den Artikel gelesen und natürlich ging es mal wieder nur um wirtschaftliche Interessen....
 
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