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Handy - Navigation Internet-Flatrates“ für Smartphones nie unbegrenzt

Internet-Flatrates“ für Smartphones nie unbegrenzt – Drosselung um bis zu 99 Prozent

Digitalmagazin im Gespräch mit Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW

Internet-Pauschaltarife für Handys und Smartphones bieten kein unbegrenztes Surfvergnügen. Die in der Werbung versprochene Höchstgeschwindigkeit steht nur bis zum Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens zur Verfügung, fand die Verbraucherzentrale NRW heraus. „Dieses war im Extremfall auf 200 Megabyte im Monat begrenzt“, sagt Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, im Interview mit Digitalmagazin. Die Verbraucherschützer nehmen aktuell auch Tarifbezeichnungen wie „UMTS-Flat“ unter die Lupe. „Der Begriff der Flatrate wird unserer Meinung nach überstrapaziert“, erläutert Bradler. „Wird die Leistung um 99 Prozent gedrosselt, halten wir das bereits mit dem Flatrate-Begriff für nicht vereinbar.“

Digitalmagazin: Herr Bradler, Internet-Flatrates fürs Handy bieten nur selten das unbegrenzte Surfvergnügen, das in der Werbung versprochen wird. Wo liegt der Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit?
Bradler: Wir mussten feststellen, dass die Werbung vieler Mobilfunkanbieter vordergründig suggerierte, der Kunde könne das Internet mit einem angebotenen Pauschaltarif unbegrenzt und mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit nutzen. Oft erst in den Tiefen des Kleingedruckten fand sich dann jedoch der Hinweis, dass die Hochgeschwindigkeit nur bis zum Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens zur Verfügung stehen soll. Dieses war im Extremfall auf 200 Megabyte im Monat begrenzt.

Digitalmagazin: Was geschieht, wenn das vertraglich festgelegte Datenvolumen überschritten wird?
Bradler: Es entstehen dann für den Kunden in den Pauschaltarifen zwar keine zusätzlichen Kosten, die Geschwindigkeit des versprochenen Highspeed-Internets wird von den Anbietern aber um bis zu 99 Prozent auf Schneckentempo gedrosselt. Eine zeitgemäße Internetnutzung ist für den Rest des Monats dann kaum noch möglich, da der Aufbau einer einzigen Internetseite schon um die 30 Sekunden dauern kann.

Digitalmagazin: Sie haben mehrere Mobilfunkanbieter wegen irreführender Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt. Wie ist Ihre bisherige Bilanz?
Bradler: Unsere Bilanz fällt bisher durchweg positiv aus. Wir konnten durch die einstweiligen Verfügungen erreichen, dass auch Anbieter, die sich nicht einsichtig zeigten, ihre Werbung sofort ändern mussten und die Sache nicht während langwieriger Gerichtsverfahren aussitzen konnten. Aber wir lehnen uns nicht zurück, sondern werden die Werbeversprechen der Anbieter auch zukünftig kritisch im Auge behalten und wo nötig dagegen vorgehen. Zur Klarstellung: Wir haben nichts gegen Tarife, die eine Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen vorsehen. Dies muss vom Anbieter aber auch eindeutig kommuniziert werden, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.

Digitalmagazin: Aktuell haben Sie auch Tarifbezeichnungen wie „UMTS-Flat“ im Visier. Warum?
Bradler: Der Begriff der Flatrate wird unserer Meinung nach überstrapaziert. Verbraucher wählen einen solchen Tarif meist, um sich über Verbrauch und Kosten keine weiteren Gedanken machen zu müssen. Wird die Leistung um 99 Prozent gedrosselt, halten wir das bereits mit dem Flatrate-Begriff für nicht vereinbar. Hat die Flatrate aber wie im Beispiel sogar den Zusatz „UMTS“, dann darf der Verbraucher doch wohl erst recht davon ausgehen, dass eine der eingesetzten Technik entsprechende Übertragungsgeschwindigkeit über den gesamten Zeitraum verfügbar ist. Ob wir mit dieser Ansicht richtig liegen, lassen wir jetzt gerichtlich klären.

Digitalmagazin: Die mobile Internetnutzung wächst und mit ihr der Kampf der Mobilfunkanbieter um zahlungskräftige Kunden. Was sollten Verbraucher tun, um nicht auf künftige Lockangebote hereinzufallen?
Bradler: Verbraucher dürfen sich von den blickfangmäßig herausgestellten Werbeversprechen der Anbieter nicht blenden lassen. So traurig das ist, auch bei so genannten Flatrate-Angeboten gehört der Blick ins Kleingedruckte mittlerweile zum Pflichtprogramm. Da wir bei unserer Prüfung keinen Handy-Internet-Pauschaltarif gefunden haben, bei dem nicht ab einem bestimmten Punkt gedrosselt wird, sollten Verbraucher vor Vertragsschluss versuchen, ihren Bedarf abzuschätzen und einen dazu passenden Tarif wählen. Denn es gibt auch Tarife, bei denen die Drosselung erst nach einem Verbrauch von einigen Gigabyte an Datenvolumen erfolgt.
Digitalmagazin: Herr Bradler, vielen Dank für das Gespräch.


Quelle: INFOSAT
 
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